Nach Anlage 2 zu § 12 Absatz 2 Nr. 1 Umsatzsteuergesetz ( UStG ) in Verbindung mit dem BMF-Schreiben vom 30.08.2004 ( abgedruckt im Bundessteuerblatt 2004, Teil I S. 638 ff. , S. 699 ) unterliegen grundsätzlich alle Umsätze mit kursgültigen und kursungültigen Silbermünzen dem ermäßigten Steuersatz von 7 %.
Der Regelsteuersatz von 19 % würde nur dann gelten, wenn die Silbermünze in der Anlage genannt ist, die dem BMF-Schreiben beigefügt ist. Das sind aber absolute Ausnahmefälle !!! Im Normalfall stehen die von uns gekauften Silbermünzen nicht in dieser Anlage, so dass der ermäßigte Steuersatz von 7 % anzuwenden ist.
Habe Euch eine Kopie des BMF-Schreibens beigefügt ( hoffe man kann es lesen ).
Hatte leider auch Ärger mit meinem heimischen Zollamt: Man stufte mir meine Silber Kängurus als gesetzliches Zahlungsmittel ein und erhob 19 % Umsatzsteuer.
Mein Einspruch beim Hauptzollamt verlief unter Berufung auf das BMF-Schreiben problemlos und erfolgreich. Die kannten ihre Gesetze besser .