Unterhalte dich mal mit einem Fachanwalt über das Thema Verbraucherschutz...
erledigt. und nun?
edit: kleiner hinweis: den "fachanwalt" für verbaucherrecht gibt es nicht. es gibt nur anwälte mit tätigkeitsschwerpunkten auf diesem rechtsgebiet.
1. März 2026, 03:15
Unterhalte dich mal mit einem Fachanwalt über das Thema Verbraucherschutz...
erledigt. und nun?
edit: kleiner hinweis: den "fachanwalt" für verbaucherrecht gibt es nicht. es gibt nur anwälte mit tätigkeitsschwerpunkten auf diesem rechtsgebiet.
naja 'goldmob' ich würde mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen an deiner Stelle. Ausserdem drehst du mir das Wort im Mund herum, das was Du schreibst habe ich nicht gesagt, werde mich aber in diesem Thread ab sofort zurückhalten, ich denke alles ist soweit gesagt
und ob, ich mich aus dem fenster lehne. zwar bekommt man da hin und wieder einen schauer ab, dafür ist die aussicht viel besser.
dieses blöde gerede vom ständigen recht biegen, kann ich nicht mehr hören. das ist einfach unfug. juristen biegen das recht nach meiner erfahrung weit weniger oft, als kaufleute (zu denen du gehörst wie du sagst) betrügen. behauptet wird dieser unfug immer wieder von leuten, die von der materie keine ahnung haben oder aber glauben, dass ein von ihnen selbst verlorener prozess den ultimativen beweis für diese tatsache darstellt, denn mit rechten dingen kann es natürlich nie zugehen, wenn man selbst einen prozess verliert.
in nahezu allen von mir geführten prozessen, wusste ich am ende ziemlich genau, warum ich gewonnen oder verloren hatte. manches mal hatte ich vorher die lage falsch eingeschätzt. echte rechtsbeugung habe ich aber nur in wirklich wenigen einzelfällen erlebt. hingegen habe ich unternehmerisch schon nicht so selten erlebt, dass man mich an der hecke lang genommen hat bzw. es versucht hat, um es mal freundlich auszudrücken.
nunja, ich bin kein Jurist und kann immer nur spekulieren, ich bin aber Kaufmann, eines ist aber klar, Gerichte entscheiden häufig zu Gunsten des Verbrauchers, machmal wir dann das Recht auch dahin gebogen.
endlich mal eine fundierte einschätzung mit klarer ansage. verbraucher aller länder klagt!
juristen biegen nicht ganztägig das recht, genausowenig wie kaufleute den ganzen tag betrügen. ![]()
kurz mal in den "Kindergarten" einmischen.
Ich bin kein Anwalt, aber der Fall ist klar in meinen Augen und Rechtsauffassung.
Wird der Auftrag nach Ueberweisen des Geldes storniert und wird nach Ueberweisen des Geldbetrages auf Irrtum hingewiesen, dann hat der Kunde Anspruch auf Ware.
Wird vor Ueberweisen des Geldes der Auftrag vom Verkäufer widerrufen, dann ist der Kaufvertrag hinfällig. Ichhabe nur kurz mitgelesen. So wie es aussieht war der Hinweis auf den Fehler sehr kurz nach dem Kauf. Also kein Geld ueberwiesen. Das heisst: Fux macht hier Toene ohne im Recht zu sein.
Ein ähnlicher Fall war in der Presse vor 1-2 Jahren als per Internet ein grosser Konzern Waschmaschinen oder ähnliches verkauft hat und eine 0 vergessen hatte im Preis. Alle Käufer verloren vor Gericht, da der Konzern die Kaufverträge VOR Geldeingang widerrufen hat.
Ich bin aber kein Anwalt nur verfolgte ich den Werdegang der Klagen. Alle waren ohne Erfolg, da es einen § gibt, der vor Irrtum/Fehler auch die Händler schuetzt.
halbwissen at its best.
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Nunja, das wäre sicher ebenso wissenswert, ist auch leicht machbar, aber:
Dagegen sprechen nun wirklich Sicherheitsbedenken, nicht was das Interne im Forum anbetrifft.
Selbst ich bin mir nicht sicher, ob oder mit welchen Mitteln der "Große Bruder" uns ausspäht....
Grüsse
Edel
solange der pn-bereich "offen" ist, muss man sich über alles andere keine gedanken machen, weil man weiß, dass man ausgespäht werden kann.
Den einen oder anderen Zehner halte ich mir auch....man muss ja schließlich essen....aber zählen tu ich die nicht mehr.
Ich habs mal versucht und wirklich jedesmal kam mein Eheweib dazwischen....und blubberte mir nen Knopf an die Backe
Sanfte Grüße
Der Misanthrp
ab einer bestimmten menge hilft nur noch wiegen.
der örtliche wertstoffhof hat eine kfz-waage. ![]()
Alles anzeigenHallo FUX,
ich würde mein Recht auf alle Fälle gegen dieseen Händler einklagen. Es handelt sich bei einem Preis von 97* anstatt 10** um keinen Irrtum. Da der Irrtum nicht durch ein grobes Missverhältnis des Preises erkennbar ist.
Wäre in deiner Bestätigung 550 Euro gestanden dann wäre es sicher ein Irrtum, so meiner Meinung nach nicht.
Versuchs doch einfach mal, die Aussichten sind gut.
Spricht auch nicht gerade für diesen Händler wenn er bei einem solch niedirgen Differenzbetrag nicht selbst in den saueren Apfel beißt und die Differenz ausgleicht.
Schöne Grüße
DeepWater
man kann in der tat über die frage irrtum diskutieren. deine argumentation ist aber in jeder hinsicht schwachsinnig.nicht jede wage ahnung muss gleich in solche sinnlosen ratschläge ausarten.
P.S. Meine Prognose basiert nicht auf der sogenannten Fundamentalanalyse. Nur soviel zu der hier geführten Diskussion.
fundamentalanalyse, hört sich interessant an.
meinst du damit geschätzte bestände plus geschätzte zukünftige produktion minus geschätzte zukünftige industrienachfrage und geschätzte investmentnachfrage? wenn man dann noch die geschätzte preiselastizität der nachfragekurve berücksichtigt, ließe sich ziemlich genau ein zukünftiger preis schätzen.
Richtig. Sicher ist sicher, kann im Zweifelsfall Unannehmlichkeiten erparen.
Hat sich hier iÜ erledigt, der User hat sich auf (zulässiges) Zitieren beschränkt.
.
das war auch nur als kleiner gutgemeinter hinweis gedacht. diese thematik hat fallstricke ohne ende und die forenbetreiber sind da trotz aller relativierung bzgl. der vorherigen kontrolle aller beiträge weiter in der pflicht.
ist mir bekannt, entbindet den forenbetreiber aber nicht, einen zur kenntnis genommenen (nicht einen bereits vom betroffenen monierten) urheberrechtsverstoß, zu unterbinden. zur kenntnis genommen ist der verstoß. ein warten bis zur beschwerde würde ich mir sparen, insbesondere, weil du die kenntnis mit deinem beitrag dokumentiert hast. das ist aber nur meine persönliche meinung und keine rechtsberatung.
Alles anzeigen... nach 10 Bestellungen mit einem Gesamtwert von über 7.000,- € gab es bis jetzt nicht die geringsten Probleme. Einmal kam ein Paket zunächst nicht an, das lag aber an dem dämlichen Vertretungs-DHL-Mann und nicht an ps-coins.
- Die Preise dort sind meistens unter denen anderer seriöser Anbieter
- Die Versandkosten sind angemessen und nach Einkaufswert gestaffelt
- Die Lieferzeiten sind absolut angemessen
- Gibt es Probleme, kümmert sich Herr Wagner (oder, wenn er nicht da ist, seine Mutter) umgehend darum
- Der Shop ist nicht weniger übersichtlich gestaltet als der anderer Anbieter
Auch wenn es dort ausnahmsweise jetzt mal einen Preisaktualisierungs- oder Softwarefehler gab, ich werde weiter dort einkaufen und finde es schade, dass der Shop gleich wegen eines (m.E. offensichtlichen) Irrtums schlecht geredet wird.
... und nein, ich habe weder Aktien von diesem Shop, bekomme keine Werbeprovisionen und bin auch nicht verwandt mit den Betreibern.
sehe ich genauso, allerdings würde ich dort nur noch standardware bestellen. diesbezüglich habe ich beste erfahrungen gemacht. nachdem ich dort einmalig numismatisches bestellt hatte, musste ich leider feststellen, dass herrn wagner offenbar die bezeichnung "proof" nur bedingt geläufig ist und er darunter allenfalls die prägeform und nicht den erhaltungszustand versteht. von der rücksendung auf eigenes risiko und kosten habe ich dann lieber abstand genommen. und prozessieren wegen einer kleinigkeit wollte ich in dem fall auch nicht. trotzdem angesichts der marge, scheinen fehler auch bei kunden mit bestellhistorie nicht einkalkuliert zu sein, sodass man diese als kunde einrechnen sollte. dann relativieren sich auch die außerordentlich guten preise etwas. bei standard-bullion würde ich trotzdem wieder kaufen.
Alles anzeigenHier muß ich Dir leider widersprechen.
Von einem Inhaltsirrtum spricht man dann, wenn der Handlungswille einer Person von deren äußeren Verhalten abweicht, also bspw. wie in dem von Dir zitierten Beispiel ein Verschreiben oder Versprechen vorliegt.
Vorliegend scheint es aber doch eher so zu sein, daß ps-coins schlichtweg vergessen hat, diesen Preis zu aktualisieren. Da er aber ursprünglich einmal diesen Preis ausgeschrieben hatte, deckten sich Handlungswille und Verhalten.
Letztlich aber irrelevant, da, wie ich vorstehend ausgeführt habe, es sich hier gar nicht um ein verbindliches Angebot handelte.
Gruß,
Goldelefant
alles richtig soweit.
üblicherweise verschickt ps-coins sogenannte bestätigungen über den eingang der bestellung.
in dieser mail wird dann die bankverbindung genannt und eine überweisung innerhalb von drei bankarbeitstagen angefordert. eine weitere mail gibt es bei ps-coins normalerweise nicht, sodass ich wirklich nicht wüsste, was hier noch zu einem wirksamen vertrag fehlen sollte.
Alles anzeigen
Nein, wenn überhaupt, für das Forenmitlied, sh. Auszug aus AGB :
Wir müssen tätig werden, wenn ein Geschädigter sich meldet, dann sind wir allerdings in der Pflicht, derartiges zu entfernen.
@bettel
Seit wann ist HB für Prognosen kompetent ?? Nicht so viel lesen ! Und wenn GS erwähnt wird, bitte Link anziehen, um zu sehen, wer da schreibt. Dort schreiben viele Vieles.
Grüsse
Edel
die agb gelten nur zwischen nutzer und forenbetreiber. eine zeitung interessiert sich für eure ausschlüsse gegenüber dem nutzer einen feuchten kehricht.
alles sehr interessant, aber sicher kein top-angebot mehr. manch einer hat ein volles e-mail-postfach nach dieser diskussion.
hier könnte es weitergehen:
Alles anzeigenHallo Ihr Kookaburra - Experten!
Ab wann wurde denn der 1 kg - Vogel geprägt?
Ich kenne zwei unterschiedliche Veröffentlichungen.
1. 1991 2. 1992
Was von beiden stimmt denn nun?
Vielen Dank für Eure Antworten
Bad Minto
3. 1990
edit: sorry, hatte an die oz gedacht. das kg muss ich noch mal nachsehen.
edit 2: 1991 ist das erste jahr für das kg.
hm, Sarkotzi verlangt ja keine Kapitalverkehrskontrollen sondern kontrollen der Kapitalmärkte bzw. die Kontrolle von Ausaben von Derivaten. Ich finde das gut Derivate zu kontrolieren, ambestan verbieten, da hat der kleine Napoleon ausnahmsweise mal recht.
zitat:
Daher müsse man nun „über die internationale Doktrin zum Kapitalverkehr diskutieren. Wir haben jahrelang in der Illusion gelebt, die Öffnung der Kapitalmärkte wäre immer ein Fortschritt. Die Wirklichkeit hat uns gezeigt, dass dies nicht so ist. Regulierende Maßnahmen von Ländern, die in hohem Maße von ausländischem Kapital abhängen, sind im Krisenfall berechtigt.“
wenn das keine kapitalverkehrskontrollen sind...
Investment-Experte Christian Kraus im Interview
......................
hört diese spamerei denn gar nicht mehr auf?
mach dich vom acker. du nervst und bist überflüssig.
lieber bernd, völlig unverständlich, dass du hier nicht ernst genommen wirst. ich bin da anders.
pakete mit goldigem inhalt nehme ich ab einem feingoldgehalt von >90% und einer feingoldmenge von wenigstens 50kg gerne entgegen. ich zahle nach erhalt der ware innerhalb von 3 monaten 50% des spotpreises abzüglich einer noch näher zu erläuternden gebühr. diese gebühr deckt die laufenden kosten für meine abzuarbeitenden angebote der nigeria-connection und anderer zwielichtiger gestalten, zu denen du gewiss nicht gehörst. tut mir leid, dass du unter diesen deinen "wettbewerbern" so leiden musst, aber anders ist das leider nicht möglich. du wirst verständnis dafür haben.
alles weitere zur abwicklung per pn ![]()
zwei interessante artikel zum thema ............
Aufkauf von Gold und Silber - Nicht billig abluchsen lassen
findest du es nicht langsam selbst etwas nervig, in jedem deiner beiträge eine internet-seite zu verlinken? ![]()