Nein, rechtlich liegen diese Annahmen komplett daneben.
Bei einem Kauf eines in Deutschland wohnenden Käufers bei einem Verkäufer in Österreich gilt grundsätzlich österreichisches Recht, solange nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Und Ansprüche aus diesem Kauf gegen den Verkäufer müssten auch vor österreichischen Gerichten geltend gemacht werden. Neuerdings gibt es zwar ein EU-Mahnverfahren, das das in bestimmten Fällen erleichtert, diese Regelung ist aber so ausgestaltet, dass sie in der Praxis wenig hilfreich ist.
Auch nach der deutschen gesetzlichen Regelung liegt beim Versendungskauf das Versandrisiko (Verlust, Beschädigung etc.) beim Käufer. Das gilt beim Kauf privat von privat ebenso wie beim Kauf eines Verbrauchers bei einem Unternehmer. Natürlich kann vereinbart werden, dass der Verkäufer abweichend vom gesetzlichen Regelfall das Risiko übernimmt oder er sich verpflichtet, die Sendung zu versichern. Und es ist ja niemand verpflichtet, bei einem Händler zu kaufen, der nicht wenigstens einen versicherten Versand anbietet.