Hä? Gerade dieser Beitrag lag völlig daneben. Nach den
Geldwäschebestimmungen muss die Bank lediglich (intern) dokumentieren,
mit wem sie Bargeschäfte >15.000 Euro macht. Das stellt für keine
Bank ein Problem dar. Wenn der Verkauf - wie angegeben - über ein
bestehendes Konto abgewickelt wurde, dann war selbst das noch
nicht einmal notwendig. Und das mit der Mitteilung an das Finanzamt war
völliger Unsinn. Wenn Du allerdings selbst schreibst, dass Du vor fünf
Jahren den Verkauf von Wertpapieren und den Kauf von Edelmetall dem
Finanzamt "angezeigt" hast, wofür es keinerlei Notwendigkeit, keine
rechtliche Grundlage und noch nicht einmal ein Formular gibt, dann
kommt so ein wenig die Vermutung auf, dass auch der Rest der Geschichte
frei erfunden ist.
Also: Bist Du nur ein Troll, der sich einen
Spaß machen will, oder - was der letzte Beitrag so ein wenig nahelegt,
ein "Aufklärer" mit Sendungsbewußtsein, der mit erfundenen Geschichten
Stimmung machen will?