Die Frage ist zunächst, ob Frau Merkel rein juristisch diese Garantieerklärung abtgeben durfte.
Sie durfte nicht, weil das Haushaltsrecht der Regierung nur einen viel kleinen Bürgschaftsrahmen vorausbewilligt hat. Nur der Bundestag darf, wenn überhaupt. Aber auch er darf nicht, siehe unten.
Frau Merkel durfte ferner nicht, weil das Grundgesetz einen verantwortungsbewussten sparsamen Umgang mit dem Bürgervermögen bindend garantiert. Sie durfte nicht, weil der vorteilsgewährende Schutz der etwas Reicheren im Grundgesetz keine Stütze findet. Regierung und Parlament benötigen für jeden potentiell schenkungsartigen Vorgang eine grundgesetzliche Abdeckung, beispielsweise die Sozialpflicht oder das Gleichheitsgebot. Dies fehlt im vorliegenden Fall.
Wir wollen nicht ins Strafrecht abgleiten bei verantwortungsbewussten und zu schätzenden Personen wie Frau Merkel. Aber es sei angedeutet, dass das, was hier geschah, nicht problemfrei ist. Da es in mutmaßlicher Unkenntnis der Zusammenhänge und unter dem Druck der Tageseereignisse under Nervösität geschah, ist ohnehin der subjektive Teil solcher Erwägungen entlastend.
Der Entscheid der Gesamtbürgschaft war auch unzulässig, weil überflüssig und sogar schädlich.
Wenn die Bankenlobby es so möchte, so ist dies ein Problem. Im Hinblick auf die Sicherungssyystem genügt es, dass Vermögende ihre Vermögen auf zahreiche Banken verteilen. Dies ist volkswirtschaftlich wie auch in der aktuellen Krise wünschenswert. An die ganz ganz Reichen, die das Verteilen rein zeitlich nicht schaffen können, muss man hierbei nicht denken. Denn diese haben alternative Formen der Absicherung.
Da Bundeskanzlerin Merkel eine erkennbar wohl unwirksame Bürgschaft abgab, muss diese wohl als nichtig eingestuft werden.
An sich würde die Bundeskanzlerin im Extremfall mit ihrem persönlichen Vermögen haften
(wie im klassischen Fall der Universitätsklausuren mit dem Firmeneigentümer, der sich für seine bereits insolvente Firma stark macht). Wie wir wissen, genügen die Bezüge von Bundeskanzlern nicht, uach nur 0,1 Promille der fraglichen Summen abzudecken.
Will ferner heißen, die Sparguthaben müssen als vermutlich ungesichert angesehen werden.
Schlimmer noch: Da die Sparer sich in Sicherheit wiegen, werden viele versäumen, ihre Konten zu streuen zwecks Unterschreitung der Sicherungsfonds- Garantiegrenze.
Und alles dies in Sachen Bürgschaft war völlig überflüssig. Seit Bestehen der DM hat keine einzige Sparkasse und keine einzige Volksbank ihre Sparer enttäuschen müssen.
Kein einziger Genosse hat je seine Anteile an einer Genossenschaftsbank verloren seit Bestehen der DM. Die Summe der Ausleihungen von Sparkassen und Volksbanken liegt eindeutig unter den Einlagen. Das sind Argumente, die Runs hemmen, und nicht hysterische Krisengipfel. Die Bürger vertrauen ihren Sparkassen und Volksbanken, so lange man nicht durch hysterische Diskussionen krank redet, was im Mittel kerngesund ist.
Der HRE wird des weiteren nicht durch den Staat zig Milliarden Verlust abgedeckt. Es handelt sich jedenfalls nach den publizierten Informationen nur um eine Liquiditätskrise, nicht um eine Überschuldungskrise.
Wieso die EZB allerdings nicht einspringen konnte oder wollte, wäre intensiver zu analysieren. Wurde es versucht und mangels Werthaltigkeit der verfügbaren abtretbaren Werte der Bank abgelehnt? Oder wurde es überhaupt nicht versucht? - Diese Analyse ist hier noch nicht erfolgt. Vielleicht haben andere schon Lektürezeit hierzu investiert und können die Fakten hier nachstehend ergänzen.
Es besteht jedenfalls Grund zu der Sorge, dass die HRE schlecht geredet wird, um sie dann kostenlos vom Staat zugeschoben zu erhalten nach dem Vorbild der IKB. Das wäre dann allerdings Verstoß gegen das Grundgesetz (Enteignung ohne Entschädigung), gegen die Menschenrechtskonvention (Enteignung als Verletzung des Eigentums- Rechtsinstituts). Und auch hier soll angedeutet werden, dass rechtlich sehr heikle weitere Aspekte zu erörtern sein könnten.
Es wird auch sehr genau zu beobachten sein, bei wem die IKB (die IKB) vielleicht auf Dauer verbleiben wird, ob beim jetzigen Erwerber oder bei einem Bank- Konkurrenten.
Wer sich über diese Aspekte der abstrakten Krisenanalyse näher informieren möchte:
http://infos7.com oder
auch http://infos7.com/tiki-index.php?page=Finanzkrise+Top+Menu
Die wohl umfassendste Sammlung von volkswirtschaftlichen und rechtlichen Krisenanalysen,
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