Silber-corner wird wohl nie wieder Münzen anbieten, die noch nicht auf Lager sind
Dann schau dort mal in den Shop - alle 2010er sind schon da, 14 Tage Lieferzeit... ![]()
27. Februar 2026, 07:49
Silber-corner wird wohl nie wieder Münzen anbieten, die noch nicht auf Lager sind
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Zum Roo-Set habe ich keine Einschätzung, das silberne Drachenkilo (BU) ist hier im Forum unlängst für 700 € über den Tisch gegangen, bei iBäh habe ich die schon bis an 1 k€ gesehen.
Koala 2010 und Tiger II ist auch dabei.
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zu 1)
NEIN, der Verkäufer macht ein Kaufangebot, der Käufer nimmt es an. Andersrum könnte ja der Kunde einen Preis vorschlagen, und der VK entscheidet, ob er das Angebot annimmt. Schon mal bei Aldi oder Plus versucht?
zu 2)
NEIN, der Verkäufer macht ein Verkaufsangebot zum am Regal ausgezeichneten Preis. Der Käufer nimmt dies an, wenn er die Ware in den Wagen legt und danach aufs Kassenband. Selbst wenn das auf's Band legen streitig sein sollte, sobald der VK den Artikel über'n Scanner zieht ist der KV rechtsgültig.
zu 3)
DOCH! und genau das mache ich regelmäßig mit Erfolg und ohne große Diskussion des Personals. Die wissen das auch.
Eine Ware ist zu dem Preis abzugeben, der am Regal / der Auslage angegeben ist. Fehler gehen zu Lasten des VK.
Selbst auf Preise im Werbeprospekt kannst du dich beziehen...
Du glaubst gar nicht, wie viele Produkte falsch ausgezeichnet sind. Die Leute merken es ja gar nicht, wenn sie den vollen Wagen mit dem Wochenendeinkauf haben. Wer weiß noch genau, welcher Preis am Regal stand und kann das beim Scannen somit vergleichen? Hier könnte man schon fast Methode unterstellen.
zu 4)
Nicht der Käufer gibt ein Kaufangebot ab, sondern der Verkäufer. Es ist am Käufer, dieses zu den angegebenen Konditionen anzunehmen.
Bedienungsware (Wurst/Fisch/Käse):
Sobald du dir die Ware über die Theke reichen läßt, hast du einen Kaufvertrag geschlossen. Wenn du das dann irgendwo im Regal liegen läßt und dich sieht jemand, der dich kennt, kannste zur Zahlung verpflichtet werden.
Packst du deinen Wochenendeinkauf auf's Band, und nachdem er gescannt wurde ein, ist der Vertrag besiegelt.
Zahlst du dann mit ner 25er Rolle Silberzehner und die Annahme wird verweigert, ist der Verkäufer in Annahmeverzug.
Du kannst dann mit deinem Wagen von dannen ziehen.
Deine Adresse und / oder Bankverbindung zu hinterlassen, wäre nur ein Entgegenkommen deinerseits und eine nochmalige Betonung, daß du bereit warst, den Einkauf zu bezahlen...
Die meisten Deiner Ausführungen sind leider grundfalsch, wenn auch verbreiteter Irrglaube. Das Ausstellen der Ware im Supermarkt stellt eben kein Verkaufsangebot dar, sondern ist lediglich eine sog "invitatio ad offerendum", eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Entsprechend kannst Du natürlich an der Kasse einen Dir genehmen Preis vorschlagen - eine Annahmepflicht Deines Kaufangebots besteht für den Verkäufer selbstredend nicht, feilschen wird Dir im Supermarkt nur selten gelingen.
Daraus folgt auch entsprechend, daß es eben kein Recht auf die Gewährung eines falsch ausgezeichneten Preises gibt. Mal abgesehen davon, daß der Verkäufer selbst einen geschlossenen Vertrag immer noch gem. § 119 BGB wg. Irrtums anfechten könnte, da der Vertrag aber noch nicht geschlossen ist, kann er Dein Kaufangebot schlicht ablehnen. Daß die Ware in der Praxis in den meisten Fällen - bei kleinpreisigen Artikeln - dann doch zum falschen Preis abgegeben wird, ist schlicht Kulanz und Käuferbindung, getreu dem Motto "der Kunde hat immer Recht".
Hier sollte man berücksichtigen, wie z.B. im Supermarkt der Kaufvertrag zustande kommt:
Der Händler unterbreitet durch Präsentation und Auspreisung seiner Waren ein Vertragsangebot.
Nimmt der Kunde das Produkt und legt es an der Kasse auf's Band, gilt das als Vertragsannahme.
Somit kommt in diesem Moment der Kaufvertrag zustande.
Zahle ich nun mit dem Silberzehner und der Verkäufer verweigert die Annahme dessen, befindet er sich in Annahmeverzug.
Ich fürchte, es ist nicht ganz so. Der Händler fordert vielmehr den Kunden auf, ein Kaufangebot zu machen. Der Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der Verkäufer dieses annimmt. So kann der Käufer z. B. nicht darauf bestehen, einen falsch am Regal oder an der Ware angebrachten Preis zu zahlen, der Verkäufer kann den Verkauf zum falschen Preis ablehnen. Juristisch spitzfindig wird es aber, wann der Verkäufer das Kaufangebot letztlich angenommen und damit den Vertrag geschlossen hat. M. E. ist dies spätestens dann der Fall, wenn er vom Käufer den Preis für die Ware verlangt. Und hier gilt meines Erachtens spätestens wieder das oben ausgeführte: Gab es keine vorvertraglich bekanntgegebene Einschränkung über die Annahme bestimmter gesetzlicher Zahlungsmittel, so muß im Prinzip - unter Berücksichtigung des § 3 MünzG - jede gültige Münze und jeder gültige Schein angenommen werden.
Auf einem anderen Blatt steht, wie man dies vor Ort letztlich durchsetzen will, außer ggf. laut zu werden; andere pragmatische Sanktionsmöglichkeiten - außer ggf. den vollen Einkaufswagen inkl. dem Großgebinde von der Wurst-Bedientheke und den tauenden TK-Waren - hat der Käufer kaum. Man könnte vielleicht ersatzweise einfach die Personalien vor Ort lassen, die Zusendung der Rechnung verlangen und auf Überweisung bestehen, und mit dem Einkaufswagen Fersengeld geben. Spannend wäre, wie die wohl folgende Anzeige wg. Ladendiebstahls beschieden würde... ![]()
ich hab das, was ich suche, drüben gefunden, aber ich weiss nicht, wie ich es hierher bekomme
ich dachte, es gibt sicher jemand, der sowas laufend macht, den will ich finden
Und was genau spricht dagegen, schlicht selbst zu importieren? Verständigungsprobleme?
Ein runder Barren in einer eckigen Verpackung, etwas teurer als eine Münze aber etwas günstiger als eine Münze?
Da hat Dich wohl das Geschwurbel der vielen Wahlsieger am Abend etwas irritiert - eine der Münzen sollte aber wohl doch ein Barren sein... ![]()
Meines Wissens ist / war die Automobilindustrie ein Großabnehmer für Palladium (Katalysatoren). Ob sich da die Nachfrage wirklich wieder auf das alte Niveau hochschraubt, zumal auch durch Recycling zunehmend der Bedarf innerhalb des Rohstoffsystems gedeckt werden kann, halte ich für leicht fraglich. Sofern sich nicht fundamental neue Anwendungsbereiche finden lassen, sind die Preise von 2000 wohl auf lange Sicht nicht mehr zu erwarten, und selbst die Höchststände 2008 erwarte ich mittelfristig nicht wieder.
vorbestellungen oder sind die münzen raus?????
Es wird eine Lieferzeit von 9-11 Tagen genannt - klingt nicht so, als wären die Münzen an Lager.
Gibt's hier inzwischen eigentlich irgendwo Gummipunkte oder Naturalrabatt, wenn man die Preisvorstellung für ein in den Angebotsthreads eingestelltes Rundstück kommentiert? ![]()
Bist Du Dir sicher das Münzen, welche offizielle Zahlungsmittel sind, immer steuerfrei sind? Ich hatte das so verstanden das diese zusätzlich noch die 3 anderen Kriterien (nach 1800 geprägt, Goldgehalt mind. 900er, und max. 180% gerechnet vom Goldpreis) erfüllen müssen.
Das habe ich nicht geschrieben. Mitnichten sind alle Münzen, die offizielle Zahlungsmittel sind, steuerfrei. Ich schrieb, daß die von Dir genannte Goldmünze umsatzsteuerfrei ist, da sie auf der (oben von silbereuro verlinkten) offiziellen Liste aufgeführt ist.
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Bitte um Hilfe - habe es noch nicht ganz geschnallt
Ich habe nochmal eine Frage zur Ver-/Besteuerung, vielleicht etwas OT aber vielleicht kann mir hier jemand helfen
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Wenn ich eine Goldmünze, kongret Liberty 20 USD - also offizielles Zahlungsmittel - einführen möchte, was ist dann richtig:
1. Die Münze ist IMMER steuerfrei/Einfuhrsteuerbefreit.
2. Die Münze ist bis (zugrunde gelegt 650 EURO/oz Goldpreis) 1.170 EURO Gesamtkosten inklusive Versand steuerfrei? Gerechnet 650 Euro/oz : 100 x 180% ???
3. Die Münze ist bis 1.625 EURO Gesamtkosten inklusive Versand steuerfrei? (zugrunde gelegt habe ich hier etwas von 250 % Materialwert gelesen....)
Sollten Steuern anfallen, dann für den Gesamtbetrag oder nur für die Differenz
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Vielen Dank für die Hilfe
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Da diese Goldmünze auf der offiziellen Liste der als Anlagegold umsatzsteuerfreien Goldmünzen für 2009 aufgeführt ist, gilt Dein Punkt 1. Wäre sie nach Punkt 2 oder 3 umsatzsteuerpflichtig, dann gälte dies für den vollen Betrag.
Der Zoll nimmt dafür aber kein Geld; die 30 Euronen versucht UPS sich einzusacken. Und da diese i. a. keinen Auftrag dafür haben, gibt es für deren Forderung keinerlei Rechtsgrundlage.
Ich kann bei meinen beiden Proof-Münzen (Zertifikatnummern beide im 1900er-Bereich) auch nicht über die Prägequalität meckern, wie ich auch sonst an den Münzen der RAM bislang wenig auszusetzen hatte. Beim Etui hätte ich mir allerdings besser eine dieser Holzschatullen vorstellen können, wie sie für die Goldroos at Sunset genutzt wurden.
Mal ne Frage:
Angenommen, es liegt eine Münze beim Zoll und man wird benachrichtigt, dort aufzutauchen um sie abzuholen und Einfuhrumsatzsteuer zu bezahlen.
Gibt es dann irgendwelche Reglementierungen, bis wann man dort aufzutauchen hat?
Die Sendungen liegen dort nicht unlimitiert. Ohne Gewähr, ich meine es sind ca. 3 Wochen ab Tag des Eingangs dort (kann also etwas kürzer ab Erhalt der Benachrichtigung darüber sein), in der die Selbstverzollung erfolgen muß, sonst geht die Sendung zurück.
Update: 20 Tage sind's.
Zoll auf Edelmetallmünzen sind glaube ich 2,5%.
Nein, Zoll fällt nicht an.
Wenn Du die nach Deutschland importierst, kostet es 7 % Einfuhrumsatzsteuer.
Hmm, ich bin mir eigentlich recht sicher, daß es für die Hologrammserie noch 2011 den Hasen braucht, um sie zu vervollständigen. ![]()
Naja, es sind halt doch eher Sammler- als Anlegermünzen, von daher vielleicht hier ein wenig unterrepräsentiert. Insbesondere der Begeisterung für die Hologrammserie kann ich mich nur anschließen, wenn auch die Ausgabepreise der RCM inzwischen als unverschämt zu bezeichnen sind. Ich bin aber trotzdem schon gespannt, wie der Tiger aussehen wird.