ZitatAlles anzeigenOriginal von wulle
wie kommt z.b. der gerichtsvollzieher an die info wer wo ein schliessfach hat? an wen muss oder kann die bank melden, wer ein schliessfach eröffnet hat?
gibts da noch sowas wie ein bankgeheimnis oder ist das alles seit dem 1.4. gekippt?
wulle
Die Bank meldet Schließfächer nicht. Ausnahme ist nach wie vor der Nachlass, hier wird dieser im Zuge der Finanzamtmeldung angezeigt. Seit 1.04. sind jedoch Vollmachten lt. div. Publikationen abfragbar. Dies trifft meines Wissens auch auf Schrankfachvollmachten zu.