Ich glaube nicht, dass bei der Barabhebung, egal in welcher Höhe, irgend eine Meldung gemacht wird.
Ich auch nicht, denn das macht keinen Sinn. Die Herkunft von Geld, das mal auf dem Konto war, kann auch nachvollzogen werden.
Meldung muß nur bei BAREINZAHLUNGEN gemacht werden. Meines Wissens liegt die Grenze bei 15.000 Euro, dann muß ein Formular ausgefüllt werden.
Lustig finde ich den Wikipedia-Artikel dazu: (das lustige habe ich rot markiert *g* )
Geldwäsche (Österreich und Schweiz: Geldwäscherei) bezeichnet die Einschleusung illegal erwirtschafteten Geldes, bzw. Vermögenswerten allgemein, in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf. Dieses illegale Geld ist entweder das Ergebnis illegaler Tätigkeiten (z. B. Drogenhandel, Waffenhandel, in Deutschland auch Steuerhinterziehung) oder soll der Finanzierung illegaler Tätigkeiten dienen.
Geldwäsche ist ein Straftatbestand sowohl nach deutschem Strafrecht als auch dem Strafrecht anderer Länder. Die Bekämpfung der Geldwäsche wird als wichtiges Element im Kampf gegen Organisierte Kriminalität betrachtet.