Beiträge von daoine-sidhe


    Das Abo kannst Du meines Wissens eh jederzeit kündigen, brauchst also gar kein Sonderkündigungsrecht - aber warum solltest Du überhaupt kündigen? M. E. ist eine Änderung der Vertragsbedingungen zustimmungspflichtig; sie wird nicht wirksam, wenn Du sie ablehnst, denn in der Tat besteht ein Vertrag, der nur in beiderseitigem Einvernehmen geändert werden kann. Stimmst Du nicht zu, bleibt es bei den bisherigen Vertragsbedingungen, wobei natürlich auch Postens den Vertrag ordentlich kündigen kann, dafür muß Postens allerdings selbst aktiv werden.


    Solange sie das nicht werden, erwarte ich die Lieferungen weiterhin - und werde keinen Cent mehr als 30 € für 3 Zehnerle zahlen. Denn was mich wirklich ärgert, ist die "kundenfreundliche" Positionierung des Hinweises auf der Rechnungsrückseite. Ich lese im Regelfall keine solchen, Anträge auf Vertragsänderungen erwarte ich schon etwas deutlicher. Ansonsten könnte ich das nächste Mal ja in den Zahlungsbetreff der Überweisung aufnehmen, daß ich für die 3 Silberlinge nur noch 25 € zahlen möchte... :D

    Natürlich ist es jedem unbenommen, für den bisherigen Verkauf von Zehnerle Dankschreiben an die Philatelie zu richten; ich persönlich halte diese allerdings nicht wirklich für erforderlich. Es hat den Laden schließlich niemand gezwungen, diese Abos zu den bekannten Konditionen anzubieten, sondern man hat sich davon wohl Zusatzgeschäft erhofft.


    Ganz so einfach kann man es sich dort mit der Einführung geänderter Konditionen m. E. jetzt aber nicht machen. Die Abos sind gültige Verträge, die Postens nicht einfach einseitig ändern kann; es bedarf dazu der Zustimmung des Kunden. Mal abgesehen davon, daß ich einen unauffälligen Hinweis auf der [i}Rückseite einer Rechnung[/i] für keine wirksame Weise halte, dem Kunden einen Antrag auf Vertragsänderung zukommen zu lassen, der Kunde ist nicht verpflichtet, in die Vertragsänderung einzuwilligen. Ich meine, er ist nicht einmal verpflichtet, die Vertragsänderung abzulehnen. Durch entsprechendes Handeln (Zahlung von lediglich 30 € für 3 Zehnerle auch bei der nächsten Lieferung) macht er deutlich, daß er der Vertragsänderung nicht zustimmt. Natürlich ist die Philatelie berichtigt, den Vertrag dann ordentlich zu kündigen - auf die Zahlung der Versandkosten für die nächste Lieferung bestehen kann sie aus meiner Sicht aber nicht, da es dafür keine Vertragsgrundlage gibt.

    Die PM macht das wertabhängig, kleinere Sendungen laufen über die normale Post, was hier in D dann DHL zustellt, wertvollere Sendungen mit Fedex. Ich gehe mal davon aus, daß die PM da entweder besondere Verträge oder einen Drittversicherer im Boot hat. Sonstige EM-Sendungen von privat oder Händlern aus Down Under laufen unter "no risk no fun", wohl egal, mit welchem Versender. Bisher ist bei mir alles von dort angekommen *aufholzklopf*

    Woher bekommt man denn ne 2 Oz Münze?


    Die Letztjährige habe ich direkt von der PM via Websiteorder, dieses Jahr wird sie dort bislang nur "online unavailable" präsentiert, Bestellungen wohl nur "offline", wenn überhaupt ins Ausland geliefert wird. Vielleicht verrät uns TimS, wie er sie dieses Jahr ergattern konnte.

    Die 1/25 Unze ist schon sehr, äh, übersichtlich... *gg* Wenn die Maulwurfeigenschaft noch nicht zu ausgeprägt ist, kann man sie auch noch ohne Hilfsmittel sehen, wobei die ohne das ganze Drumherum wirklich winzig ist. Ich hatte mir vor einiger mal eine 1/25 Isle of Man Cat zugelegt. Die kam im Brief, war nicht gekapselt, sondern nur in Folie - und ich hatte schon fast die Mail hinsichtlich Beraubung des Briefes, dessen Umschlag tatsächlich eine Ecke fehlte, fertig - da sah ich eher zufällig das gute Stück in Folie rechts unten mit Tesafilm auf die Rechnung geklebt... :D


    Ob man sie unbedingt braucht, weiß ich nicht. Die ganz kleine ist halt wie gewohnt überproportional teuer. Wenn Du den ganzen Jahrgang sammeln willst, gehört sie allerdings schon irgendwie dazu - dann allerdings auch der 2-Unzen-Koala... ;(

    Dem Käufer hilft PainPal m. E. in der Tendenz häufiger, denn zum einen ist er der Hebel, mit dem der Laden sich bei ihrem Melkvieh, den Verkäufern, zur Hintertür reinwuchtet, zum anderen ist es da häufig einfach, weil viele Verkäufer leichtsinnig Guthaben stehen lassen oder regelmäßig Zahlungseingänge hat, z. B. auch, weil Verkäufer von iBäh zum Anbieten dieser riskanten Zahlungsweise gezwungen werden. Ist beim Zahlungsempfänger allerdings nichts zu holen, endet die "Kulanz" auf Kosten Dritter von PainPal meist schnell. Wobei man hinzufügen muß, daß es PainPal schlicht auch nicht zusteht und nicht möglich ist, strittige Sachverhalte zu beurteilen. Dafür sind Gerichte zuständig, nicht "seriöse" Zahlungsdienstleister.


    Als Käufer, der mit PainPal und KK zahlt, sollte man sich übrigens nicht darauf verlassen, daß man die Belastung im Ernstfall storniert bekommt. Insbesondere von Mastercard-Kunden war häufiger zu lesen, daß eine Rückbelastung hartnäckig verweigert wurde, da PainPal-Belastungen dazu nicht qualifiziert wären. Hier haben die KK-Unternehmen mit PainPal wohl derart viel Streß gehabt, daß sie unter zweifelhafter Argumentation aus der Verantwortung flüchten. Daß die vielbeworbene iBäh-Kreditkarte ausgerechnet eine Mastercard ist, ein Schelm, der Böses dabei denkt...


    Unter dem Strich, für Zahlungen aus dem Inland und dem europäischen, mind. aber Eurozonenausland gibt es keinerlei Grund, PainPal zu akzeptieren. Wer nicht von iBäh zum Anbieten dieser Zahlungsweise genötigt wird, sollte es sich gründlich überlegen, darüber Zahlungen anzubieten (wer genötigt wird, sollte sich überlegen, ob er nicht seriösere Marktplätze findet). Für Zahlungen aus dem außereuropäischen Ausland kann man es ggf. ja im handverlesenen Einzelfall individuell vereinbaren. Wer verkauft und ein PainPal-Account zur eigenen Zahlung hat, sollte übrigens tunlichst darauf achten, daß die hinterlegten Mailadressen nicht identisch sind. PainPal akzeptiert nämlich auch problemlos Zahlungen, auch wenn das gar nicht angeboten war. PainPal akzeptiert darüber hinaus sogar Zahlungen an Mailadressen, denen gar kein Account zugeordnet ist - der Zahlungsempfänger wird dann mehr oder weniger genötigt, sich ein Account einzurichten (wozu es natürlich keinerlei Verpflichtung gibt). Ähnliche Methoden kennt man z. B. aus der Seefahrt des vorvergangenen Jahrhunderts, nannte sich "shanghaien"...

    Achso sind Rückbuchungen nicht nur innerhalb von 6 Wochen möglich, auch bei Kreditkartenunternehmen ?


    Selbst Lastschriften sind im Regelfall bis mind. 6 Wochen nach Rechnungsschluß zu stornieren - und Rechnungsschluß ist oft am Monatsende, bei manchen Banken sogar erst am Quartalsende. Das erweitert die Frist u. U. auf über vier Monate. Aber auch dann sind die 6 Wochen nach Rechnungsschluß nicht im Gesetz verankert, sondern nur per AGB und unter den Banken vereinbart. Kreditkartenbelastungen haben damit aber nichts zu tun, hier sind Stornierungen oft noch viel Monate später möglich.


    Das Risiko versucht PainPal, auf die Kundschaft abzuwälzen, was m. E. schlicht illegal ist, denn für den Zahlungsempfänger ist nie ersichtlich, auf welchem Weg das Geld auf das Account des Zahlenden gelangt ist; er hat keine Chance, sich angemessen zu schützen. Entsprechend halte ich persönlich jede Geltendmachung von solchen geplatzten KK-Zahlungen beim PainPal-Zahlungsempfänger für rechtswidrig.

    Diese Art des PainPal-Betrugs ist altbekannt und nicht selten - irgendwo war mal eine Studie zu lesen, daß PainPal-Zahlungen mehr als zehnfach häufiger als z. B. die Überweisungszahlung problembehaftet sind. Der moderne eBetrüger schätzt halt die Vorteile dieses "Zahlungsdienstleisters". PainPal ist mitnichten ein "Treuhandservice", sondern nichts weiter als eine Gelddruckmaschine für iBäh, die mit der Marktmacht des sinkenden Tankers und vollmundigen Versprechungen, die sich in den meisten Fällen als reine Hochglanzwerbelügen hart am oder auch jenseits der Legalität bewegen, unter das Melkvieh, äh, die geschätzten Mitglieder genötigt wird. Das Melkvieh wird kräftig geschröpft, die vollmundigen Werbelügen allerdings im Regelfall nur dann erfüllt, wenn sich das durch Schadloshalten am Guthaben des anderen kostenneutral für PainPal erledigen läßt. Klappt das nicht, findet sich üblicherweise immer ein Passus im Wust der vielen und dynamischen PainPal-Bedingungen, der den Saftladen aus der Verantwortung argumentieren soll. Das ist seit vielen Jahren in den alten eBay-Foren und jetzt in der "neuen Community" (auch so ein schlechter Witz) nachzulesen. Hin und wieder hilft wohl deutliches Auftreten, Strafanzeige inkl.


    Was Deinen Fall betrifft, gut bist Du dran, wenn Du so umsichtig warst, die Zahlung zeitnah auf Dein Girokonto zu transferieren. In dem Fall wird PainPal zwar das Account ins Soll setzen, und mit Drohkulisse eine Zahlung Deinerseits abnötigen wollen, es gibt bislang allerdings keinen mir bekannten Fall, in dem sich dieses "seriöse" Unternehmen vor ein deutsches Gericht gewagt hätte; die wissen nur zu gut, daß ihre AGB vor unwirksamen Klauseln nur so wimmeln. In dem Fall kannst Du zwar Dein PainPal-Konto vergessen, aber zahlen würde ich in keinem Fall. Achtung: Auch zur Zahlung das Account nicht mehr benutzen, da der Laden im Zweifel nicht nur den Zahlbetrag, sondern diesen inkl. des Solls zu kassieren versucht.


    Warst Du so unvorsichtig, die unbesicherte Forderung als Guthaben in den Klauen von PainPal zu belassen, ist das Geld vorerst weg. Bei den Preis für eine Unze wäre dann mein Gang zum Anwalt und zur Polizei, wenn der Betrag nicht binnen kurzer Frist wieder verfügbar wäre, inkl. Schreiben an die Luxemburgische Finanzaufsicht, die PainPal eine "Banklizenz" gewährt hat.

    Hmm, so ein Abo ist ein Vertrag, dessen Bedingungen m. E. nicht einseitig verändert werden können, ohne daß der andere zustimmt. Der anderen Seite bleibt dabei max. eine ordentliche Kündigung, solange sind sie m. E. leistungspflichtig.

    Hmm, da werde ich wohl einen meiner 2008er abstoßen müssen, um mir einen 2009er ins Haus zu holen... :hae:


    100% Marge wird die PM daran aber wohl nicht haben, der Prägeprozeß für Hochrelief ist schon ein Stück mehr Aufwand. Im Vergleich zur Hochrelief Lady Liberty aus den USA schlagen die aber schon ganz schön drauf... :thumbdown:

    Wenn Du sie direkt in Kanada bestellen willst, würde ich Dir das günstige Angebot hier empfehlen:


    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…EWAX:IT&item=140329428094


    Der Verkäufer gibt zwar an, nur nach Nord- und Südamerika zu verkaufen, auf freundliche Anfrage habe ich bei dem aber auch schon kaufen können, Versandkosten waren akzeptabel, Lieferung im Rahmen der internationalen Laufzeiten von ein paar Wochen. EUSt. fällt da aufgrund Geringfügigkeit beim Kauf dieser einen Münze nicht an.

    Hmm, früher war es so, daß nach der 3. Verwarnung als Nichtzahler von unterschiedlichen Verkäufern das Mitgliedskonto automatisch und sofort dicht war. Waren jetzt überschlagsweise 6 der 8 Verkäufer mit dieser negativen Positivbewertung zu dusselig, das npb-Verfahren abzuschließen, oder handhabt PainBay das inzwischen auch nach Belieben, wann der Schmierlappen von der Plattform entfernt wird? Mal abgesehen davon, daß der wahrscheinlich schneller wieder angemeldet wäre, als die alte oder neue Niete im Nadelstreifen im Chefsessel des Ladens das Fremdwort "Sicherheit" buchstabieren kann.

    Das ist allerdings keiner der Gold-Kiwi, über die hier i. a. gesprochen wird, das ist keine Münze, sondern die Bullion-Medaille ohne Nominale.

    Genau, gültiges Zahlungsmittel in Australien, und der Aussie-Dollar steht auch nicht auf der "Giftliste" der Silbermünzen, die immer mit 19 % EUSt zu belasten sind. Solltest Du übrigens nur das eine Sunset-Känguruh bestellt haben, könnte je nach Kaufpreis auch gar keine EUSt anfallen (z. B. bei denen von Downies). Das ist zwar an sich mit 7 % zu versteuern, allerdings werden die Abgaben nur erhoben, wenn sie mind. 5 Euro betragen - und dazu müßte der Zollwert 70 Euro übersteigen.

    ja, ich werd' Einspruch erheben. Wo muss ich anrufen :boese: ...in Frankfurt?


    Lag der Sendung der Zollbescheid bei? Wenn nein, mußt Du Dich zunächst an Postens / DHL wenden, um diesen anzufordern. Erst damit macht es dann Sinn, sich an den Zoll zu wenden; wohin ein Widerspruch zu richten ist, sollte in der Belehrung beim Zollbescheid zu finden sein. Wenn nicht, einfach mal beim Zoll anrufen.