Und neuer bürokratischer Schwachsinn, ist schon wieder in der Pipeline....
https://www.impulse.de/finanze…nung-pflicht/7615895.html
Ein sehr wichtiger Punkt, zu dem ich etwas sagen muß. Der Schwachsinn ist nicht in der Pipeline, er ist bereits da. Zur Erstellung von E-Rechnungen benötigt man die spezielle Software, wie z.B. Itwo, die man sich erstmal zulegen muß. Da ist nichts mehr von wegen Rechnungsvordruck mit Excel oder Word. Es ist ein weitere Baustein, um kleinen Betrieben vom öffentlichen Markt zu drängen bzw. das Genick zu brechen.
Die Anwendung ist sehr umständlich, kompliziert und bedarf für den Ungeübten mehrerer Schulungen, die natürlich Geld kosten, ebenso wie die Lizenzen. Kleinbetriebe werden dieses Geld nicht ausgeben und sich einfach an öffentlichen Aufträgen nicht mehr beteiligen.
Die E-Rechnungen werden auf dem entsprechenden Portal des Landes hochgeladen. Dabei erhält man keine Bestätigung, ob die Rechnung korrekt abgeschickt oder angekommen ist, gar nichts.
D.h. Zahlungs- oder Verzugsfristen können daher außer Kraft gesetzt und nicht geltend gemacht werden, wenn man nicht belegen, kann, an welchem Tage die Rechnung hochgeladen wurde.
Ich habe daher meine Kollegen angewiesen, den Uploadvorgang mittels Screenshots zu dokumentieren und per E-Mail an die betreffenden Stellen zu schicken.
Der erste Screenshot muß belegen, welche Rechnung hochgeladen wird, der zweite, daß die Rechnung ins Portal eingebettet und der dritte, daß die Rechnung erfolgreich hochgeladen wurde. Dabei ist darauf zu achten, daß das Datum und die Uhrzeit am Rechner mit eingeblendet wird. Wenn man das nicht macht, fehlt jeder Beleg, daß eine Rechnung überhaupt abgeschickt wurde.
Damit die Rechnung an die richtige Dienststelle weitergeleitet wird, wird künftig auf die Adresse verzichtet. Stattdessen wird der Rechnung eine s.g. Leitweg-ID zugeordnet. Jede Dienststelle hat eine andere Leitweg-ID und sollte man versehentlich eine falsche Leitweg-ID angeben, dann bekommt man gar nicht mit, daß die Rechnung in die falschen Hände gerät, es sei denn die entsprechende Stelle meldet sich wegen des Irrtums. Tut sie das nicht, bleibt man in dem Glauben, die Rechnung korrekt hochgeladen zu haben und wartet vergebens auf die Zahlung.
Ich habe mich mehrfach beim Regierungspräsidium Freiburg und Stuttgart deshalb beschwert. Die Leute dort kennen sich mit der Handhabung oft selbst nicht aus und sind auch verärgert, da diese Vorgabe vom Ministerium herab befohlen wurde.
