Beiträge von daoine-sidhe

    Der einzige Weg zur Gebührenerstattung führt an sich über das Nichtzahlerverfahren; somit mag ich nicht an ein Limit der Streitfälle glauben - auch wenn ich dem Laden Limits zu ihren Gunsten immer zutraue... Wenn die noch ausstehenden Auktionen aber tatsächlich erst am vergangenen Sonntag endeten (hab' jetzt nicht nachrecherchiert), halte ich zum einen dafür das iBäh-Verfahren noch für verfrüht, zum anderen könnte auch iBähs "prima" Software einfach die 7 Tage Frist für noch nicht abgelaufen halten. Im Zweifel nochmals in den nächsten Tagen probieren. Bleibt der Zustand so, daß die Streitfälle nicht zu eröffnen sind, bleibt wohl nur der Weg über die Callcenter-Muckel, wenn sich die Investition in die Spendenhotline überhaupt lohnt.

    Mag sein das es im Ausland etwas anders ist; schon die Einstufung "bestätigte Adresse" bei painpal ist mir schleierhaft.


    Das ist auch etwas, was - entgegen der Lügen des Sauladens, die das schon vor Jahren zugesagt haben - kaum ein Europäer bekommen kann. Diese verifizierten Adressen sind nur für Amis, Kanadier und einige Briten erhältlich, bei denen PainPal die Adresse über die KK-Bank abgleichen kann. Dies ist in Europa i. a. nicht möglich, weshalb PainPal bei höheren Zahlungseingängen hin und wieder dann auch Telefon-, Wasser- oder Stromrechnungen zur Identitätskontrolle anfordert, so richtig amtliche Dokumente also... :wall:

    Das iBäh-System ist eine einzige Bruchbude. Die basteln da zwar ständig ohne Sinn und Verstand dran herum, aber Sinnvolles kommt nicht bei raus, eher das Gegenteil. Diese Sperrung von Geboten für Accounts, die außerhalb der Lieferregion registriert sind, wird z. B. schon dadurch ausgehebelt, daß Barzahlung bei Selbstabholung zu den angebotenen Zahlungsmethoden aufgenommen wird. Vertraglich gilt allerdings m. E. die Angabe, wohin der Verkäufer versendet; dies wird mit Gebot akzeptiert. Ist Deutschland / Europa nicht dabei, braucht es eine andere Lieferadresse in der Versandregion.


    Erschwerend kommt dann PainPal hinzu, deren verquere Werbelügen Verkäuferschutzversprechen nur dann greifen sollen, wenn an die dort übermittelte Lieferadresse versandt wird. Diese prüft zwar auch niemand, und selbst wenn dahin versandt wird, findet der "seriöse" Laden meist eine faule Ausrede in den zahlreichen AGB-Kuindenfallen, warum er gerade doch nicht zahlen muß, aber die Einschränkung ist erst einmal da. Du kannst die Lieferadresse allerdings sehr wohl ändern, darfst dann halt nicht über iBähs Kaufabwicklung gehen, sondern leitest die Zahlung direkt per PainPal ein, dort mit Bezug auf die iBäh-Auktion (die Emailadresse des Verkäufers solltest Du ja noch aus den retournierten Versuchen haben). Ob der Verkäufer die aber nach den bisherigen Versuchen dann noch akzeptiert, steht auf einem anderen Blatt.


    Zu den retournierten Zahlungen, nach meiner Erfahrung kassiert PainPal zwar keine Gebühren, wenn der Verkäufer die Zahlung über die Systemfunktion erstattet, allerdings stecken die Sausäcke sich die Differenz zwischen den Wechselkursen ein, die sie zu eigenen Gunsten verzerren. Zwischen Geldeingang und Geldausgang dürften das ca. 5 % sein.

    Wobei es durchaus zu den Silber-Roos passende Goldmünzen von der RAM gab, die allerdings in der Tat nichts mit den bekannten Bullion-Roos zu tun haben. In den letzten drei Jahren gab es da die Artist-Serie, 2007 mit Motiv von Rolf Harris, 2008 von Reg Mombassa und 2009 von Ken Done. Angekündigt war die Artist-Serie für 3 Jahre, somit sollte es 2010 also eigentlich wieder mal etwas anderes geben.

    Fedex redet sich nun mit eiber unzureichenden Formulierung seitens des Versenders heraus, eben weil nur "Bullion" da stand ?) Wenn ich aber nicht sicher bin rufe ich doch ertsmal den Kunden an bevor ich selbstständig etwas verzollen lasse, noch zumal OHNE Auftrag meinerseits :boese:


    Zum einen ist insbesondere bei Gold-Bullion im Regelfall eh EUSt-Freiheit vorauszusetzen, selbst wenn die Münzen nicht auf der berühmten Liste stehen sollten, da Bullion selten zu Preisen von >= 180% des Metallwertes gehandelt wird; also ist das keine brauchbare Argumentation, sondern eher ein Eingeständnis von Unwissenheit. Zum anderen möge sich Fedex wg. der beanstandeten Deklaration dann schön an den halten, mit dem sie tatsächlich einen Vertrag haben - dem Absender.


    Wie Du letztlich vorgehst, mußt Du für Dich entscheiden; im Zweifel mußt Du es ja auch durchfechten. Mit Fedex hatte ich diesbezüglich zum Glück bislang keine Probleme, die haben bisher bei jeder Sendung aus dem Zollausland vorher angerufen und dann auch korrekt verzollt. Mit den Ganz Lausigen Spediteuren hatte ich vor einigen Jahren schon mal das Vergnügen, wobei sie zwar korrekt verzollt hatten, aber dafür dann Mondsummen für die Bearbeitung in Rechnung stellen wollten. Die Zollabgaben habe ich gezahlt, aber keinen Pfennig (war noch zu Zeiten der guten alten Deutschen Mäuse) mehr. Da kamen dann auch ein paar Mahnungen mit immer schärferen Drohungen, die ich schlicht ignoriert habe - und danach nie wieder etwas davon gehört :D

    Wenn Du das Dingen haben willst zahlste und legst Widerspruch gegen den Zollbescheid (geht nur wenn Du eine detailierte Rechnung hast) ein. Drei Monate später erfolgt eine Überweisung auf Dein Konto. Das Rumgezicke würde ich mir sparen.


    Wenn ich den Beitrag nicht total mißverstanden habe hat er "das Dingen" doch längst, Fedex kam nachträglich mit einer - unberechtigten - Rechnung ums Eck. Warum also sollte er jetzt an Fedex zahlen und sich dann auf den mühevollen Weg begeben, das Geld vom Zoll zurückzuholen, auf seine Kosten und mit seinem unbezahlten Aufwand?


    Dieser Rechnung würde ich persönlich im übrigen nicht schriftlich widersprechen, seine Ablehnung hat er bereits fernmündlich vorgetragen. Ein Schreiben kostet Zeit, Geld - und kann im Ernstfall u. U. noch gegen ihn verwandt werden, wenn er ungeschickt formuliert.

    Ich persönlich würde mich von denen nicht nötigen lassen, etwas zu unterschreiben (außer der Empfangsbestätigung für die Sendung) oder gar zu zahlen. Fedex hatte keinen Auftrag zur Verzollung, für Geschäftsführung ohne Auftrag gab es keinen wichtigen Grund (wenn die Telefonnummer auf der Sendung war, erst recht nicht), und zudem haben sie dann noch falsch verzollt. Meiner bescheidenen Meinung nach alles nicht Dein Bier. Eine éinfache Mahnung würde ich bei der Vorgeschichte schlicht ignorieren, einem Vollstreckungsbescheid geht ein gerichtlicher Mahnbescheid voraus, dem ich beim zuständigen Gericht selbstredend widersprechen würde - dann muß Fedex klagen, wenn sie Geld haben wollen, und dem würde ich sehr gelassen entgegensehen.

    Gestern waren die 4 Wochen Lieferzeit dann voll. :wacko:
    Wie lang kann so n Päckchen maximal unterwegs sein?


    Mein persönlicher "Übersee-Rekord" - allerdings aus Kanada, nicht aus Australien - liegt bei gut 7 Wochen, und das Paket wurde damals ohne Zollerhebung direkt zugestellt. Insgesamt sollte bei Überseeversand immer viel Geduld eingeplant werden. Es gibt verschiedene Stellen, wo so eine Sendung mal eine gewisse Zeit "reifen" kann - vielleicht auch auf 'nem Frachter vor Somalia... :D

    Aktuuel aus dem Gold-Angebots-Thread hier im Forum:



    Sehe ich das falsch, oder will uns da jemand eine der ohne Limit geprägten Kiwi-Anlagemedaillen als Rarität unterjubeln, die ohne jeden Sammlerwert kaum mehr als den Spot + kleines Agio wert ist und jederzeit bei der NZ Mint in beliebiger Menge zum Tageskurs bestellt werden kann? :boese:

    Kein Unterschied zum öst. Phil. egal ob da 1,5 Euronen draufsteht, MWST ist gleich.


    Die von mir hervorgehobene Aussage ist falsch. Kursgültige Silbermünzen anderer Länder sind i. a. lediglich mit 7 % USt. belegt (Ausnahme: Die Münzen der "Giftliste", darunter aber keine gängigen Anlagemünzen mit Ausnahme eines Teils der alten deutschen Silbermünzen wie 2 und 5 RM sowie 5 DM), so auch der Phili. Diese "Anlageprägung" hingegen unterliegt in jedem Fall einem USt.-Satz von 19 %.

    Sicher ist eine Unze Silber eine Unze Silber, aber bei einer "Anlageprägung" muß sich auch immer die Frage stellen, wie hoch der zu erwartende Wiederverkaufserlös sein wird. Meine bescheidene Meinung zu solchen Medaillen-"Anlageprägungen": Man rechne im Ernstfall damit, max. den Schmelzwert des Metalls zu bekommen. Einen echten Sammlerwert dürfte das Ding bei der Auflage nicht bekommen, und wer kauft eine solche Medaille zu dem Preis, wenn er für weniger oder max. gleiches Geld überregional bekannte Silberunzen in Form von Maple, Eagle, Kooka oder Libertad bekommen kann? Wem die Medaille gefällt, der soll sie sich gönnen - als Liebhaberstück, nicht als Anlageobjekt, zu dem sie nicht taugt.