Beiträge von daoine-sidhe

    Diese 20 Tage Lagerfrist beim Zoll dürfte aber jene sein, die Dir bleibt, bei Selbstverzollung Deine Sendung beim Heimatzollamt auszulösen. Ob der Durchgangszoll am Flughafen Frankfurt - oder auch Leipzig, wie weiland zum Jahreswechsel bei den Kiwis - bestimmte Fristen hat, in der sie anstehende Sendungen bearbeiten müssen, entzieht sich meiner Kenntnis.


    Aber abseits vom Zoll gibt es ja auch noch reichlich andere Möglichkeiten, wo die Sendung mal eine Weile "reifen" kann, beginnend beim Inlandstransport im Land des Absenders, beim Warten auf den vollen Container am Abgangs(flug)hafen, Ehrenrunden unterwegs, die Versender hier im Inland, etc. Ich weiß nicht, ob Post zwischen den Kontinenten überhaupt noch per Schiff transportiert wird - aber wenn, dann käme da ja auch noch der eine oder andere Monat in Piratengeiselhaft in Betracht... *gg*

    Umso höher die Gewinnspanne. Es kann ja eine Münze im Wert von einem Dollar sein, die dann zu 20$ verkauft wird. Gerade weil es geprägt ist, macht es das Kupfer ja nochmal wertvoller... Besser als den überteuerten Schrott von MDM oder Göde zu kaufen ist das sicherlich allemal.


    Wer soll denn als Abnehmer für Münzen mit diesem Aufpreis dienen? Als Anlagemetall taugt Kupfer beim aktuellen Kurs absolut nicht - und wird es m. E. auch in absehbarer Zukunft nicht -, es ist ein reines Industriemetall. Mit besonders schön gestalteten Kupfermünzen könntest Du vielleicht einige Sammler locken, aber das war es dann auch. Ansonsten macht es nur Sinn, in Kupfer in für die industrielle Weiterverarbeitung tauglicher Form und Menge zu investieren, Kilokupfermünzen sind da kaum die richtige Wahl... ;)

    Die Tonne (!) Kupfer wird z. Zt. bei ca. 5.000 $ gehandelt, das Kilo demnach bei ca. 5 $, also gut 3,50 €. Da dürften die Prägekosten für Kilomünzen höher als der Materialwert sein, das lohnt m. E. schlicht nicht, da der Aufpreis einfach in keinem Verhältnis steht und die Menge für einen wirtschaftlich interessanten Kupfervorrat kaum mit Kilomünzen abgedeckt werden dürfte.

    In der Einleitung der Liste EUSt-freier Goldmünzen wird davon ausgegangen, dass die Münzen die Kriterien für Anlagegold erfüllen. Da die Münze über 180 % des Goldpreises kostet, bitte ich um weitere Information, was der Zoll bei der Einfuhr dazu sagt.


    Hier der Link auf die Veröffentlichung des Bundesfinanzministeriums:


    Diese Punkte der Erläuterung klären die Sachlage m. E. eindeutig:

    Zitat

    b) Es wird davon ausgegangen, dass die in dieser Liste aufgeführten Münzen die Kriterien des Artikels 344 erfüllen und in diesen Mitgliedstaaten deshalb als Anlagegold zu behandeln sind. Demzufolge ist ihre Lieferung während des gesamtenKalenderjahres 2009 von der Mehrwertsteuer befreit.
    c) Die Steuerbefreiung gilt für alle Emissionen eines in dieser Liste verzeichneten Stücks, außer für Münzen mit einem Feingehalt von weniger als 900Tausendsteln.


    Es wird damit zweifelsfrei bestimmt, daß alle aufgeführten Münzen (Land, Nominale) ohne Wenn und Aber als Anlagegold zu behandeln sind, sofern der Feingehalt mind. 900/1000 beträgt, sie entsprechend von Mehrwertsteuer (und damit auch EUSt) befreit sind. Jeder anderslautende Zollbescheid muß daher m. E. im Widerspruchsverfahren oder zur Not auf dem Rechtsweg zwangsläufig aufgehoben werden.

    Ich kann auf der Liste nichts von einer Einschränkung bzgl. der Verpackung oder bestimmte Münzen wie z. B. die Bullion-Nuggets lesen, dort steht lediglich u. a. "Australien - 25 Dollars". Das ist die Nominale der Sunset-Kanguruhs, und damit besteht m. E. keinerlei Spielraum für die Erhebung von EUSt.


    Bei den kursgültigen Silbermünzen läuft es anders herum, alles was nicht auf der "Giftliste" steht (die dort aufgeführten Münzen sind mit 19 % zu belegen), ist unabhängig vom Verhältnis des Kauf- zum Metallwert mit 7 % EUSt. zu belegen, auch hier m. E. kein Spielraum.

    bei mir war die 3stellige Zahl NICHT erforderlich....


    Hmm, ich hatte ein derartiges Problem offenbar gerade bei Downies; es scheint wohl eine Konstellationsfrage zu sein, ob der CVV-Code erforderlich ist. Jedenfalls wurde die Belastung einer Visacard ohne CVV-Code abgelehnt, bei einer anderen Visacard wurde diese problemlos auch ohne akzeptiert; die Karten unterscheiden sich nur in der ausgebenden Bank, ansonsten ausreichend gedeckt, kein Cent überfällig, nie eine Rückbelastung erforderlich gewesen. Wenn die US-Mint den CVV-Code nicht abfragt, könnte das u. U. schon zu Zurückweisungen führen.

    Wer letztlich Zoll und Einfuhrumsatzsteuer kassiert, ist an sich nicht so wichtig, wobei es m. E. in jedem Fall einer ordentlichen Dokumentation inkl. Zollbescheid bedarf, da Schuldner dieser Beträge letztlich der Sendungsempfänger im Inland ist, der bei Bedarf wird nachweisen müssen, die Abgaben entrichtet zu haben. Sofern der Frachtführer im Inland die Verzollung übernimmt, braucht er dazu m. E. mind. einen Auftrag, evtl. sogar eine Vollmacht des Empfängers, um tätig zu werden. Einzige Ausnahme ist wohl durch Gesetz oder Verordnung die Deutsche Bundespost bzw. ihr Rechtsnachfolger, die Deutsche Post AG; Quellen dazu kann ich aus dem Stand allerdings nicht benennen.


    Wird das Unternehmen ohne dies tätig, so geschieht das auf eigene Kosten und eigenes Risiko, eine Zahlungsverpflichtung des Empfängers dem Frachtführer gegenüber besteht m. E. nicht, da es hierzu eben keine rechtliche Grundlage gibt. Für eine Geschäftsführung ohne Auftrag gibt es weder Anlaß noch Berechtigung. Das stellt hier das Verhalten von UPS (und anderen Dienstleistern der Branche) in mehrfacher Hinsicht mehr als in Frage. Zum einen werden sie ohne Auftrag und / oder Vollmacht tätig, der Sendungsinhalt wird im Fall der Goldmünze offensichtlich systematisch falsch deklariert, es werden neben den Abgaben noch zusätzliche Gebühren in beträchtlicher Höhe verlangt (und diese verlangt definitiv nicht der Zoll, das steckt sich das Unternehmen selbst in die Tasche), und sie nötigen den Empfänger zur Zahlung des unberechtigt verlangten Betrages, indem sie die Sendung sonst nicht aushändigen. Schlucken würde ich das, so betroffen, wohl nicht.


    Ich persönlich habe lange nichts mehr von Wert durch UPS aus dem Ausland erhalten, zuletzt noch zu Zeiten der alten Deutschen Mäuse. Damals wurden die Abgaben noch nicht per Nachnahme erhoben, sondern die Abrechnung erfolgte einige Wochen später, inkl. vollständiger Zollunterlagen, mit einer "Gebühr" in akzeptablem Rahmen, die es mir wert wahr, mir die Selbstverzollung zu ersparen. GLS hat schon damals versucht, nicht nachvollziehbare Gebühren in Höhe von 30-50 DM pro Vorgang zu kassieren, allerdings auch auf Rechnung. Ich habe mehrfach unter Hinweis auf den fehlenden Auftrag und die fehlende Vollmacht von mir die Zahlung dieser Gebühren verweigert, und aus Kulanz ohne Anerkennung einer Rechtspflicht lediglich die Zollabgaben überwiesen. Es wurde nie versucht, die unberechtigt geforderten Gebühren beizutreiben... :D


    Positiv ist hier FedEx zu nennen, bei denen allerdings der Versand an sich schon seinen nicht geringen Preis hat. Hier wurde ich bislang bei allen Lieferungen teils schon vor Ankunft der Sendung im Inland angerufen, zu Warenart und Wert befragt, und ob ich mit der Verzollung durch FedEx einverstanden bin. In den letzten Jahren wurde so nicht eine Sendung falsch abgefertigt, abgabenfrei einzuführende Waren wurden auch ohne einen Cent Gebühren ausgehändigt, einfuhrabgabenpflichtige Waren wurden per Nachnahme zugestellt, wobei sich die Gebühren neben den eigentlichen Abgaben im sehr überschaubaren, akzeptablen Rahmen von wenigen Euro bewegten.

    Da ich gerade bei Dir im Angebot drüber stolpere und es ein Fipptehler der amüsanteren Art ist, was ist denn wohl Feilsilber...? :D Die Spanplatte des Edelmetallhandels...? 8)


    Zitat

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    Du hast keine NN zahlen müssen? Dann würde ich mich nicht mit dem Zoll rumschlagen, sondern UPS schlicht mitteilen, daß die Verzollung zum einen nicht beauftragt war, und zum anderen auch noch falsch ausgeführt wurde - und keinen Cent zahlen :)