Moin hansimglück
... in seinem "gerechten" Verfolgungseifer, dürfte spätestens durch die zeitliche Begrenzung bezüglich der Akzeptanz der von Dir getätigten Rückzahlung (nur bis heute abend, sonst "Haue"!) jedem klar sein!
Mit Hilfe der Formulierung (Alternative 1) könnte er später auch (für den Fall, dass Du Dich Deinerseits entschließen solltest, dem Vorgehen des Verkäufers etwaig innewohnende Straftatbestände wie "Nötigung" oder auch "versuchte Erpressung" prüfen zu lassen) zu "entkommen" versuchen ...
"Kann doch wohl keiner annehmen, dass diese Forderung ernst gemeint war?"
Ich würde an Deiner Stelle also gar nichts tun - auch nicht mehr antworten, denn mit jedem weiteren Wort an ihn verschwendest Du "Nirven", die Du etwaig später noch brauchst, weil ich mich Sylvie`s Einschätzung einer professionellen Vorgehensweise nicht anschließen kann.
Ein Profi hätte Dir mehr Zeit gelassen, auf seine Alternative 1 einzugehen, um Ärger zu vermeiden!
Keinesfalls würde ich ihm meinerseits schriftlich die ins Auge gefasste Prüfung etwaiger Straftatbestände mitteilen, sondern dies dann einfach tun, falls er wie angekündigt, ...
... "Nägel mit Köppen macht"!