Wenn eine Firma (auch eine Bank) verkauft wird, dann gelten alle Verträge weiter, der Käufer ist Rechtsnachfolger,
Das stimmt zwar in der Theorie, leider gibt es aber bei den Hypotheken eine Rechtslücke, die bereits seit rund 100 Jahren besteht, aber erst kürzlich von findigen Rechtsverdrehern ausfindig gemacht wurde:
Wenn Du bei einer Bank eine Hypothek aufnimmst, dann wird eine Grundschuld eingetragen und gleichzeitig ein sogenannter Sicherungsvertrag geschlossen. Dieser Vertrag besagt, dass die Bank nur soweit vollstrecken darf, wie der Schuldner noch Verpflichtungen hat. Lautet also die Grundschuld auf 250.000€, Du hast aber bereits 150.000€ getilgt, dann kann die Bank (bei entsprechenden Gründen) maximal 100.000€ in die Grundschuld vollstrecken. Und jetzt kommt es: Beim Verkauf einer Hypothek wird dieser Sicherungsvertrag nicht mitverkauft. Kommt es also zu einer Zwangsvollstreckung, kann der Käufer in die gesamte Grundschuld vollstrecken, obwohl z.B. nur noch eine Rest-Verbindlichkeit von 10.000€ besteht.
Allerdings kann der neue Eigentümer der Hypothek diese nicht vollkommen willkürlich kündigen und zwangsvollstrecken. Das hilft aber in der Praxis nicht viel. Denn er braucht ja einfach nur zu behaupten, dass der Bau einer neuen Autobahn geplant sei, der Wert des Hauses damit sinke und dadurch keine ausreichende Deckung mehr vorhanden sei. In jedem Fall ist man in der unangenehmen Lage, die womöglich ungerechtfertigte Forderung wieder eintreiben zu müssen. Die meisten verschuldeten Immobilienbesitzer haben für einen entsprechenden Rechtsstreit aber gar nicht die nötigen Mittel.
In den letzten Monaten sind einige derartige Fälle bekannt geworden und gerade Lone Star hat sich da sehr unrühmlich hervorgetan. Mittlerweile hat sich auch die Politik schon mit dieser Problematik befasst, ich habe das aber nicht mehr weiter verfolgt und kann daher nicht sagen, ob diese Rechtslücke inzwischen schon geschlossen ist. Ich vermute eher nicht, denn die Arbeitsgeschwindigkeit von Behörden lässt sich ja am ehesten mit der Kontinentaldrift vergleichen...