Einkaufsgemeinschaft für Edelmetalle ?


  • Wenn der §427BGB ausgeschloßen ist, kann man aber trotzdem sein gesamtes eingesetztes Kapital verlieren.

  • Lieber LordExcalibur,


    Ihr schreibt auf der HP, daß ihr ab einem bestimmten Umsatz Großkundenrabatt bekommt.
    Wieviel Umsatz ist das denn, und wann denkt ihr das zu erreichen?[/quote]


    ==> ich denke nicht, dass Pro Aurum sehr gluecklich waere, wenn ich
    in einem oeffentlichen Forum, Telefonate re-zitiere. Es gibt jedoch
    sog. Bankhandelspreise fuer institutionelle Kunden. Ich denke ein
    Normal-Investor wird diese aber nie erreichen, da es auch darum
    geht, ob man monatlich wiederkehrend ein best. Volumina an
    Umsatz erreicht und generiert.


    Die Frage wann wir gedenken diese Grenze zu erreichen, ist im
    Augenblick leider nicht zu beantworten. Es wird wie in jeder
    neuen Unternehmung sein, dass man sich erst Wertschaetzung wird
    erarbeiten muessen. Und dies geht nur ueber den Faktor Zeit denke
    ich.


    MfG,
    Juergen Mueller

  • Wenn der §427BGB ausgeschloßen ist, kann man aber trotzdem sein gesamtes eingesetztes Kapital verlieren.[/quote]


    ==> ja, das ist absolut korrekt. Wuerden Sie dieses Risiko hoeher
    einschaetzen, als den Gewinn von 1/3 mehr Unzen pro Geldeinheit?


    Was koennte zum Verlust des eingesetztes Kapital fuehren?


    a) die Bundesregierung kriminalisiert wieder den Besitz von Au:
    50% waeren weg (wenn die Gesellschaft vorher nicht reagiert
    haette), da laut Satzung 50/50 in Au/Ag investiert wird.
    b) die deponierende Bank schliesst Ihre Pforten a la Argentinien
    c) Die Geschaeftsfuehrung, die Vollmacht auf Konto und
    Tresor haben, veruntreut die Einlagen


    Auf a) und b) habe ich keinen Einfluss, auf c) selbstredend. Wuerden
    Sie Ihr Bild, Ihre Adresse etc. im Netz veroeffentlichen, wenn Sie
    vorhaetten dies zu tun? Mein Bruder und ich sind GF einer
    Internetagentur und sehen die neue Einkaufsgemeinschaft ehr als
    Nebenprodukt an.

  • Nein, das überzeugt mich gar nicht...


    Gold besitzt man nur, wenn man tatsächlich Gewalt darüber ausübt. Bei der "Einkaufsgemeinschaft" kaufe ich nicht billig Gold an und hab es dann in der Hand, im eigenen Tresor etc. sondern die "Gesellschaft" schiebt es hin und her..


    Einkaufsgemeinschaft bedeutet für mich was anderes ;) Wenn ich meiner Zigarreneinkaufsgemeinschaft Geld gebe, fliegen die mit den Geldkoffern nach Kuba und bringen mir und anderen dann die Rauchwaren zu Großhandelspreisen mit. Aber die bekomme ich dann auch und sie liegen im Humidor. :D


    Zitat

    Wuerden Sie dieses Risiko hoeher
    einschaetzen, als den Gewinn von 1/3 mehr Unzen pro Geldeinheit?


    Was nützen mir diese Unzen wenn sie nicht da sind? :D Und dann auch noch ne monatliche Gebühr zahlen... - Klar, der Scheck ist in der Post


    Da zahl ich doch lieber den Normalpreis+Versand und Spesen aber hab es dann in der Hosentasche, was brauch ich eine Gesellschaft die Gold von meinem Geld kauft hat und es dann auch gleich lagert damit ich ja keine Problem damit habe? :rolleyes:


    Völlig uninteressant... da kann ich ja gleich zu Edelmetallkonten, Zertifikaten etc. greifen...

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Zusammen.


    Meines Wissen könnte die GbR wegen zwei tätiger Geschäftsführer unter gemeinsamen Namen auch als OHG ausgelegt werden (Eintragung wäre nur deklaratorisch nötig -> OHG also dennoch existent).


    Dann ist gem. § 128 HBG eine persönliche Haftung nicht auszuschließen. Dies gilt gem. § 130 HGB auch für eintretende Gesellschafter.


    Ich würde hier nicht investierten...


  • Eine OHG wird sie erst dann, wenn sie im Handelsregister eingetragen wird.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von LordExcalibur


    Eine OHG wird sie erst dann, wenn sie im Handelsregister eingetragen wird.


    Nein, bin mir hier sicher. Gem. § 106 HBG ist die Gesellschaft dem HR anzumelden. In § 123 HGB (2) heißt es:


    Beginnt die Gesellschaft ihre Geschäfte schon vor der Eintragung, so tritt die Wirksamkeit mit dem Zeitpunkt des Geschäftsbeginn ein, soweit nicht aus § 2 oder § 105 Abs. 2 sich ein anderes ergibt.

  • Zitat

    Original von Twinson


    Nein, bin mir hier sicher. Gem. § 106 HBG ist die Gesellschaft dem HR anzumelden. In § 123 HGB (2) heißt es:


    Das ist schon richtig, aber es handelt es sich hier nicht um eine OHG, sondern um eine GbR.
    Der §106 HGB gilt nur für OHGs und nicht für GbR´s. Diese müssen nicht im HR eingetragen sein.

  • Zitat

    Original von Twinson



    S.o. m.E. keine Gbr.


    Ok. Das kann ich aber nicht ganz nachvollziehen.
    Warum sollte es nicht möglich sein, eine GbR mit 2 Geschäftsführern zu führen? Das kann doch alles Vertragslich festgelegt werden, genauso wie dort festgelegt ist, dass die Gesellschafter keine Geschäftsführungsbefugnis haben.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Twinson
    Meines Wissen könnte die GbR wegen zwei tätiger Geschäftsführer unter gemeinsamen Namen auch als OHG ausgelegt werden


    Die Herren Müller haben sich gegenseitig verpflichtet, gemeinsam zur Gewinnerzielung eine Tätigkeit selbstständig, in nach außen erkennbarer Weiße (Einkaufsgemeinschaft für Gold und Silber), planmäßig und auf Dauer auszuüben. Sie werden die - nicht freiberufliche - Tätigkeit in der vereinbaren Form aufnehmen bzw. haben diese aufgenommen. Somit betreiben Sie die Gesellschaft als Handelsgewerbe.


    Als "Einkaufsgemeinschaft für Gold und Silber" treten Sie unter gemeinschaftlicher Firma auf. Das die Firma nicht den Maßgaben des § 19 Abs. 1 Nr. 2 HGB entspricht, ist auf die Entstehung der OHG ohne Einfluss.


    Bei keinem der Gesellschafter ist die Haftung ggü. den Gläubigern der Gesellschaft beschränkt.


    -> OHG (siehe vorherige Postings)


    __________


    Wie bereits im obigen Zitat ersichtlich, ist u.U. auch eine Begründung für eine Gbr vertretbar.


    -> Würde hier selbst jedoch weder bei einer GbR als bei einer OHG Teilhaber werden wollen...

  • Ich versteh bei der ganzen Diskussion immer noch nicht, wo der Vorteil gegenüber den großen Edelmetallgemeinschaften sein soll. Es wird hier ein Unternehmen geben, dem man vertrauen muss und dessen einziger Vorteil darin liegen soll, dass der Goldeinkauf günstiger sein soll. Ich empfinde das bisher als "Clone" von eGold und ähnlichen Anbietern, bei welchen die Gebühren allerdings geringer sind (im Falle eGold 1 % p.a.).


    Ein weiterer für mich interessanter Aspekt ist die Steuer: Eine GbR verfolgt eine Gewinnabsicht per Definition selbiger. Sollte wirklich (außer bei den Geschäftsführern) beispielsweise durch einen steigenden Goldpreis ein Gewinn entstehen, frage ich mich nach der Besteuerung dessen. Die Kunden müssen dann wohl anteilig Steuern zahlen, die Inhaber nicht, weil Sie aus der Grundungsphase noch einen Verlustvortrag haben?


    Die Idee finde ich ja gut, nur finde ich den Lösungsansatz nicht gelungen.

  • Lieber Masada,


    Ich versteh bei der ganzen Diskussion immer noch nicht, wo der Vorteil
    gegenüber den großen Edelmetallgemeinschaften sein soll. Es wird hier
    ein Unternehmen geben, dem man vertrauen muss und dessen einziger
    Vorteil darin liegen soll, dass der Goldeinkauf günstiger sein soll.


    ==> er ist definitiv ca. 1/3 günstiger.



    Ich empfinde das bisher als "Clone" von eGold und ähnlichen Anbietern,
    bei welchen die Gebühren allerdings geringer sind (im Falle eGold 1 %
    p.a.).


    ==> E-Gold ist ein Mittel zum weltweiten bezahlen. Das Agio ist 1%,
    jedoch kommen beim Bezahlen weitere Gebühren hinzu, siehe
    http://www.e-gold.com/unsecure/fees.htm.



    Ein weiterer für mich interessanter Aspekt ist die Steuer: Eine GbR
    verfolgt eine Gewinnabsicht per Definition selbiger. Sollte wirklich
    (außer bei den Geschäftsführern) beispielsweise durch einen steigenden
    Goldpreis ein Gewinn entstehen, frage ich mich nach der Besteuerung
    dessen. Die Kunden müssen dann wohl anteilig Steuern zahlen, die
    Inhaber nicht, weil Sie aus der Grundungsphase noch einen
    Verlustvortrag haben?


    ==> die Einkaufsgemeinschaft ist per Satzung nicht gewinnorientiert
    und daher nicht steuerpflichtig.



    Die Idee finde ich ja gut, nur finde ich den Lösungsansatz nicht gelungen.


    ==> wir verfolgen den seit Jahren in der Praxis bewaehrten Ansatz der
    Aktienclubs. Die Satzung entspricht weitestgehend dem Mustervertrag
    der Deutschen Schutzgemeinschaft fuer Wertpapierbesitz e.V. Infos
    online unter http://www.dsw-info.de/Investmentclub.60.0.html


    Viele weitere Informationen zu Investmentclubs findet man online z.B.
    unter http://www.investmentclub-online.de/clubmanager.php.


    Dort z.B. auch eine Diskussion der geeigneten Rechtsform und
    steuerlicher Aspekte.


    MfG,
    Juergen Mueller


  • Also ich bezahle aktuell den Spotpreis von Gold von rund 330 € / Unze. Sie wollen Gold für 220 € die Unze anbieten?


    Wenn ich (ohne Einkaufsgemeinschaft) bei meinem Händler Münzen normaler Erhaltung für ca. 5 € unter Spotpreis einkaufe, empfinde ich das als sehr preiswert.


    Mir ist es wirklich ein Rätsel, was Sie da genau vorhaben.

  • isjminte


    Zitat

    die Einkaufsgemeinschaft ist per Satzung nicht gewinnorientiert
    und daher nicht steuerpflichtig.


    -> Ich bin zwar kein Steuerexperte, doch bin ich mir recht sicher, dass die Satzung der GbR bzgl. der evtl. seitens des Finanzamtes zu unterstellenden Gewinnerzielungsabsicht nicht von Relevanz ist. Relevant ist nur, ob das zustaendige FA eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellt, oder nicht - und in Ihrem beschriebenen Fall liegt eine Gewinnerzielungsabsicht ganz klar vor.


    Wie sieht es bei Ihnen folglich mit Gewerbesteuer aus?



    mfG


    ghost_god

  • Zitat

    Original von ghost_god
    Wie sieht es bei Ihnen folglich mit Gewerbesteuer aus?


    Egal, ob das nun GbR mit oder ohne Gewinnabsicht ist, hat man einen Freibetrag von i.d.R. 24.500 €, der wohl kaum überschritten wird. Ergo wird das vermutlich nie relevant werden.

  • @ Masada:


    ich kann mir kaum vorstellen, dass das Ziel dieser Gruendung das "Backen kleiner Broetchen" ist. EUR 24.500 sind sehr schnell erreicht - wenn ich das als Privatperson erreiche, wird eine GbR in der beschrieben angelegten Form doch wohl eher das 50-100fache anstreben.


    Gewerbesteuer bleibt fuer mich zumindest in theoretischer Hinsicht ein Thema. Theoretisch daher, weil mich ein Investment in einer solchen GbR nicht im Ansatz reizt, da die enthaltenen Risiken die genannten Vorteile mehr als wettmachen.


    Gruss,
    ghost_god

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