Nabend,
@ DannyOcean;
.... nicht so einfach verkaufen.....
Aber irgendwie möglich? Oder nur durch hohen Aufwand und Kosten?
Und allgemein hätte ich auch noch ne Frage, die hier gut rein passt.
Bei einem anderen Totalausfall stand unter der Auflistung von Ankauf /
Verkaufskosten folgendes;
Das negative anteilige Ergebnis ist gemäß Ziffer 59 des Schreibens des
Bundesfinanzministeriums vom 09.10.2012 ( Betreff " Einzelfragen zur
Abgeltungssteuer" ) nicht in den Verlustverrechnungstopf eingebucht
worden.
Und Ziffer 59 sagt:
„59 § 20 Absatz 2 Satz 2 EStG stellt klar, dass als Veräußerung neben
der entgeltlichen Übertragung des - zumindest wirtschaftlichen -
Eigentums auch die Abtretung einer Forderung, die vorzeitige oder
vertragsmäßige Rückzahlung einer Kapitalforderung oder die
Endeinlösung einer Forderung oder eines Wertpapiers anzusehen ist.
Entsprechendes gilt für die verdeckte Einlage von Wirtschaftsgütern
i. S. des § 20 Absatz 2 EStG in eine Kapitalgesellschaft. Die Sicherung -
sabtretung ist keine Veräußerung i. S. dieser Vorschrift. Eine
Veräußerung liegt nicht vor, wenn der Veräußerungs-preis die
tatsächlichen Transaktionskosten nicht übersteigt. Wird die Höhe
der in Rechnung gestellten Transaktionskosten nach Vereinbarung mit
dem depotführenden Institut dergestalt begrenzt, dass sich die
Transaktionskosten aus dem Veräußerungserlös unter Berücksichtigung
eines Abzugsbetrages errechnen, wird zudem ein Veräußerungsverlust
nicht berücksichtigt.“
Wieso will man keinen 99,99% Verlust mit einbuchen? Weil meine Bank zu
viel Verlangt bzw der Erlös eben zu gering ist?
Ich werd auf jeden Fall mal am Montag mit meinem zuständigen Berater
telefonieren.
Grüße und nen schönes Wochenende