Münzen dürften eher ein Nebengeschäft sein: https://www.brunzel.de/de/
Beiträge von Gold2008
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Unter Spot: 100 Kronen für 1199 bei MP: https://www.mp-edelmetalle.de/…/gold/138/gold-100-kronen
incl. Versand 1% über Spot: 2019er-Känguru Goldunze: https://www.ebay.de/itm/1-oz-G…_trkparms=5079:5000004767
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Aktuell scheint es bei Ebay eine Ebay Plus-Aktion zu geben, wo alle Ebay-Plus-Mitglieder (was man auch kostenlos für 30 Tage auf Probe werden kann) 10% Nachlass auf alle Ebay-Plus-Artikel bekommen...
Das Besondere daran: Diesmal scheinen Münzen nicht ausgenommen zu sein, man könnte also auch Goldbarren davon kaufen...
2 Pferdefüsse:
- Gilt nur bis 19.6., 23:59 Uhr
- Nachlass maximal 50 Euro (Maximalnutzen also bei Kaufpreis 500 Euro)Hier die Bedingungen: https://pages.ebay.de/gutscheine/plusparty/
Hier anbieterübergreifend alle Ebay-Plus Edelmetalle: https://www.ebay.de/b/Edelmeta…19026?rt=nc&LH_EbayPlus=1
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Shop wurde neu aufgesetzt, ein nicht rechtskonformer shopwareshop erscheint da. Ohne Impressum, ohne Datenschutzerklärung, ohne Widerrufsbelehrung.... scheint jemand zu früh das Knöpfchen ‚Veröffentlichen‘ gedrückt zu haben. Sieht aber besser aus als der alte Shop
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Das bezweifelt ja niemand. Aber bei Nichtabgabe setzen die bei kleiner Zahllast sicher nicht die Kavallerie in Gang. Der Turnus der Abgabepflicht richtet sich im Übrigen nicht nach dem Umsatz, sondern nach der Höhe der abzuführenden Umsatzsteuern. Bei Gold ist die NULL, was zu einer jährlichen Abgabepflicht führen würde. Wieviel Silber er differenzbesteuert verkauft hat und ob da eine Steuerpflicht entstanden ist, vermag ich nicht zu beurteilen. In Ebay überwog steuerfreies Gold. Insoweit halte ich Aufstand des Finanzamts für extrem unwahrscheinlich. Natürlich können die was gepfändet oder geschätzt haben, aber das dürfte dem Schuldner eher die geringsten Sorgen machen.
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Umsatzsteuer fällt auf umsatzsteuerfreie Goldmünzen nicht an. Die Steuerfahndung setzt sich nur in Bewegung, wenn zu erwarten ist, dass Steuern zu zahlen sind... und wenn sie sich in Bewegung setzt, veröffentlicht sie dies sicher nicht.
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Das er deswegen jetzt schon Ärger mit dem Finanzamt hat, dürfte mehr als unwahrscheinlich sein, da das Einkommen von 2019 erst in einer Steuererklärung anzugeben wäre, die Mitte 2020 fällig wäre. Oder?
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Haller hat dort auch viele positive Bewertungen, allerdings so viele und in so kurzen, unnatürlichen Abständen, dass man den Gedanken bekommen könnte, dass die nicht alle wirklich unabhängig erfolgt sind.
Wenn krass negative falsch wären, würde Haller die doch sicher entfernen lassen.
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"coininvest.com" und "coininvestdirect.com" sind ja erstmal keine Firmen, sondern Domain-Namen oder Markenauftritte.... was "Zweifler" ja richtig gestellt hat.
Der früher von JTS oder JTS Partners betriebene Auftritt coininvestdirect.com ist später mit coininvest.com verkürzt worden. Eine "Coininvest GmbH" wurde erst Anfang 2014 in das deutsche Handelsregister eingetragen, - da diese aber offensichtlich die Geschäfte vollkommen von JTS oder JTS Partners übernommen hat - mit Ausnahme der Silber-Geschäfte, die man auf European Precious Metals GmbH outgesourct hat (vermutlich wegen Differenzbesteuerung), wird der eine oder andere Außenstehende dies direkt als Firmenfortführung verstanden wissen, zumal Angestellte und Webauftritt gleich geblieben sind. Ausweislich des Handelsregisters unterscheiden sich auch die letztendlichen Besitzer/Eigentümer/Gesellschafter nicht wesentlich.
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Nachdem MBCoinCorner Marco Berk die Edelmetallwelt nicht mehr mit seinen Angeboten bereichert, wäre meine Prognose, dass der nächste Bald-Nicht-Mehr-Goldmünzen-zu-unter-Spotpreisen-Anbieter dieser Klaus Riotte hier ist... er bietet dauerhaft Goldmünzen und Goldbarren unter Spot an, die bei Münzprägestätten und Barrenhersteller nur zu Spot + Aufgeld eingekauft werden können. Überdies scheint er sich zum Versand eines anderen in Deutschland ansässigen Edelmetallhändlers zu bedienen, was die Kostenstruktur noch einmal verteuert, hier z.B. ein Krügerrand-Angebot: https://gold-kaufen-deutschlan…z-goldmuenze-kruegerrand/
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Alles aufgebläht und überdies unzulässig. Bei kleineren Summen kostet das Inkasso mehr als der einzutreibende Wert...
Ich empfehle die Lektüre von:
https://www.adf-inkasso.de/ink…egen-russisch-inkasso.htm
https://ecollect.de/wiki/moskau-inkasso/
http://subventionen.de/artikel…-ist-nicht-zulaessig/1185
https://www.ent-schuldigung.de/inkasso-noetigung/
..und wer bei größeren Summen einen Clan bärtiger Libanesen einschaltet, muss auch einkalkulieren, dass die evtl. eingezogenes Geld selber behalten, wenn es sich lohnt und dann fragen "ob man ein Problem damit hat".
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als Einzelkaufmann unterliegt er nicht der Insolvenzantragspflicht. Ein Schneeballsystem als solches ist in Deutschland - entgegen landläufiger Meinung - kein Straftatbestand.
Betrug setzt die Betrugsabsicht und den Vorsatz voraus, den die Geschädigten nachweisen müssen. Häufig gelingt eben dies nicht. Es reicht nicht aus, wenn etwas schiefgeht oder irgendwann nach langer Zeit mal nicht mehr funktioniert oder aus dem Ruder läuft, sondern man muß ihm nachweisen, dass er dies vorsätzlich und mit voller Absicht gemacht hat, um sich oder andere zu bereichern und die Schädigung anderer mindestens billigend in Kauf genommen hat. Am Nachweis des Vorsatzes ist schon der eine oder andere gescheitert... er könnte ja z.B. argumentieren, dass er tagsüber eigentlich Taxifahrer war und ihm das irgendwie aus dem Ruder gelaufen ist...
Und selbst wenn man ihm den Vorsatz nachweist. Davon haben Geschädigte noch keinen einzigen Euro wieder.
Und selbst bei einer Haftstrafe, zieht er danach nach Thailand um und wechselt alle 3 Monate die Wohnung. Viel Spaß bei der Vollstreckung dort und dem Anfertigen von Übersetzungen... das ist in der EU schon schwierig...
[Blockierte Grafik: https://cdn.pixabay.com/photo/2016/07/04/23/58/phi-phi-island-tour-1497821_960_720.jpg]
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Am 14.7.2018 (!) wurden hier im Forum zum ersten Mal Bedenken laut.
Dies ist hier ersichtlich: Erfahrung mit Marco Berk MB Coincorner Hünfeld / Fulda ?
Wer 1-2 Tage später (oder auch danach) VOR SEINEM Kauf in Ebay nach "MBCOincorner Marco Berk Ebay" gegoogelt hat, kam sofort auf diesen thread und hätte mit etwas Grips von einem Kauf Abstand genommen: https://www.google.de/search?s…j33i21j33i160.k2ymTskoLBM
Wenn ich einen gebrauchten Renault Twingo kaufe, schaue ich vorher in google, was die typischen Schwachstellen sind: https://www.google.de/search?e…30j0i22i10i30.4ycSVkHtR48
Wenn ich jemandem ein paar Tausend Euro für Goldmünzen überweise, googele ich vorher seinen Namen, das ist doch wohl das Mindeste.
Wenn ich eine Rolle Tesa oder eine Silbermünze im zweistelligen Eurobereich in Ebay kaufe, dann brauche ich nicht zu googeln...sobald ich aber in einem Bereich kaufe, wo es mir wehtut, sollte ich mich vorher schlau machen.
Auch könnte man sich Gedanken machen, was wohl für ein Geschäftsmodell dahinter stecken soll, Gold billiger zu verkaufen als es andere Händler ankaufen...
Wer all das nicht macht, darf sich halt nicht wundern...
Aber was nützt all das Geschwafele, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist...
Wer nur dreistellige Beträge oder ein Goldünzchen gekauft hat, sollte es unter Erfahrungen verbuchen, kann ja Strafanzeige erstatten und Forderung beim Insolvenzverwalter anmelden, aber alles andere kostet vermutlich mehr Geld als es bringt...
Wer jetzt fünfstellige Beträge investiert hat, könnte darüber nachdenken, einen Anwalt einzuschalten. Im Ergebnis wird häufig dasselbe herumkommen: Man bezahlt den Anwalt, bekommt aber trotzdem kein Geld. Weil: Wo keines ist, kann auch der Anwalt nix holen. Im Insolvenzverfahren müssen überdies alle Gläubiger gleich behandelt werden... - egal ob Anwalt oder nicht.
Demjenigen eins auf die Mütze zu hauen, führt im Regelfall dazu, dass man selber bestraft wird...
Denjenigen möglichst lange in den Knast zu schicken, führt dazu, dass er dort kein Geld verdienen kann, um seine Schulden zurück zu zahlen. Besser wäre es, ihm einen Job zu beschaffen, wo er Kohle verdient...
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- auf jeden Fall Strafanzeige bei der Polizei stellen - geht auch online. Anschliessend die Forderung beim Insolvenzverwalter anmelden.
Wenn es um größere Summe geht, könnte ein gescheiter Anwalt schon vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens einen sogenannten Vermögensarrest bei Gericht durchsetzen, um zu verhindern, dass Gelder oder Ware verschwinden - z.B. die bei MA-shops.com angebotene Ware... aber das muss fix gehen... das Zeitfenster, bis die Insolvenz eröffnet wird, dauert meist nicht so lange, maximal vielleicht 10-14 Tage, kann aber auch schon in 2-3 Werktagen sein. In der Tat könnte man selber versuchen, einen Mahnbescheid zu schicken, in der Hoffnung, dass er darauf nicht reagiert, was zu einem Titel führt... aber man sollte davon ausgehen, dass der so ausgebufft ist, dass er Widerspruch einlegt und damit verpufft der Mahnbescheid in der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Leute die bezahlt haben, aber keine Ware erhalten haben:
1. Strafanzeige bei der Polizei Fulda stellen - geht auch online
2. Jeden Tag bei insolvenzbekanntmachungen.de unter "Fulda" und "Hünfeld" suchen, da wird veröffentlicht, wenn ein Verfahren eröffnet wird
3. Dann beim dort ersichtlichen vorläufigen Insolvenzverwalter die Forderung anzeigenWer es eilig hat und besonders vorwitzig ist, sendet einen Mahnbescheid (auch online beauftragbar) nach (1) an den Schuldner - z.B. für den Fall, dass die Geschichte mit dem Insolvenzantrag nicht stimmt...
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Grundsätzlich gilt: Alle Kosten der Vollstreckung wie Mahnbescheidsgebühren, Gerichtsgebühren-Vorschüsse, Gerichtsvollzieher-Kosten zahlt man als Gläubiger erstmal selber und man mag zwar einen theoretischen Rechtsanspruch haben, diese wieder vom Schuldner erstattet zu bekommen, aber greif mal einem nackten Mann in die Tasche... -
In dem Forum von muenzauktion.com kann jeder unter Angabe eines Pseudonyms etwas posten, - insoweit muss das nicht richtig sein, wenn dort jemand einen Insolvenzantrag des Marco Berk postet oder sich als dieser ausgibt. Hat er tatsächlich Insolvenz beantragt, so wird dies ja über kurz oder lang in den entsprechenden amtlichen Verzeichnissen auftauchen. Es würde allerdings in Bild passen.
Bemerkenswert in dem Zusammenhang, dass die Dame, von der wohl die eine oder andere Rückzahlung kam und auf die jetzt der Münzshop bei MA-Shops übertragen wurde, Bianca Hohler, früher mit einem "Buchhaltungsservice" aktiv war... was allerdings scheiterte, zumindest in Ebay:
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Das Verhalten ist ja nicht neu. Ebay zieht irgendwann die Reißleine und geht dabei meist dreistufig vor:
- Verkäufer wird vorrübergehend vom Verkauf ausgeschlossen. Man gibt ihm Zeit, die noch nicht versandten Auktionen/Verkäufe alle zu versenden. Bei Betrügern klappt dies üblicherweise nicht, sondern nur bei unorganisierten überforderten Verkäufern.
- Account wird seitens Ebay gänzlich geschlossen, wenn weiterhin Beschwerden eingehen und nicht der gesamte Rückstand bzw. ein Großteil davon positiv erledigt wird
- Alle noch aufbaren Auktionen/Shopangebote der letzten Monate werden entfernt und sind nicht mehr aufrubar.
Schon ab Punkt (2) kann schon nicht mehr bewertet werden.
Dies führt dazu, dass bei Aufruf des Userprofils nicht sichtbar wird, dass es zum Schluss nur noch rote Bewertungen hagelte. Dies wäre ja Antiwerbung für Ebay. Natürlich speichert Ebay die Aktivitäten und hat diese dennoch für Staatsanwälte/Polizei nach entsprechenden Beschlüssen noch vorrätig, aber Forenmeckerer/Journalisten und auch Polizisten in der Ermittlungsphase ohne entsprechende Beschlüsse können das Verhalten nicht mehr einsehen. Enttäuschte Käufer sind ja häufig welche, die vorher eben nicht in Foren wie diesem gelesen haben und dürften sich erst nach Feststellung der Schließung andere Online-Foren zum Meinungsaustausch suchen.
Da Ebay jedoch grundsätzlich gerne Geld verdient und vom Verkaufen lebt, kann man davon ausgehen, dass die sicher nicht einen Verkäufer sperren und sich damit auch Verkaufsgebühren-Einnahmen entgegen lassen, wenn dafür nicht ein triftiger Grund vorliegt. Insoweit sollte man davon ausgehen, dass Marco Berk eine ganze Reihe von Käufern nicht innerhalb der ohnehin schon sehr lang avisierten Frist (30 Tage) mit Standardware beliefert hat und die von ihm geäußerten Argumentationsketten (im Ausland bei Münzprägestätten auf Abruf gefixt) ins Reich der Fabel gehören. Die Gebrüder Grimm hätten sicher ihre Freude.
Juristisch darf man einen Verkäufer wie Marco Berk erst dann einen Betrüger nennen, wenn er rechtskräftig bezüglich dieser Straftat verurteilt worden ist, was ein entsprechendes Gerichtsverfahren voraussetzen würde. Aus Datenschutzgründen darf Ebay als Marktplatz ohnehin keine detaillierten Auskünfte zu bestimmten Erkenntnissen geben.
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auch über Dienste wie goofbid.com o.ä. Gibt es jetzt keine Auswertung der Auktionen mehr, die letzten wurden ganz entfernt. Betroffene werden ja so schlau gewesen sein, sich rechtzeitig Screenshots und pdfs gemacht zu haben.
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Neue Bewertungen bei Ebay können m.E.nicht eingehen, da der Account geschlossen wurde. Unzufriedene Kunden kann man dort dann nicht mehr erkennen. Ich bitte um Korrektur, wenn das anders sein sollte. Die weit überwiegende Anzahl von Verkäufen der letzten 30 Tage vor Verkaufssperrung hat übrigens noch nicht bewertet.
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Ich vermute, weil sich da reihenweise Forentrolle angemeldet hatten, die so taten,als seien sie neutrale hochzufriedene Kunden und dabei nicht nur die berksche Diktion benutzten, sondern auch noch Forumsmitglieder bepöbelten.
Der mbcoincorner Account bei ebay wurde zwischenzeitlich von ebay nicht nur vom Verkauf ausgeschlossen, sondern vollends gesperrt, nachdem sich immer mehr Käufer über ausbleibende Wäre beschwert hatten.
Aktuell verteidigt eine angebliche Kundin, Frau Zimmermann bei ma-shops den Verkäufer, der nicht vertragsgemäß liefert.