Beiträge von goldmob

    naja 'goldmob' ich würde mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen an deiner Stelle. Ausserdem drehst du mir das Wort im Mund herum, das was Du schreibst habe ich nicht gesagt, werde mich aber in diesem Thread ab sofort zurückhalten, ich denke alles ist soweit gesagt

    und ob, ich mich aus dem fenster lehne. zwar bekommt man da hin und wieder einen schauer ab, dafür ist die aussicht viel besser.


    dieses blöde gerede vom ständigen recht biegen, kann ich nicht mehr hören. das ist einfach unfug. juristen biegen das recht nach meiner erfahrung weit weniger oft, als kaufleute (zu denen du gehörst wie du sagst) betrügen. behauptet wird dieser unfug immer wieder von leuten, die von der materie keine ahnung haben oder aber glauben, dass ein von ihnen selbst verlorener prozess den ultimativen beweis für diese tatsache darstellt, denn mit rechten dingen kann es natürlich nie zugehen, wenn man selbst einen prozess verliert.


    in nahezu allen von mir geführten prozessen, wusste ich am ende ziemlich genau, warum ich gewonnen oder verloren hatte. manches mal hatte ich vorher die lage falsch eingeschätzt. echte rechtsbeugung habe ich aber nur in wirklich wenigen einzelfällen erlebt. hingegen habe ich unternehmerisch schon nicht so selten erlebt, dass man mich an der hecke lang genommen hat bzw. es versucht hat, um es mal freundlich auszudrücken.

    nunja, ich bin kein Jurist und kann immer nur spekulieren, ich bin aber Kaufmann, eines ist aber klar, Gerichte entscheiden häufig zu Gunsten des Verbrauchers, machmal wir dann das Recht auch dahin gebogen.

    endlich mal eine fundierte einschätzung mit klarer ansage. verbraucher aller länder klagt!
    juristen biegen nicht ganztägig das recht, genausowenig wie kaufleute den ganzen tag betrügen. :wall:

    kurz mal in den "Kindergarten" einmischen.
    Ich bin kein Anwalt, aber der Fall ist klar in meinen Augen und Rechtsauffassung.
    Wird der Auftrag nach Ueberweisen des Geldes storniert und wird nach Ueberweisen des Geldbetrages auf Irrtum hingewiesen, dann hat der Kunde Anspruch auf Ware.
    Wird vor Ueberweisen des Geldes der Auftrag vom Verkäufer widerrufen, dann ist der Kaufvertrag hinfällig. Ichhabe nur kurz mitgelesen. So wie es aussieht war der Hinweis auf den Fehler sehr kurz nach dem Kauf. Also kein Geld ueberwiesen. Das heisst: Fux macht hier Toene ohne im Recht zu sein.
    Ein ähnlicher Fall war in der Presse vor 1-2 Jahren als per Internet ein grosser Konzern Waschmaschinen oder ähnliches verkauft hat und eine 0 vergessen hatte im Preis. Alle Käufer verloren vor Gericht, da der Konzern die Kaufverträge VOR Geldeingang widerrufen hat.
    Ich bin aber kein Anwalt nur verfolgte ich den Werdegang der Klagen. Alle waren ohne Erfolg, da es einen § gibt, der vor Irrtum/Fehler auch die Händler schuetzt.

    halbwissen at its best.

    solange der pn-bereich "offen" ist, muss man sich über alles andere keine gedanken machen, weil man weiß, dass man ausgespäht werden kann.

    man kann in der tat über die frage irrtum diskutieren. deine argumentation ist aber in jeder hinsicht schwachsinnig.nicht jede wage ahnung muss gleich in solche sinnlosen ratschläge ausarten.


    P.S. Meine Prognose basiert nicht auf der sogenannten Fundamentalanalyse. Nur soviel zu der hier geführten Diskussion.

    fundamentalanalyse, hört sich interessant an.
    meinst du damit geschätzte bestände plus geschätzte zukünftige produktion minus geschätzte zukünftige industrienachfrage und geschätzte investmentnachfrage? wenn man dann noch die geschätzte preiselastizität der nachfragekurve berücksichtigt, ließe sich ziemlich genau ein zukünftiger preis schätzen.

    goldmob


    Richtig. Sicher ist sicher, kann im Zweifelsfall Unannehmlichkeiten erparen.


    Hat sich hier iÜ erledigt, der User hat sich auf (zulässiges) Zitieren beschränkt.
    .

    das war auch nur als kleiner gutgemeinter hinweis gedacht. diese thematik hat fallstricke ohne ende und die forenbetreiber sind da trotz aller relativierung bzgl. der vorherigen kontrolle aller beiträge weiter in der pflicht.

    ist mir bekannt, entbindet den forenbetreiber aber nicht, einen zur kenntnis genommenen (nicht einen bereits vom betroffenen monierten) urheberrechtsverstoß, zu unterbinden. zur kenntnis genommen ist der verstoß. ein warten bis zur beschwerde würde ich mir sparen, insbesondere, weil du die kenntnis mit deinem beitrag dokumentiert hast. das ist aber nur meine persönliche meinung und keine rechtsberatung.

    sehe ich genauso, allerdings würde ich dort nur noch standardware bestellen. diesbezüglich habe ich beste erfahrungen gemacht. nachdem ich dort einmalig numismatisches bestellt hatte, musste ich leider feststellen, dass herrn wagner offenbar die bezeichnung "proof" nur bedingt geläufig ist und er darunter allenfalls die prägeform und nicht den erhaltungszustand versteht. von der rücksendung auf eigenes risiko und kosten habe ich dann lieber abstand genommen. und prozessieren wegen einer kleinigkeit wollte ich in dem fall auch nicht. trotzdem angesichts der marge, scheinen fehler auch bei kunden mit bestellhistorie nicht einkalkuliert zu sein, sodass man diese als kunde einrechnen sollte. dann relativieren sich auch die außerordentlich guten preise etwas. bei standard-bullion würde ich trotzdem wieder kaufen.

    alles richtig soweit.


    üblicherweise verschickt ps-coins sogenannte bestätigungen über den eingang der bestellung.
    in dieser mail wird dann die bankverbindung genannt und eine überweisung innerhalb von drei bankarbeitstagen angefordert. eine weitere mail gibt es bei ps-coins normalerweise nicht, sodass ich wirklich nicht wüsste, was hier noch zu einem wirksamen vertrag fehlen sollte.

    die agb gelten nur zwischen nutzer und forenbetreiber. eine zeitung interessiert sich für eure ausschlüsse gegenüber dem nutzer einen feuchten kehricht.

    3. 1990


    edit: sorry, hatte an die oz gedacht. das kg muss ich noch mal nachsehen.


    edit 2: 1991 ist das erste jahr für das kg.

    hm, Sarkotzi verlangt ja keine Kapitalverkehrskontrollen sondern kontrollen der Kapitalmärkte bzw. die Kontrolle von Ausaben von Derivaten. Ich finde das gut Derivate zu kontrolieren, ambestan verbieten, da hat der kleine Napoleon ausnahmsweise mal recht.

    zitat:
    Daher müsse man nun „über die internationale Doktrin zum Kapitalverkehr diskutieren. Wir haben jahrelang in der Illusion gelebt, die Öffnung der Kapitalmärkte wäre immer ein Fortschritt. Die Wirklichkeit hat uns gezeigt, dass dies nicht so ist. Regulierende Maßnahmen von Ländern, die in hohem Maße von ausländischem Kapital abhängen, sind im Krisenfall berechtigt.“


    wenn das keine kapitalverkehrskontrollen sind...

    lieber bernd, völlig unverständlich, dass du hier nicht ernst genommen wirst. ich bin da anders.
    pakete mit goldigem inhalt nehme ich ab einem feingoldgehalt von >90% und einer feingoldmenge von wenigstens 50kg gerne entgegen. ich zahle nach erhalt der ware innerhalb von 3 monaten 50% des spotpreises abzüglich einer noch näher zu erläuternden gebühr. diese gebühr deckt die laufenden kosten für meine abzuarbeitenden angebote der nigeria-connection und anderer zwielichtiger gestalten, zu denen du gewiss nicht gehörst. tut mir leid, dass du unter diesen deinen "wettbewerbern" so leiden musst, aber anders ist das leider nicht möglich. du wirst verständnis dafür haben.


    alles weitere zur abwicklung per pn :thumbup: