Gelaber und Gemecker in den Angebots- und Galerie-sräds

  • ...
    Wenn man einen Geldeingang nach Verkauf einer Goldunze (oder mehreren) mit dieser Begründung auf dem Überweisungsbeleg erhält, würde ich in meinem hohen Alter das doch glatt als ein sehr nettes Kompliment durchgehen lassen ... .

    Dumm wäre es nur, wenn man eine Überweisung mit so einem Vermerk bekommt und dann nicht viel mehr als 1 Euro überwiesen wurde.

  • Moin moin,


    ich hatte schon mal ein Campingmobil unter Betreff stehen.


    Unangenehm wird es dann, wenn die Jungs bei DHL wieder mit dem Teppichmesser zuschlagen. 8o


    Du musst der Versicherung nämlich den Kauf des Inhaltes nachweisen.
    Da ist ein passender Überweisungsbeleg, eine Rechnung über EM usw. von klarem Vorteil.


    Ist im Zweifel leider nicht so witzig. 8)


    Hatte diesen Fall mit dem Teppichmesser gerade bei einem Paket für einen EM Händler - Schaden knapp 6000 €!



    Anruf bei DHL: "Wir haben das Paket vernichtet, es war so stark beschädigt, dass es leer war."
    Ich: "Wie, Sie haben das Beweismittel vernichtet?"
    Er: " Sie bekommen Fotos des Paketes." - Darauf warte ich seit drei Wochen.


    Ich habe dann erst mal Strafanzeige wegen Verletzung des Postgeheimnisses und Diebstahls gestellt.


    Die Münzen waren in einem Paket in dem Paket und das ganze fest mit Paketklebeband zugeklebt.
    Ohne Messer oder Schraubenzieher geht da nichts.



    Und glaubt ja nicht, dass eine Versicherung irgendetwas zahlt, wenn der Schaden nicht unzweifelhaft nachgewiesen wird.
    Märchen oder ein Überweisungsbeleg mit dem Betreff "für sexuelle Dienstleistungen" - kommen da gar nicht gut an. :D


    Damit ihr im Zweifel schneller einen kompetenten Ansprechpartner bei DHL findet, und nicht erst durch diverse
    Telefonschleifen müsst, hier die passende Mail: nachforschungdhl@deutschepost.de


    Ich werde jetzt erst mal meine alte Kamera scharf machen, und dann die Pakete vor dem Versand fotografieren.



    VG Vatapitta

  • Koala...


    Na bleiben wir mal bei der Wahrheit.. Du wolltest mir keinen Kaufbeleg für den Kauf aufstellen, weil, laut deinen Worten, du das als Privatmann nicht machen kannst. Mir ist nicht klar wieso du das nicht machen konntest...


    Aber ich kann dir nur so viel sagen, dass meine Versicherung mir nach einem Einbruch alles erstattet hat, wo ich a: einen Kaufbeleg hatte oder b: eine Überweisung/Paypal Auszug bringen konnte, wo im Verwendungszweck die Ware (meistens im Internet eBay usw gekauft) relativ klar beschrieben war...


    Hätte ich also den Kaufbeleg bekommen, hätte mein Verwendungszweck anders ausgesehen....


    Musste mal gesagt werden ;)


  • Moin,


    bei einem Diebstahl tritt die Hausratversicherung in Leistung. Unbedingt einmal die Versicherungsbedingungen lesen, da Wertsachen (u. a. Edelmetalle) nur zu einem sehr geringen Betrag mitversichert sind, sofern diese nicht in einem gesicherten Wertschrank aufbewahrt werden. Da kann man kartonweise Kaufbelege vorlegen und bekommt - nichts. Eine Höherversicherung muss explizit gegen entsprechende Prämienzahlung mit der Versicherung vereinbart werden. Ich sammle seit 25 Jahren und habe noch nie eine Kaufquittung ausgestellt. Es hat mich auch noch nie jemand danach gefragt :!:


    Grüße
    Goldhut


    Alle Mitteilungen in diesem Forum sind als reine private Meinungsäußerung zu sehen und keinesfalls als Tatsachenbehauptung. Hier gilt Artikel 5 GG und besonders Absatz 3 (Kunstfreiheit-Satire)
    Dieser Beitrag ist eine persönliche Meinung gem. Art.5 Abs.1 GG und Urteil des BVG 1 BvR 1384/16

    2 Mal editiert, zuletzt von Goldhut ()

  • bei einem Diebstahl tritt die Hausratversicherung in Leistung. Unbedingt einmal die Versicherungsbedingungen lesen, da Wertsachen (u. a. Edelmetalle) nur zu einem sehr geringen Betrag mitversichert sind, sofern diese nicht in einem gesicherten Wertschrank aufbewahrt werden. Da kann man kartonweise Kaufbelege vorlegen und bekommt - nichts. Eine Höherversicherung muss explizit gegen entsprechende Prämienzahlung mit der Versicherung vereinbart werden. Ich sammle seit 25 Jahren und habe noch nie eine Kaufquittung ausgestellt. Es hat mich auch noch nie jemand danach gefragt :!:


    Grüße
    Goldhut



    Naja... Also 1: ich bin Versicherungsfachwirt.. gehen sie dvon aus, dass ich mich auskenne... 2: Wertsachen kann man in bis zu gewissen Höchstsummen außerhalb von Wertschränken ersichern.. bei mir waren es 40k. Wenn ich allerdings nur für 5000,- Euro Belege habe, dann ersetzen die mir nur 5000. Ich muss den Beweis führen, dass ich Eigentümer der Sachen war. Der Schadenregulier will Ihnen immer einen Strick aus allem drehen. Ich hatte von fast allen Sachen Fotos gemacht. Der Schadenregulierer meinte suffisant: Ich hätte mir die Sachen ja auch für die Bilder von jemand leihen können. Reguliert wurde nur das, wo Belege für da waren (Außer 4 Krügerrand, die ich vor 30 Jahren von meiner Oma bekommen hatte. Da waren die Fotos auch hilfreich) und es war für die Versicherung glaubhaft.



    Also Lieber Goldgut. Ich hoffe, dass bei Ihnen nie eingebrochen wird, sonst werden Sie ihren "Spass" haben!!!


    Bitte verbreitet in solchen Dingen nicht gerade gefährliches Halbwissen. Dass kann für viele im Kampf gegen Versicherungen nach hinten los gehen.


    Der Schadenregulierer hatte mich (Da wusste er noch nicht was ich beruflich mache) echt verarschen wollen. Er meinte ich wäre unterversichert, weil meine Uhren ja so teuer wären und die Wertsachengrenze gesprengt worden wäre. Ich musste schmunzeln. Nach 15 min habe ich ihn gefragt, ob er allen Kunden so einen Mist erzählt und ob er weiss was ich beruflich mache... Er meinte Nein. Dann legte ich ihm meine Karte hin und nahm die Bibel (den Versicherungsschein) und sagte ihm, dass er mir zeigen soll, wo drin steht, dass Uhren Wertsachen sind (wenn sie nicht aus Gold oder Silber sind). Die sind aus Edelstahl. Somit war das Thema erledigt.


    Er hatte aber trotzdem dann noch die Frechheit besessen, mir für alle Werte nur meinen Einstandspreis berechnen zu wollen. Da ich fast alles im Internet kaufe und immer weniger zahle als der Neuwert. Langere Rede, kurzer Sinn. Nach Drohung mit einem renomierten Anwalt aus Hamburg war in 3 Tagen das Geld da. 50 Euro hatten die abgezogen von einem Elektroteil, wo ich weder Foto noch Quittung hatte...


  • Moin Bines-Prinz,


    ich bin beeindruckt - Sie sind Versicherungsfachwirt. Da kann ich nur bedingt mithalten. In meinem Verantwortungsbereich habe ich u. a. allerdings 8 Versicherungsfachwirte angestellt und verantworte deren Handeln ;) . Somit ist die Gefahr der Verbreitung von gefährlichem Halbwissen schon mal ein wenig eingedämmt. Die Höhe der automatisch in der Hausratsversicherung enthaltenen Wertsachenmitversicherung hängt in der Regel von der Höhe der Versicherungssumme ab (da überwiegend in "% von" mitversichert) und natürlich vom Versicherungsunternehmen. Eine lückenlose Diokumentation sämtlichen Hausrates inkl. der Wertsachen mittels Kaufbelegen wird es wohl bei keinem geben. Wenn ich allein an die ererbten Dinge denke. Wertsachen in Höhe von z. B. 40 TEUR sollte man eh nicht ungeschützt im Haus verwahren. Dafür habe ich entsprechende Wertschränke bzw. Schließfächer bei der Bank.


    Grüße
    Goldhut


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  • Gut, dass ich kein Versicherungsfachwirt bin :D
    Allerdings habe ich bei meiner Versicherung vorab gefragt: Versichert sind (bis zu 50k€) Wertsachen - wenn sie in einem Bankschließfach lagern. Als Beleg reichen Fotos bzw eine Liste, auf der alles aufgeführt ist. Wenn die Liste einen Zeitstempel hat (und unveränderbar ist), reicht das lt. Aussage der Versicherung aus. Im Prinzip muss die Versicherung mir nachweisen, dass meine Aufstellung fehlerhaft ist (solange meine Aussagen nicht offensichtlich unglaubwürdig sind).


    :)
    AuA


  • 1. Bezichtige mich nicht indirekt der Lügerei.
    2. Kaufbelege von Privat sind hier im Forum unüblich.
    3. Ich habe dir immer erklärt dass es keinen Beleg gibt, aber du warst verrückt nach dem Schnäppchenpreis und wolltest kaufen.
    4. Unserer Vereinbarung war "kein Beleg" und Verwendungszweck "bekannt" auf der Überweisung und nicht "Kaufbeleg" oder Auflistung aller Münzen auf der Überweisung.
    5. Ich werde keine Geschäfte mehr mit dir machen.
    6. Neulinge sollten sich an Forengepflogenheiten anpassen und nicht ein ganzes Forum an einen Frischling.
    7. Stell dich jetzt auf den Kopf. Es gibt trotzdem keine Kaufbelege im Forum.
    8. Wer einen Kaufbeleg will muss beim Händler kaufen und Händlerpreise bezahlen. Rosinenpicken (Privatpreise+Kaufbeleg) gibt es nicht, auch nicht für Narren Faschingsprinzen.

  • Dafür gibt es den "ignore" Button und gut is ............ außerdem mal andere Einträge lesen und gut is?
    Bin nicht der Einzige der schlechte Erfahrungen mit bestimmten User gemacht hat ........ ist alles nachzulesen. Anschließend nicht beschwerden wenn das ignoriert wird. Sind halt immer die gleichen die auffallen.
    Warum wundert mich das nicht?

  • ... Denn anders, als hier oft geschrieben muss ich der Versicherung beweisen, was ich hatte... Und wenn die einfach keinen Bock haben zu zahlen muss der Kunde klagen.... Es fällt allerdings schwer, sich rauszureden, wenn Quittung, Überweisung und Fotos vorhanden sind...


    Nach meinem Rechtsverständnis muss der Versicherung gegenüber gar nichts bewiesen werden. Nur gegenüber dem Gericht - falls es die Versicherung drauf ankommen lässt. Da Versicherungen das immer häufiger auch ohne jeden Anlass tun, muss man natürlich bereit sein, das auch durchzuziehen. Wie gesagt - die Versicherung ist in der Pflicht, meine Aussagen zu widerlegen. Nicht ich, sie hieb- und stichfest zu beweisen.


    :)
    AuA

  • Nach meinem Rechtsverständnis muss der Versicherung gegenüber gar nichts bewiesen werden. Nur gegenüber dem Gericht - falls es die Versicherung drauf ankommen lässt. Da Versicherungen das immer häufiger auch ohne jeden Anlass tun, muss man natürlich bereit sein, das auch durchzuziehen. Wie gesagt - die Versicherung ist in der Pflicht, meine Aussagen zu widerlegen. Nicht ich, sie hieb- und stichfest zu beweisen.[/quote]

    :)
    AuA


    Auch bei Ihnen hoffe ich, dass niemals bei ihnen eingebrochen wird!!


    In 15 Jahren meiner Tätigkeit als Versicherungsfachwirt habe ich schon einige ED-Fälle erlebt und einen selbst am eigenen "leib". Es gab schon Fälle da war es relativ unproblematisch. Bei den meisten Fällen allerdings war es ein ständiges Hick Hack um Belege. Den Vogel hat mal ein Unternehmen aus dem Generali Konzern abgeschossen, als sie von einem 70 jährigen Rentner Belge über seinen Werkzeugkasten wollte, der ihm aus seiner verschlossenen Garage im Haus gestohlen wurde. Ebenfalls die Rechnung des defekten Garantorantriebs. Er hatte die Rechnungen nicht. Die zahlten nicht. Kamen damit durch, weil er nicht klagte. Gesamtschaden rund 1200 Euro!


    Ich kann jedem gerne den Verlauf der Regilierung per PN schicken wie es in meinem Fall lief.

  • Belege bei Privatkäufen im Forum? Detaillierte VWZ Angaben? Zeiten ändern sich... :hae:


    (Mag natürlich jeder handhaben wie er mag, wenn ich nur mit Belegen Kaufe, und der [oftmals] Privatforist keine hat, kauf ich doch auch nicht. Dafür gibts dann halt häufig ein paar Euros zum sparen..)

    „Die Menschen sind so einfältig und hängen so sehr vom Eindruck des Augenblickes ab, dass einer, der sie täuschen will, stets jemanden findet, der sich täuschen lässt.“ (Niccolò Machiavelli)

  • Es geht hier nicht um ursprüngliche Anschaffungsbelege.. Es geht darum das der Forum-Verkäufer einfach einen Zettel dabei legen soll (oder wie es einige hier gemacht haben ne PDF an eine Mail angehangen haben), wo drauf steht, wer, was wann an wen verkauft hat. Nicht mehr und nicht weniger.... Dann kann man (weil Absendername Betrag und Kontoinhaber ja wohl der Selbe sind) ohne Probleme auf den Verwendungszweck "bekannt" oder den eigenen Forumsnamen schreiben...

  • @ Bines-Prinz


    ber der Sache mit dem Einbruch kann ich dich verstehen.
    Aber das man hier oder in den anderen Foren beim Kauf einen Beleg verlangt, ist mir neu.
    Ich würde auch Keinen verlangen oder Ausstellen. Hier geht es halt anonym zu, bei dem Einen mehr oder weniger.
    Wenn du von einem Forenmitglied keinen Beleg bekommst, Schnute abwischen und beim Händler mit Rechnung kaufen.
    Du kannst hier noch 5 Seiten darüber lamentieren wirst du daran nichts ändern.
    Hole drei Mal tiel Luft und lass gut sein :boese:

  • Es geht hier nicht um ursprüngliche Anschaffungsbelege.. Es geht darum das der Forum-Verkäufer einfach einen Zettel dabei legen soll (oder wie es einige hier gemacht haben ne PDF an eine Mail angehangen haben), wo drauf steht, wer, was wann an wen verkauft hat. Nicht mehr und nicht weniger.... Dann kann man (weil Absendername Betrag und Kontoinhaber ja wohl der Selbe sind) ohne Probleme auf den Verwendungszweck "bekannt" oder den eigenen Forumsnamen schreiben...


    Hmm, naja. :hae:


    Du könntest vielleicht auch gleich verlangen, dass der Verkäufer für dich eine Kopie seiner eigenen Originalrechnung beilegt, sofern er die EM bei einem Händler oder einer Bank bezogen hat? -- (Satire wieder aus) ---

    "Gerade wieder frisch gelesen: George Orwell`s 1984..... am Ende jubeln sie dann alle."

    Connor MacLeoad

  • Also ich finde den Beleg nicht schlimm... Ich habe in meinen Unterlagen, wenn ich keine Beleg bekommen habe, den Nachrichtenverlauf hier im Forum ausgedruckt. Da steht auch der Name des Verkäufers, seine Bankverbindung und der Preis drauf. Und wie gesagt.. es geht nur um einen immer von einer Versicherung geforderten Eigentumsnachweis.. Um sonst nix!!! Es ist ein gut gemeinter Rat von mir, sollte es bei jemand mal zum Versicherungsfall kommen... Ich wünsche es Keinem!!

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