Beiträge von daoine-sidhe

    Zum Roo-Set habe ich keine Einschätzung, das silberne Drachenkilo (BU) ist hier im Forum unlängst für 700 € über den Tisch gegangen, bei iBäh habe ich die schon bis an 1 k€ gesehen.


    Die meisten Deiner Ausführungen sind leider grundfalsch, wenn auch verbreiteter Irrglaube. Das Ausstellen der Ware im Supermarkt stellt eben kein Verkaufsangebot dar, sondern ist lediglich eine sog "invitatio ad offerendum", eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Entsprechend kannst Du natürlich an der Kasse einen Dir genehmen Preis vorschlagen - eine Annahmepflicht Deines Kaufangebots besteht für den Verkäufer selbstredend nicht, feilschen wird Dir im Supermarkt nur selten gelingen.


    Daraus folgt auch entsprechend, daß es eben kein Recht auf die Gewährung eines falsch ausgezeichneten Preises gibt. Mal abgesehen davon, daß der Verkäufer selbst einen geschlossenen Vertrag immer noch gem. § 119 BGB wg. Irrtums anfechten könnte, da der Vertrag aber noch nicht geschlossen ist, kann er Dein Kaufangebot schlicht ablehnen. Daß die Ware in der Praxis in den meisten Fällen - bei kleinpreisigen Artikeln - dann doch zum falschen Preis abgegeben wird, ist schlicht Kulanz und Käuferbindung, getreu dem Motto "der Kunde hat immer Recht".

    Hier sollte man berücksichtigen, wie z.B. im Supermarkt der Kaufvertrag zustande kommt:


    Der Händler unterbreitet durch Präsentation und Auspreisung seiner Waren ein Vertragsangebot.
    Nimmt der Kunde das Produkt und legt es an der Kasse auf's Band, gilt das als Vertragsannahme.
    Somit kommt in diesem Moment der Kaufvertrag zustande.


    Zahle ich nun mit dem Silberzehner und der Verkäufer verweigert die Annahme dessen, befindet er sich in Annahmeverzug.


    Ich fürchte, es ist nicht ganz so. Der Händler fordert vielmehr den Kunden auf, ein Kaufangebot zu machen. Der Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der Verkäufer dieses annimmt. So kann der Käufer z. B. nicht darauf bestehen, einen falsch am Regal oder an der Ware angebrachten Preis zu zahlen, der Verkäufer kann den Verkauf zum falschen Preis ablehnen. Juristisch spitzfindig wird es aber, wann der Verkäufer das Kaufangebot letztlich angenommen und damit den Vertrag geschlossen hat. M. E. ist dies spätestens dann der Fall, wenn er vom Käufer den Preis für die Ware verlangt. Und hier gilt meines Erachtens spätestens wieder das oben ausgeführte: Gab es keine vorvertraglich bekanntgegebene Einschränkung über die Annahme bestimmter gesetzlicher Zahlungsmittel, so muß im Prinzip - unter Berücksichtigung des § 3 MünzG - jede gültige Münze und jeder gültige Schein angenommen werden.


    Auf einem anderen Blatt steht, wie man dies vor Ort letztlich durchsetzen will, außer ggf. laut zu werden; andere pragmatische Sanktionsmöglichkeiten - außer ggf. den vollen Einkaufswagen inkl. dem Großgebinde von der Wurst-Bedientheke und den tauenden TK-Waren - hat der Käufer kaum. Man könnte vielleicht ersatzweise einfach die Personalien vor Ort lassen, die Zusendung der Rechnung verlangen und auf Überweisung bestehen, und mit dem Einkaufswagen Fersengeld geben. Spannend wäre, wie die wohl folgende Anzeige wg. Ladendiebstahls beschieden würde... :D

    Meines Wissens ist / war die Automobilindustrie ein Großabnehmer für Palladium (Katalysatoren). Ob sich da die Nachfrage wirklich wieder auf das alte Niveau hochschraubt, zumal auch durch Recycling zunehmend der Bedarf innerhalb des Rohstoffsystems gedeckt werden kann, halte ich für leicht fraglich. Sofern sich nicht fundamental neue Anwendungsbereiche finden lassen, sind die Preise von 2000 wohl auf lange Sicht nicht mehr zu erwarten, und selbst die Höchststände 2008 erwarte ich mittelfristig nicht wieder.

    Bist Du Dir sicher das Münzen, welche offizielle Zahlungsmittel sind, immer steuerfrei sind? Ich hatte das so verstanden das diese zusätzlich noch die 3 anderen Kriterien (nach 1800 geprägt, Goldgehalt mind. 900er, und max. 180% gerechnet vom Goldpreis) erfüllen müssen.


    Das habe ich nicht geschrieben. Mitnichten sind alle Münzen, die offizielle Zahlungsmittel sind, steuerfrei. Ich schrieb, daß die von Dir genannte Goldmünze umsatzsteuerfrei ist, da sie auf der (oben von silbereuro verlinkten) offiziellen Liste aufgeführt ist.


    Da diese Goldmünze auf der offiziellen Liste der als Anlagegold umsatzsteuerfreien Goldmünzen für 2009 aufgeführt ist, gilt Dein Punkt 1. Wäre sie nach Punkt 2 oder 3 umsatzsteuerpflichtig, dann gälte dies für den vollen Betrag.

    Mal ne Frage:


    Angenommen, es liegt eine Münze beim Zoll und man wird benachrichtigt, dort aufzutauchen um sie abzuholen und Einfuhrumsatzsteuer zu bezahlen.
    Gibt es dann irgendwelche Reglementierungen, bis wann man dort aufzutauchen hat?


    Die Sendungen liegen dort nicht unlimitiert. Ohne Gewähr, ich meine es sind ca. 3 Wochen ab Tag des Eingangs dort (kann also etwas kürzer ab Erhalt der Benachrichtigung darüber sein), in der die Selbstverzollung erfolgen muß, sonst geht die Sendung zurück.


    Update: 20 Tage sind's.

    Naja, es sind halt doch eher Sammler- als Anlegermünzen, von daher vielleicht hier ein wenig unterrepräsentiert. Insbesondere der Begeisterung für die Hologrammserie kann ich mich nur anschließen, wenn auch die Ausgabepreise der RCM inzwischen als unverschämt zu bezeichnen sind. Ich bin aber trotzdem schon gespannt, wie der Tiger aussehen wird.