nach reichlich Bedenkzeit konnte man sich zu einer Antwort in Dresden durchringen, heute kam per Mail folgende Aussage:
ZitatAlles anzeigenSehr geehrte Damen und Herren,
die Kennungen Z 82 02 bis Z 82 66 wurden komplett überarbeitet und sind unter der Dienstvorschrift Einfuhrumsatzsteuer - Kennung Z 81 01 - neu gefasst worden. Die "Liste der Silbermünzen" sind in der Anlage 1 zur Kennung Z 8101 Buchstabe b) eingefasst.
Ihrem Zollamt stehen in der E-VSF diese Informationen ebenfalls zur Verfügung, wenn es noch die alte Kennung Z 8212 eingibt.
Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
XXX
also muss ich denen das nächste Mal beibringen, dass die mal ihren Rechner befragen sollen