Es ist nicht ganz klar, was du mit "Bezahlung" meinst? Den Vertragsgegenstand oder die Notargebühren?
Was den Vertragsgegenstand betrifft, muss weder Geld noch Gold im Spiel sein, z.B. ein typisches Beispiel: Es wird notariell beurkundet, dass A ein Wegerecht (Leistung) hergibt und B dafür einen Grundstücksteil von xy Quadratmetern (Gegenleistung). Oder denke an Bartergeschäfte. Da wird auch Ware getauscht/verrechnet ohne Geld. Es steht also in jedermanns Belieben für Leistung oder Gegenleistung X Einheiten Gold zu setzen.
Auch für den Notar ist das kein Problem. Er wird die Vertragsgegenstände einfach nach Geldwert oder nach allgemein üblichen Tabellenwerten bei ideellen Gütern bewerten und auf dieser Basis seine Gebühr verlangen. Normalerweise tut er das in der landesüblichen Währung. Es hängt also von seiner Bereitschaft und deinem Verhandlungsgeschick ab, ob er dafür andere Währungen/Werte akzeptiert. Warum sollte das verboten sein?
Allerdings sind alle Geschäftsbeteiligten verpflichtet, die geschäftsmäßige Buchung in Euro vorzunehmen UND evtl. Steuern, die infolge des Geschäfts entstehen (MwSt., Einkommens-,Gewerbesteuer, etc.) in Euro/in der Landeswährung zu bezahlen.
Kurz: Es hindert dich niemand ein Grundstück gegen Silberbarren zu verkaufen. Oder deine Ehefrau im Scheidungsfall mit Goldunzen aufzuwiegen. Allenfalls gibt es ein gewisses Risiko welchen Termin und wessen Goldkurs der Finanzbeamte bei der Festsetzung der Steuer ansetzt. Auch die Gewichtszunahme der Ehefrau bis zum Fälligkeitstermin läßt sich schwer voraussagen
mox