Beiträge von RFW

    Nein, rechtlich liegen diese Annahmen komplett daneben.


    Bei einem Kauf eines in Deutschland wohnenden Käufers bei einem Verkäufer in Österreich gilt grundsätzlich österreichisches Recht, solange nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Und Ansprüche aus diesem Kauf gegen den Verkäufer müssten auch vor österreichischen Gerichten geltend gemacht werden. Neuerdings gibt es zwar ein EU-Mahnverfahren, das das in bestimmten Fällen erleichtert, diese Regelung ist aber so ausgestaltet, dass sie in der Praxis wenig hilfreich ist.


    Auch nach der deutschen gesetzlichen Regelung liegt beim Versendungskauf das Versandrisiko (Verlust, Beschädigung etc.) beim Käufer. Das gilt beim Kauf privat von privat ebenso wie beim Kauf eines Verbrauchers bei einem Unternehmer. Natürlich kann vereinbart werden, dass der Verkäufer abweichend vom gesetzlichen Regelfall das Risiko übernimmt oder er sich verpflichtet, die Sendung zu versichern. Und es ist ja niemand verpflichtet, bei einem Händler zu kaufen, der nicht wenigstens einen versicherten Versand anbietet.

    Ist schon klar, dass Heraeus (ebenso wie andere) ganz generell ein vertrauenswürdiger Hersteller ist. LBMA-zertifiert sind aber nur die großen Standardbarren ("... whose large bars were found to meet the required standard ..."), nicht die gesamte Produktion.

    Auf jeden Fall würde ich auch nur LBMA-Barren empfehlen, da hat man doch eine gewisse Sicherheit.
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    ... dummerweise hat aber nicht jeder das nötige Kleingeld, sich diese 12,5 kg-Stücke leisten zu können.

    Seriöse Anbieter zahlen für Einschmelzware 80-85% vom Spotpreis, zur Zeit sollten also 18-19 € pro Gramm Gold zu erzielen sein. Weniger sollte man nicht akzeptieren, mehr kann nicht erwartet werden, denn die Aufbereitung und Verarbeitung kostet natürlich. Und dann sollte beachtet werden, dass bei Legierungen alle werthaltigen Bestandteile vergütet werden. Schmucklegierungen enthalten oft auch Silber, manchmal auch Palladium. Zahngold besteht fast immer aus allen vier Edelmetallen, insbesondere beinhaltet es auch Platin. Ein weiterer anständiger Aufkäufer auch von Kleinmegen ist übrigens auch noch hier zu finden: http://www.aurum-edelmetalle.de/

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    Gibt man diesen Antrag auf NV-Bescheinigungbeim Finanzamt ab, dann teilen die das dem Sozialleistungsträger mit.
    Wer also HartzIV, ALG-I usw. kriegt, muß dann damit rechnen, üble Probleme zu kriegen. :wall:

    Nö, die Finanzämter beachten das Steuergeheimnis schon. Aber das nützt dem Leistungsbezieher nichts, denn die Sozialbehörden haben schon seit einiger Zeit die Möglichkeit, selbst über den Datenbestand des Bundesamtes für Finanzen zu erfahren, wer welche Konten bei welcher Bank hat und sie nutzen diese Möglichkeit auch. Im Verdachtsfall - also wenn ein Konto im Antrag vergessen wurde - können sie dann auch den Kontostand ermitteln.