Personendaten-Erfassung beim EM-Verkauf

  • Hallo allerseits!


    Nach längerem Mitlesen hier im Forum muß ich doch auch mal was schreiben :) . Mich beschäftigt im Moment die Frage, ob es analog zum anonymen Tafelgeschäft beim EM-Kauf auch einen anonymen Verkauf gibt. Bei meinem letzten Einkauf konnte ich beobachten, daß jemand vor mir in der Schlange (!) Gold verkauft hat und der Händler sich die Personalien notiert hat. Nun frage ich mich, ob das lediglich eine Sicherheit für den Händler bezüglich Echtheit ist, oder ob diese Daten auf Wanderschaft gehen, Finanzamt etc. Wenn also erfaßt wird, daß ich dann und dann so und soviel Gold und Silber verkauft habe, können daraus ja auch Schlüsse gezogen werden, daß ich noch mehr davon haben könnte. Das wäre ja im Falle eines Goldbverbots nicht so schön. Man ist dann ja quasi schon mal "auffällig" geworden.
    Daher 2 Fragen:
    1. Weiß jemand, was der Händler mit meinen Daten machen würde bzw. machen muß? Wie lange hebt ein Händler / muß ein Händler diese Daten aufbewahren?
    2. Kennt jemand einen Händler, der meinetwegen ausführlich die Echtheit vor dem Ankauf prüft, aber dann auch keine Personalien von mir will?


    Über Antwort würde ich mich freuen :)

  • Beim Edelmetallankauf muss der Käufer in Deutschland grundsätzlich die Personalien des Verkäufers feststellen. das ist gesetzlich vorgeschrieben und ist unabhängig davon, ob der Ankäufer Bank, Händler oder sonstwas ist. Beim Verkauf an einen Händler muss deshalb mit der Ware ein sog. Edelmetallbegleitschreiben mitgeliefert werden.

  • Der Händler will seinen EM-Kauf im Normalfall als Betriebsausgabe geltend machen.


    Dem Finanzamt gegenüber braucht er deswegen zum Nachweis den Namen und die Anschrift des Verkäufers.


    Der Verkäufer ist somit dem Finanzamt bekannt, was auch für ihn steuerlich von Bedeutung sein kann.

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