Beiträge von daoine-sidhe

    beachtenswert ist aber auch 447 BGB 8o


    Sollte der Käufer nicht als Unternehmer bestellt haben, ist der 447 BGB Makulatur, da ihn 474(2) BGB explizit außer Kraft setzt. Drittschuldnerhaftung, AGB und sonstiges kann dem Käufer im Rahmen des Verbrauchsgüterkaufs völlig egal sein, er muß sich nur mit dem Verkäufer auseinandersetzen, der gem. 446 BGB bis zur Übergabe an den Käufer haftet. Wie der Verkäufer sich bzgl. des Versandrisikos rückversichert, kann dem Käufer völlig schnurz sein.


    sollte alles nicht fruchten, geht man über § 476 Beweislastumkehr dem Verkäufer an den kragen :thumbup: . somit muß er nachweisen, dass er
    die ware ordnungsgemäß abgeschickt hat. (und dies lückenlos...zeugen etc.). das selbe trifft den spediteur.


    476 BGB befaßt sich mit der Beweislast im Falle eines Sachmangels nach Gefahrenübergang. Bei einem Versandverlust gibt es weder einen Sachmangel noch hat der Gefahrenübergang bereits stattgefunden. Somit bleibt 476 BGB besser in der Tasche... Beweisbelastet ist der Verkäufer ohnehin, und zwar nicht hinsichtlich des erfolgten Versandes, sondern hinsichtlich der Übergabe an den Käufer.

    Anstatt eine Verlustmeldung an GSL weiterzuleiten, hat man mir gestern (wie einem Debilen) einzureden versucht , dass ich die Sendung eigentlich entgegennahm, nur mich halt aktuell nicht daran erinnern wolle/könne!


    Das ist der Punkt, wo man es in jedem Fall auf die schriftliche, formale Ebene ziehen sollte wie oben beschrieben. Feststellen, daß bisher nichts geliefert wurde, angemessene Fristsetzung zur Vertragserfüllung. Bei weiteren Ausreden oder Nichtreaktion in Abwägung zum Streitwert rechtliches Vorgehen.

    [smilie_happy] [smilie_happy] [smilie_happy] tschuldigung, aber Du musst die Schmelzkosten abziehen :D Sieh mal, wie gut Du Andorra Eagles und Cook island Schiff 1 OZ verkaufen kannst. Sind sogar 7% Münzen, will aber trotzdem kein Hansel haben und die Bank schon gar nicht!


    Wobei beim Andorra Eagle und beim Cook Schiffchen zumindest manche der "Übeltäter", die die Dinger in die Welt setzen, Ankaufkurse stellen. Ob MDM diese "Volksunzen"-Medaillen wohl zurückkauft, für mehr als den Schmelzwert...? ;)

    Unterschriftenfälschungen bei den Ganz Lausigen Spediteuren habe ich selbst mehrfach erlebt. Zum Glück für mich ohne Schaden, und leider haben die jeweiligen Absender nicht kooperiert, um strafrechtlich vorgehen zu können. In einem Fall kam die Sendung nach mehreren Wochen dann direkt mit der Ersatzlieferung (dem Zustellmuckel war wohl der Weg zu weit für eine Sendung...), in einem Fall hatte man sich einen Namen ausgedacht und die Sendung vor die Haustür gelegt, in einem weiteren Fall habe ich angeblich selbst quittiert - für eine Sendung, die auf der Briefkastenanlage im Treppenhaus lag. Die Leitung der Zustellung hat's nicht interessiert, so daß ich da von System ausgehe. Seitdem hat der Laden bei mir mehr oder weniger Hausverbot; wer nur mit denen versendet, bekommt mich nicht als Kunden.


    Unter dem Strich kann Dir das aber relativ egal sein; beim Versandgeschäft gewerblich an privat haftet der Verkäufer unabdingbar bis zur Übergabe an den Käufer.

    Boah das ja unglaublich - Bekannte wurde von ebay ausgeschloßen weil sie einen Tag nach Kauf unerwartet
    ins KKH kam und so 2 Wochen nicht zahlen konnte - null Reaktion von ebay auf Klärungsversuch -
    und andere können da machen was sie wollen und wilde Sau spielen !!!


    Hmm, es mag sein, daß Deine Bekannte tatsächlich kruzfristig ins Krankenhaus mußte. Allerdings ist dies ein Schicksal, das iBäh-Käufern auffällig häufig widerfährt, die offenbar vom Glücksgefühl des getätigten Kaufes oder der gewonnenen Auktion so umgehauen werden, daß sie wochenlang behandlungsbedürftig sind. Oft schlägt das Unglück dann in der Mitte des Monats zu und endet um den nächsten Monatsersten; die Gesundheitskurve im Parallelflug zum Kontostand, gewissermaßen... :D

    Und schon wieder wird an der Übersichtsseite, die den Namen bald nicht mehr verdient, rumgefingert. Nun sind es wieder nur 10 neueste Beiträge, die angezeigt werden, dafür sind offenbar auch die Bewertungsthreads wieder enthalten, die zu Beginn des Jahres sinnvollerweise ausgeklammert wurden.


    Wann wird endlich das uralte Problem der unzureichenden Kapazitäten des Forums beseitigt, statt sinnlos die Übersichtsseite zu verbasteln...? :boese: :boese:

    Fehlender Nennwert hin oder her, ist eh nur symbolischer Natur, und der Krügerrand hat genaugenommen auch keinen. ;)


    Genau genommen hat der Krügerrand sehr wohl einen Nennwert. Dieser ist als Besonderheit allerdings nicht fix auf die Münze aufgeprägt, sondern wird täglich anhand des Goldwertes festgelegt. Zu diesem Tageskurs ist die Münze gesetzliches Zahlungsmittel in Südafrika.

    Bislang habe ich dazu nichts gelesen, die 2009er waren im letzten Jahr aber auch erst recht spät, ich meine um Ende November, bestellbar, ausgeliefert wurde dann erst im Januar. Für den 2010er ist zudem nicht unbedingt auch ein Kiwi zu erwarten, die Serie heißt schließlich "Icons of New Zealand".

    Ja, sind denn momentan Bastelwochen bei McGoldseiten...? :boese:


    Nun sieht die Übersicht schon wieder anders aus - und hat an Übersichtlichkeit meiner Meinung verloren. Ich hätte schon gerne weiterhin die Info in der Liste der neuesten Threads, wann und von wem der eröffnet wurde. Und aus Bedienbarkeitsgründen bitte die Spalte bzgl. des letzten Beitrags ganz rechts in der Liste.

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    nicht "schwieriger" sondern seit ein paar ( ? ) Jahren überhaupt nicht mehr möglich. Verkäufer müssen ihr Bewertungsprofil auf "öffentlich" eingestellt haben.


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    Jepp, dagegen hilft es aber nachhaltig, Käufe und Verkäufe mit getrennten Accounts zu tätigen.

    Damit diese "Mißgeschicke" in Zukunft nicht mehr passieren gibt es ab sofort auch keinen Fix-Kurs mehr.


    Der Käufer zahlt den aktuellen Kurs am Überweisungstag (Geldeingang) minis 30 Cent je Unze und keine Versandkosten. Billiger gibts momentan nirgendwo Silber! Aber ich möchte um Verständnis bitten, dass ich nicht übermorgen eine Münze für 12 Euro verkaufen kann, falls der Kurs übermorgen bei 100,-/unze Schießmichtod ist... Das können andere machen, aber nicht ich. Dafür bin ich auch billiger als alle anderen.


    Billig ist bestenfalls die an den Tag gelegte, peinliche Einstellung... :wall:


    Außerdem habe ich "stiller Leser" sein Geld umgehend zurück überwiesen + auch noch 5 Euro dazu. Wie viele Leute gibts im Internet die das Geld einkassieren und gar nicht liefern? Wer zum Fixpreis einkaufen will, der muss gleich zum Händler gehen und eben auch den Händlerpreis dafür bezahlen. Wer günstig kaufen will, der muss eben auch mit sowas rechnen. Warum kaufen die Leute hier im Forum und nicht gleich beim Händler? Genau! Weil es hier billiger ist. Dafür hat man dann eben nicht die ganzen Privilegien wie Rückgaberecht etc. wie das bei Händlern der Fall ist.


    Du hast einen geschlossenen Vertrag nicht erfüllt. Die umgehende Rücküberweisung ist nichts, was positiv zu erwähnen wäre, das ist schlicht das Minimum, um nicht auch noch freundliche Post vom StA zu bekommen. Hier im Forum kauft man nicht nur, weil der Preis vielleicht günstiger als beim Händler ist, sondern auch weil man hofft, von Zockern verschont zu bleiben. Wie man hier sieht, klappt leider nicht immer...


    Wer mit meiner Handhabung nicht einverstanden ist, der muss ja auch nicht bei mir kaufen. So einfach ist das. Jedenfalls habe ich bei niemandem Geld gestohlen. Falls es zum Storno kommen sollte, bekommt der Käufer sein Geld auch umgehend zurück. Ist übrigens das erste Mal das sowas vorgefallen ist.


    Ich könnte mir vorstellen, daß es hier auch nicht mehr gar so viele Gelegenheiten geben wird für Dich... Dein Verhalten im Fall "Stiller Leser" war schlicht übelst schäbig, die neuen "Bedingungen" ein schlechter Scherz. Wer Glücksspiel mag, wird es wohl nicht hier suchen.

    ich kaufe mit sofortkauf bei der u. der euro summe ( ebay gibt mir ja auch den euro preis vor )


    u. beim bezahlen ist das auf einmal ganz anders ... :wall:


    PainBay ist zwar inzwischen ein Saftladen, aber die operieren nur dort zusammen, wo sich zusätzlich in die Tasche des Kunden greifen läßt. Die Anzeige des umgerechneten Euro-Preises auf der iBäh-Seite erfolgt nach einmal täglich zugesteuertem Mittelkurs, die 2,5 % Strafabgriff sind dann reine PainPal-Angelegenheit, die sich dort tatsächlich auch irgendwo im undurchsichtigen AGB-Verhau finden. Wer PainPal nutzt, wird diese kaum gerichtlich angreifen können.

    Zähneknirschen und latzen... Die angebliche Kostenfreiheit für Zahlende läßt sich PainPal durch erheblich schlechtere Wechselkurse bei Zahlung in Fremdwährung äußerst üppig bezahlen. Wenn man bedenkt, daß die dem Verkäufer noch einmal mind. den gleichen Betrag als Gebühren abknöpfen, wird es zu einer der teuersten Zahlungsweisen überhaupt, was sie halt geschickt durch massive Desinformations-PR verschleiern. Allerdings kommst Du allein bei dem Betrag kaum zu einer kostengünstigeren, alternativen Zahlungsweise.

    ...Und die angesprochenen Unterlagen wären dann welche ?!


    Im Regelfall wurden bei mir Rechnung oder ähnlicher Kaufnachweis, wenn der nicht eh der Sendung beiliegt, und ggf. Zahlungsnachweis angefordert. Hin und wieder auch Zolltarifnummer, die sie aber dann mit ausführlicher Erläuterung über Art der Ware brav selbst rausgesucht haben. Als Rechnungsersatz wurde auch anstandslos z. B. Ausdruck des iBäh-Artikelseite oder der Mail zur Auftragsbestätigung akzeptiert.

    dann hat der Zoll dir eine Nachricht gesendet zwecks Einreichung der Unterlagen, welche Du vielleicht nicht erhalten hast, nach 10 Tagen (oder waren es 20?) sendet der Zoll es zurück wenn du dich nicht meldest.


    Lt. zoll.de sind es 20 Tage Lagerfrist, ab denen sie zurücksenden, was mir in etwa auch meine Zollmuckel so schon mal bestätigt haben. Mit Hin- und Rücksendung scheint mir das ein wenig knapp für die verstrichene Zeit :hae: Auch kenne ich es so, daß nach ca. der Hälfte der Lagerfrist noch einmal eine grüne Karte mit der Erinnerung kommt, nun schnell die angeforderten Unterlagen einzureichen. Es wäre schon sehr großer Zufall, daß sowohl die ursprüngliche Benachrichtigung als auch die Erinnerung verloren sein sollten. Ob die Adresse, die Downies genutzt hat, einen kapitalen Fehler enthielt?