erst mal besten Dank an alle für die Infos !
Daß hier keiner Steuerberatung machen kann, weiß ich, deshalb schrieb ich ja auch "(selbstverständlich rein informativ )"
@ qayqwertz:
Es geht mir nicht darum, das Finanzamt zu beschxxen, sondern darum, legale Möglichkeiten auszunutzen.
Ein "unter den Tisch fallen lassen" ist nicht vorgesehen und daß der Verkauf (auch an "mich privat") zu dann marktüblichen Konditionen erfolgen muß, ist auch klar.
Daß das FA beim Verkauf "seine MwSt." bekommt, ebenso. (schrieb' ich ja)
Ich bin Freiberufler und mache 'ne Einnahme-Überschuß-Rechnung. Damit sind alle Optionen einer GmbH außen vor und Bilanzen interessieren mich auch nicht ...
Als Wareneinkauf geht's nicht durch - sonst wäre es ja zu einfach
@ Königswasser:
Danke für die Info mit dem "gewillkürten Betriebsvermögen". Über diese Wortschöpfung bin ich vor Jahren schon mal gestolpert, und hatte es offenbar gedanklich als "für mich uninteressant" verworfen.
Wie müßte denn Deiner Meinung nach eine ordentliche Dokumentation aussehen ?
Einkauf: da bekomme ich 'ne schöne Rechnung mit ausgewiesener Märchensteuer
Begründung: "10 kg Silber Lunar Drachen 2012 als währungskrisenfeste Liquiditätsreserve" entweder als "Zettel" an die Rechnung oder im Anschreiben ans FA bei der nächsten Jahressteuererklärung erwähnen
Verkauf: Rechnung (ggf. an "mich privat") zum Tageskurs (ggf. mit Abschlägen, daß ich auf die dann aktuellen Händler - Ankaufspreise komme)
sollte doch reichen, oder ?
Das "mit Verlust verkaufen" bezieht sich auf das von Ali geschilderte Szenario (Preisverfall von Silber). Das hätte für mich den Vorteil, daß ich die Verluste "vor Steuern" und nicht "nach Steuern" habe ...
@ Goold: "dass mangels Verkäufen das Edelmetall nicht bzw. nicht mehr von Betriebsvermögen sei" - das erschließt sich mir nicht ...
Daß das Zeug noch da sein muß oder ordentlich mit Rechnung und abgeführter MwSt. verkauft sein muß, ist klar - aber nach meinem Verständnis kann ich das doch "ewig" im Betriebsvermögen liegen lassen. Fällt doch (bis zum Verkauf) gar nicht in der EÜR auf
Nur daß ich mir die MwSt. so lange kostengünstig beim Finanzamt borge
@ Smithm: danke für die Links - da habe ich jetzt erst mal was zu lesen
Ich wußte, daß sowas hier schon mal behandelt wurde, bin aber mit der Suchfunktion nicht fündig geworden
Ich glaube, irgendjemand hatte mal geschrieben, daß er sich Silber nur auf Firmenkosten kauft und seinem Testament 'ne Erklärung beilegt, daß er alles verjuxt hat.
Zur Bewertung: da ich nicht bilanziere, bin ich davon ausgegangen, daß es zum Kaufzeitpunkt eine Ausgabe darstellt, beim Verkauf eine Einnahme und zwischendurch steuerrechtlich irrelevant einfach nicht abnutzbares Betriebsvermögen darstellt (zu welchem aktuellen Wert auch immer)
Da das Betriebsergebnis seit der Gründung vor 10 Jahren immer positiv war (wie gering auch immer) gehe ich nicht davon aus, daß mir das FA Liebhaberei unterstellen kann - selbst wenn ich damit Verluste machen sollte.
@ Fisiko: "Solltest Du Verluste damit machen, werden sich die Finanzbeamten allerhand einfallen lassen, dass Du da alleine für haftest."
Was könnte das z.B. sein (bei 'nem EÜler) ?
Wie kann man das verhindern ? 'ne schriftliche Anfrage ans FA "ob das so geht", die sie verbindlich beantworten müssen, müßte doch reichen (sofern sie positiv ausfällt), oder ?
Der Hintergrund der Überlegungen war folgender:
Die letzten Jahre waren vom Ergebnis her so mies, daß ich mit Hartz IV besser gefahren wäre. Dieses Jahr habe ich ein paar lohnende Aufträge gehabt und einen großen Teil der ausstehenden Rechnungen der letzten Jahre bezahlt bekommen. Da ich nach "vereinnahmten Entgelten" besteuert werde - was ja sonst ganz praktisch ist - häuft sich das natürlich etwas, so daß man überlegt, wie man das etwas drücken bzw. verteilen kann.
Alle Ausgaben sollten sinnvoll sein - sonst ist es 'rausgeschmissenes Geld.
Kleine Ausgaben (< 400 €) bringen nicht viel, große Ausgaben (> 400 €) auch nicht, da sie über mehrere Jahre abgeschrieben werden müssen.
Ansparabschreibungen sind doof, weil man etwas konkretes kaufen muß - wenn nicht, muß der Betrag nach ein paar Jahren verzinst aufgelöst werden
Da erschein mir das als perfekte Lösung:
so lange ich nicht verkaufe, habe ich es quasi Einkommens- u. MwSt. - frei (ob es nun "mir privat" oder "meiner Firma" gehört, ist ja erst einmal egal)
Verlust teile ich mir mit dem Finanzamt (OK, Gewinne auch)
ich kann es "ewig" im Betriebsvermögen liegen lassen (ohne steuerliche Auswirkungen) bis ich "den Laden dicht mache"
ich habe eine schöne Möglichkeit, einen Teil der jetzigen Einnahmen auf spätere miese Jahre zu verschieben (aus steuerlicher Sicht sollte das Einkommen ja möglichst gleichmäßig sein)
Das klang zu schön um wahr zu sein - nur wie gehts genau und wo sind die Haken ? Jetzt bin ich etwas schlauer - vielen Dank
Ich bin noch am überlegen, was passiert, wenn die MwSt. auf Münzen auf 19 % angehoben werden sollte.
Eigentlich gefallen mir Münzen ja besser, aber jetzt 7% vom FA bekommen und später 19 % abführen klingt nicht so doll