Alles anzeigenAlso so langsam kommen mir auch Zweifel an der Seriosität im Handel mit den Drachen.
Hielt ich es noch bis heute morgen als ein Beispiel für das funktionieren der Marktwirtschaft (Angebot und
Nachfrage regeln den Preis), finde ich das Geschäftsgebaren von Münzhandlung Kl***** doch schon fragwürdig.
Kaum wurde sein gestriger Preis von 72 Euro von einem anderen Händler unterboten, schon geht man mit dem
Preis runter, sodass man wieder der günstigste Händler im Vergleich bei gold.de ist.
Habe bisher schon einige Sachen dort gekauft, werde mir aber in Zukunft schwer überlegen, ob ich das noch mal
mache.
Denke mal, viele Leute, die zu diesen hohen Preisen gekauft haben, werden ihr 14 tägiges Widerrufsrecht in Anspruch nehmen und dann werden diese Händler auch ihren Preis für diese überhöhten Forderungen zahlen.
Zwar nicht in bar - aber der administrative Aufwand kostet halt auch...
Was mich in diesem Zusammenhang etwas irritiert ist die Tatsache, dass alle Händler das 14 tägige Widerrufsrecht mit folgender Begründung ausschließen:
"Das Widerrufsrecht für die Lieferung von Edelmetallen wird aufgrund § 312d Abs.4 Nr.6 BGB ausgeschlossen, da der Preis dieser Waren auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können."
Wie wir jedoch in den vergangenen Tagen gesehen haben, unterlag der Preis des Drachens mitnichten den Schwankungen auf dem Finanzmarkt. Ganz im Gegenteil, unterlag der Drachenpreis vielmehr der Preisfestsetzung der Händler, denn während der Silberpreis wie ein fallendes Messer von über 44 Dollar auf unter 39 Dollar rauschte, stieg der Preis vom 1 oz Silber Drachen von 65 auf über 79 Euro!
Müsste der Preis des Drachens EIGENTLICH nicht ebenfalls parallel zum Silberpreis fallen oder gilt in diesem Fall dieser Teil der AGB nicht mit der Konsequenz, dass die, die "überteuert" gekauft haben dann tatsächlich das Widerrufsrecht wahrnehmen können?
mmmmmhhh.... ![]()