Das Finanzamt kann allenfalls in Steuerstrafsachen ermitteln, nicht in allgemeinen Strafsachen. Beim Verkauf von steuerfreien Goldmünzen unter EK wüsste ich aber nicht, wo da Steuern verkürzt worden sein sollen ? Da fällt weder Umsatzsteuer noch Einkommensteuer an
ebay =KEIN ANGEMELDETER NUTZER !!!!! Marco Berk MB Coincorner Hünfeld / Fulda
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Zauberwort gewerblich
Irgendwohin ist die Schadenssumne ja geflossen. Al Capone haben sie auch so dranbekommen. -
Ja, ein Sonderteam vom Finanzamt hat die Ermittlungen aufgenommen.
Und wer hat das unter Verletzung des Steuergeheimnisses ( § 30 AO ) verraten ? -
„Eine Nation kann ihre Narren überleben – und sogar ihre ehrgeizigsten Bürger. Aber sie kann nicht den Verrat von innen überleben. Ein Feind vor den Toren ist weniger gefährlich, denn er ist bekannt und trägt seine Fahnen für jedermann sichtbar.
Aber der Verräter bewegt sich frei innerhalb der Stadtmauern, sein hinterhältiges Flüstern raschelt durch alle Gassen und wird selbst in den Hallen der Regierung vernommen. Denn der Verräter tritt nicht als solcher in Escheinung: Er spricht in vertrauter Sprache, er hat ein vertrautes Gesicht, er benutzt vertraute Argumente, und er appelliert an die Gemeinheit, die tief verborgenen in den Herzen aller Menschen ruht.
Er arbeitet darauf hin, dass die Seele einer Nation verfault. Er treibt sein Unwesen des Nächtens – heimlich und anonym – bis die Säulen der Nation untergraben sind. Er infiziert den politischen Körper der Nation dergestalt, bis dieser seine Abwehrkräfte verloren hat. Fürchtet nicht so sehr den Mörder. Fürchtet den Verräter. Er ist die wahre Pest!“
Marcus Tullius Cicero
* 3. Januar 106 v. Chr. † 7. Dezember 43 v. Chr -
Viele Worte, die aber meine Frage nach der Verletzung des Steuergeheimnisses nicht beantwortet !
Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand vom Finanzamt ein Verfahren gegen MB der Öffentlichkeit offenbart. Deswegen stelle ich die Behauptung von Ermittlungen als solche auch in Frage !
Was soll denn das für ein "Sonderteam" sein ??? Veranlagungsbeamte, Betriebsprüfer, Steuerfahnder oder gar der Hausmeister des Finanzamts ???
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Rieche ich da Angst??
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Jemand, der Ware mit Verlust verkauft, die mehrwertsteuerfrei ist, zahlt weder Umsatzsteuer, noch Körperschaftssteuer, noch Einkommensteuer, noch Gewerbesteuer, weil ja kein Gewinn entsteht. Allenfalls für ein paar verkaufte Silbermünzen. Wo keine Steuer entsteht, kann auch keine verkürzt oder hinterzogen werden.
Steuern auf Silbermünzen: Die sind aber bei seinen Gesamtumsätzen zu vernachlässigen. Deswegen macht sich die Steuerfahndung sicher nicht auf den Weg
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Wenn Du einen bis zwei Monatsumsätze in Höhe von ca 700.000,-€ privat in die Tasche steckst und den Mr Bean machst, ist das wohl in Deiner privaten Tasche ein Einkommen....egal ob durch Beschiss geraubt ...
So und nun hört die Belehrung auf,,,,
Viel Spass im Knast - sie kriegen alle diese Möchtegern- Goldfingers... -
Das er deswegen jetzt schon Ärger mit dem Finanzamt hat, dürfte mehr als unwahrscheinlich sein, da das Einkommen von 2019 erst in einer Steuererklärung anzugeben wäre, die Mitte 2020 fällig wäre. Oder?
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Das er deswegen jetzt schon Ärger mit dem Finanzamt hat, dürfte mehr als unwahrscheinlich sein, da das Einkommen von 2019 erst in einer Steuererklärung anzugeben wäre, die Mitte 2020 fällig wäre. Oder?
Bei dem erwähnten Umsätzen hat er eine monatliche Umsatzsteuerklärung abzugeben, egal wie die ausfällt.
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Umsatzsteuer fällt auf umsatzsteuerfreie Goldmünzen nicht an. Die Steuerfahndung setzt sich nur in Bewegung, wenn zu erwarten ist, dass Steuern zu zahlen sind... und wenn sie sich in Bewegung setzt, veröffentlicht sie dies sicher nicht.
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Umsatzsteuer fällt auf umsatzsteuerfreie Goldmünzen nicht an.
Deswegen hast Du trotzdem eine Umsatzsteuererklärung abzugeben.
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Das bezweifelt ja niemand. Aber bei Nichtabgabe setzen die bei kleiner Zahllast sicher nicht die Kavallerie in Gang. Der Turnus der Abgabepflicht richtet sich im Übrigen nicht nach dem Umsatz, sondern nach der Höhe der abzuführenden Umsatzsteuern. Bei Gold ist die NULL, was zu einer jährlichen Abgabepflicht führen würde. Wieviel Silber er differenzbesteuert verkauft hat und ob da eine Steuerpflicht entstanden ist, vermag ich nicht zu beurteilen. In Ebay überwog steuerfreies Gold. Insoweit halte ich Aufstand des Finanzamts für extrem unwahrscheinlich. Natürlich können die was gepfändet oder geschätzt haben, aber das dürfte dem Schuldner eher die geringsten Sorgen machen.
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Aber bei Nichtabgabe setzen die bei kleiner Zahllast sicher nicht die Kavallerie in Gang.
Wenn denen einer steckt, dass er in kürzester Zeit 700.000€ Umsatz gemacht hat, vielleicht noch mit Hinweis einer angestrengten Strafverfolgung, setzen die nicht nur die Kavallerie in Bewegung.
Auch durch Betrug erworbenes Geld ist steuertechnisch Einkommen. -
Zitat von taheth
Auch durch Betrug erworbenes Geld ist steuertechnisch Einkommen.
Das würde ich mal bezweifeln. Das Finanzamt weiß ja, dass er das ggf. wieder beschlagnahmt bekommt...und es ihm auch nicht rechtmäßig zusteht...überdies könnte er argumentieren "Ich wollte es gar nicht unterschlagen...sondern später davon einkaufen..." zudem muss das FA das erstmal beweisen... dauert Jahre...
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Oh, ich dachte immer, es wäre Frauen vorbehalten aus ungelegten Eiern
das Rührei für eine ganze Kompanie zu machen.
LG Vatapitta
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Oh, ich dachte immer, es wäre Frauen vorbehalten aus ungelegten Eiern
das Rührei für eine ganze Kompanie zu machen.
LG Vatapitta
Getroffene Hunde heulen .....
So schöne Hein-Blöd Geschichten habe ich lange nicht mehr gelesen.
Argo100 scheint ja richtig Ahnung von der Datenbank Kopplung FA/Insolvenzgericht/Staatsanwaltschaft zu haben ... naja, letzte Tage in Freiheit .... -
Steuerfahnder überlastet: https://www.n-tv.de/politik/St…fehlen-article257417.html
Steuerfahnder verfolgen nur lohnende Fälle: https://www.welt.de/wirtschaft…surde-Steuerfahndung.html
Steuerfahndung überlastet: https://www.liberale.de/conten…ungsbehoerden-ueberlastet
Steuerfahnder finden sich überlastet: https://rp-online.de/wirtschaf…gsten-fragen_iid-23673691
Steuerfahnder, die zu neugierig sind, werden kaltgestellt: https://www.digital-eliteboard…lte-steuerfahnder.340747/
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Amtsgericht Fulda 12.04.2019
- Insolvenzgericht -
92 IN 24/19
(bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
über das Vermögen des
Marco Bxxx, Buchhaltungsbüro und Versandhandel, geboren am xx.xx.197x, Händelweg 8, 36088 Hünfeld, ehemals selbständig als Buchhaltungsbüro,
wird heute, am 12.04.2019 um 13:50 Uhr das Insolvenzverfahren aufgrund des am 06.03.2019 eingegangenen Antrags gemäß §§ 2, 3, 11, 16 ff. Insolvenzordnung (InsO) eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Sandra Mitter, Kanzlei Westhelle & Partner, Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel, Tel.: 0561/3166-311, Fax: 0561/3166-312.
Dem Schuldner wird die Verfügung über sein gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an den Schuldner können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen. Wird gleichwohl an den Schuldner geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin. -
hallöe
gibt es was neues hier in der angelegenheit ?
Ich habe post von der insolvensverwalterin bekommen :
Sie möchte wissen, ob ich in die insolvenstabelle aufgenommen werden möchte ?Die insolvernsverwalterin schreibt :
diesbezüglich bitte ich um mitteilung, ob die forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten handlung
herrführt und die forderung als solche in die insolvenstabelle aufgenommen werden soll(( versteht das wer ???? ))
ne idee ?
grüssle -