[quote='Rentner','index.php?page=Thread&postID=928282#post928282']Doch mal Fakt, keine Grundschuld im Grundbuch ist keine Grundschuld!!
Natürlich empfehlen die Banken, die Grundschuld NICHT zu löschen. Falls man mal wieder ein Darlehen braucht.
(denke ich immer an die Schlange im Dschungelbuch" Kaa" vertraue mir...)
Natürlich reicht die Löschungsbewilligung. Man kann die G. damit jederzeit löschen.
Aber solange nichts gelöscht ist, kann die Bank jederzeit über den genannten Betrag verfügen, sogar an andere Banken verpfänden.
Auch du kannst eine Grundschuld der Bank A an die neue Bank X verpfänden, wenn das Darlehen der Bank A. zurückbezahlt wurde.
Gut, da gibt es Rechtsvorschriften
Und das Zettelchen Löschbewilligung. Wer hebt das wo auf?? Wo finden es meine Erben ???
Für mich der Grundsatz, kein Vertrauen zu Banken, Darlehen bezahlt, Löschungsbewilligung erteilt, löschen!!
In jungen Jahren habe ich mir sogar Teillöschungsbewilligungen geholt.
Die Banken haben nur "Recht" auf die bestehende Schuld.
Ist mir die "paar" € wert.
Außerdem ist ein lastenfreies Grundbuch sehr von Vorteil, wenn man ein Darlehen braucht!!!
Ich sehe es absolut genauso wie Sie!!!!