Beiträge von twinson

    Siehe Anhang, in der linken Spalte ist das Prägejahr und in der rechten Spalte die Unc Auflage ersichtlich.


    Die Proof Auflage und kleinere Stückelungen sind hier zu finden.


    Frage: Hat jemand Details zur Bedeutung "D Local Version"? Habe bisher nur die seperate Auflage, aber kein Bild hierzu gefunden. Danke

    Seit dem Jahr 1982 prägt China den Gold Panda in den Größen 1, 1/2, 1/4, 1/10 Unzen in 999 Feingold. Im Jahre 1983 wurde die 1/20 Unze hinzugefügt. In einigen Jahren (z.B. 1987) wurden auch Pandas im Gewicht von 5 und 12 Unzen veröffentlicht.


    Diese gerne gesammelte Goldmünze wird in BU (Prooflike Brilliant Uncirculated) Qualtiät, mit jährlich welchselndem Motiv geprägt. Ab dem Jahr 2001 sollte das Design unverändert bleiben - daher ist das Motiv im Jahr 2001 & 2002 identisch. Jedoch entsprach China dem Sammlerwunsch und führt seit 2003 wieder jährlich welchselnde Motive. In den Jahren von 1986 bis 1995 wurden zudem Panda Proofs Sets veröffentlicht.


    Prägeanstalt: the Chinese mint, Shanghai and Shangyang Mints


    Gerne gefragt: Sollten/Können die Pandas aus der Folie entnommen werden? Antwort: Nein, diese schadet der Münze nicht und bei den gesuchten Pandas (z.B. 1982-1984) bringt die Folie ca. 50 Euro Aufpreis!


    Freu mich auf eine Panda Diskussion mit Euch!

    Die SAM gibt sich derzeit für Sammler besonders Mühe.


    Das aktuelle 2005er First Strike Set ist derzeit zu haben. D.h. der Käufer bekommt eine der 200 zuerst geprägten (First Strike) Proof Münzen... hübsch anzusehen - aber leider auch nicht wirklich nahe am POG :rolleyes:

    Hallo Peter,


    schau doch bitte mal bei http://www.tradesignal.com vorbei.


    Ich möchte Dich bitten zunächst selber einmal zu suchen. Diese Frage ist evtl. ein Thema für ein Börsenboard. Sorry.


    Kann verstehen das der ein oder andere mittlerweile greizt auf Deine Fragen reagiert :rolleyes:

    Auch den China Gold Panda 1982 (Erstauflage) gibt es seit kurzem in "guter" Nachprägung bei Ebay.


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    Habe gestern den echten 82er gekauft, Preis 800 Euro. Der Preis orientierte sich an div. Ebay US Auktionen. Fair?

    Zitat

    Original von darkjedi
    Der goldene 1unze Krügerand ist kein gesetzliches Zahlungsmittel, denn es fehlt das Nominal also die wertangabe. und es gibt ein und zwei Rand in Gold, sind aber wesentlich kleiner!


    Glück auf.


    Das ist nicht richtig. Auszug aus dem "The SA Coin Catalogue":


    Krugerrands are legal tender coins with no fixed value (sprich gesetzliches Zahlungsmittel ohne Nennwert). Their legal tender value is calculated by taking the average of the daily London gold fixing and multiplying with tehd Tand / USD exchange rate (der tagesdurchschnitt im London Fixing bildet den jeweiligen rechnerischen Nennwert).

    Diese Gedenkmünze aus Silber (1 Oz) ist dem Krügerrand sehr ähnlich. Sie stammt zwar nicht aus SA, dafür aber für Sammler sicher auch ein interessantes Nebenstück (das für kleines Geld zu haben ist).

    Zitat

    Original von Twinson
    Meines Wissen könnte die GbR wegen zwei tätiger Geschäftsführer unter gemeinsamen Namen auch als OHG ausgelegt werden


    Die Herren Müller haben sich gegenseitig verpflichtet, gemeinsam zur Gewinnerzielung eine Tätigkeit selbstständig, in nach außen erkennbarer Weiße (Einkaufsgemeinschaft für Gold und Silber), planmäßig und auf Dauer auszuüben. Sie werden die - nicht freiberufliche - Tätigkeit in der vereinbaren Form aufnehmen bzw. haben diese aufgenommen. Somit betreiben Sie die Gesellschaft als Handelsgewerbe.


    Als "Einkaufsgemeinschaft für Gold und Silber" treten Sie unter gemeinschaftlicher Firma auf. Das die Firma nicht den Maßgaben des § 19 Abs. 1 Nr. 2 HGB entspricht, ist auf die Entstehung der OHG ohne Einfluss.


    Bei keinem der Gesellschafter ist die Haftung ggü. den Gläubigern der Gesellschaft beschränkt.


    -> OHG (siehe vorherige Postings)


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    Wie bereits im obigen Zitat ersichtlich, ist u.U. auch eine Begründung für eine Gbr vertretbar.


    -> Würde hier selbst jedoch weder bei einer GbR als bei einer OHG Teilhaber werden wollen...

    Zitat

    Original von LordExcalibur


    Das ist schon richtig, aber es handelt es sich hier nicht um eine OHG, sondern um eine GbR.
    Der §106 HGB gilt nur für OHGs und nicht für GbR´s. Diese müssen nicht im HR eingetragen sein.


    S.o. m.E. keine Gbr.

    Zitat

    Original von LordExcalibur


    Eine OHG wird sie erst dann, wenn sie im Handelsregister eingetragen wird.


    Nein, bin mir hier sicher. Gem. § 106 HBG ist die Gesellschaft dem HR anzumelden. In § 123 HGB (2) heißt es:


    Beginnt die Gesellschaft ihre Geschäfte schon vor der Eintragung, so tritt die Wirksamkeit mit dem Zeitpunkt des Geschäftsbeginn ein, soweit nicht aus § 2 oder § 105 Abs. 2 sich ein anderes ergibt.

    Hallo Zusammen.


    Meines Wissen könnte die GbR wegen zwei tätiger Geschäftsführer unter gemeinsamen Namen auch als OHG ausgelegt werden (Eintragung wäre nur deklaratorisch nötig -> OHG also dennoch existent).


    Dann ist gem. § 128 HBG eine persönliche Haftung nicht auszuschließen. Dies gilt gem. § 130 HGB auch für eintretende Gesellschafter.


    Ich würde hier nicht investierten...

    Zitat

    Original von yoyo




    Ausserdem woltten wir doch immer das Gold in allen Währungen steigt.


    Sind wir mal gespannt. Werde zunächst nicht verkaufen, möchte mich nicht "ärgern" und würde meine Positionen eigentlich noch ein wenig ausbauen wollen .

    Hallo Zusammen.


    Ich bin sonst eigentlich nur im Münzforum aktiv.


    Doch eines läßt mir keine Ruhe. Gold steigt derzeit auf Eurobasis deutlich an. In meinen Afx News war leider auch kein Grund zu finden.


    Hat hier jemand eine gute Quelle für mich?


    Danke und good trades...