Ich verweise gern noch mal darauf: Wer zur Vorkasse aufgefordert wurde und gezahlt hat, hat einen gültigen Vertrag und kann auf Lieferung bestehen. Wie und zu welchen Kosten der Vertragspartner die Münzen beschafft, kann dem Käufer egal sein. Anderenfalls lässt sich wohl Schadensersatz, Differenz zwischen Kaufpreis und Ersatzbeschaffung, durchsetzen.
Wenn man auf Lieferung besteht, gibt es eventuell ein anderes lukratives Angebot als Ersatz, oder ?!
ich sehe das eben entspannter [Blockierte Grafik: http://www.goldseiten-forum.de/wcf/images/smilies/tongue.png] , würden sie gar nichts liefern , würde mir das auch nicht den Schlaf rauben. Ich kaufe sonst nichts bei MDM,
aber das Angebot war eben unschlagbar günstig. Mein Kaufverhalten und Meinung über diesen "Münzhändler" und sein Geschäftsmodell
haben sich weder in die eine oder andere Richtung verändert