StillerLeser:
Die Rechtsvorschriften sind hier eindeutig!
Nach BGB = Bürgerliches Gesetzbuch ist ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen.
Es liegen in Deinem Fall 2 übereinstimmende Willenserklärungen vor (muss nicht unbedingt schriftlich erfolgen - z.B. auch mündlich oder einfach konkludentes, also "schlüssiges" Handeln!)
Deine Pflicht als Käufer: den geschuldeten Betrag bezahlen
Seine Pflicht als Verkäufer: Ware liefern
Sofern der Verkäufer nicht mehr liefern will oder kann (weil Ware weg, verdorben, kaputt o.ä.) besteht Schadenersatzpflicht!
D.h. der Dir entstandene Schaden könnte sogar gerichtlich durchgesetzt werden...
ICH würde mir das nicht gefallen lassen! Ich würde mir den Koala anderweitig besorgen und die Differenz geltend machen!