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Ja schon klar das das "geht". Aber angenommen du überweist mir 1000 Euro für den Kauf einer Unze Au mit dem Verwendungszweck "bekannt" und ich liefere nicht, dann gehtst du natürlich zur Polizei und zeigst mich an. Da lässt du dann als Beweis auch eine Kopie des Überweisungsbelegs da. Wenn da aber (nur) "bekannt" draufsteht dann könnte ich (vor Gericht) z.B. behaupten "Die 1000 Euro waren gar nicht für eine Goldunze sondern für schöne Stunden zu zweit o.ä "Wie schaut's dann mit Beweisen aus?
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Als Beweise reichen Dir auch ausgedruckte Mails / PNs, deshalb diese erst nach erfolgreichem Abschluss löschen.
An dem Verwendungszweck "bekannt" hat sich damals niemand aufgehängt bei dem Betrugsfall gegen den ich (mehr oder weniger erfolgreich
) vorgegangen bin, solange das Geschäft dokumentierbar ist von Deiner Seite ist das kein Problem.
Ich wünsch Dir allerdings, dass Dir da nie was passiert ![]()