Hallo, ich habe eine Frage: Wie definiert man bei Silbermünzen "Sammlungsstücke von münzkundlichem Wert"?
Kongreter Fall: Ich habe ein Set 2023 Morgan-/Peace-Dollar-Set, PCGS-bewertet und verslabt zu umgerechnet 418 EURO für meine Sammlung gekauft und aus USA importiert. Mir wurden bei der Einfuhr 19 % berechnet und ich bin in Widerspruch gegangen.
Heute kam die Ablehnung des Einspruches mit der Begründung, das zwar die Überschreitung der 250% Grenze erfüllt sei, die Münzen aber nicht den Kriterien "Sammlungsstücke von münzkundlichem Wert" erfüllen.
Dieser ist doch aber meines Wissens schon mit Überschreitung der 250%-Grenze erreicht, zumal diese Münzen ja in ihren Prägezahlen limitiert sind, sie somit einen gewissen Seltenheitswert haben und normalerweise nicht ihrem ursprünglichen Verwendungszweck gemäß genutzt werden - man bezahlt ja nicht mit den Münzen.
Sind nun im kongretem Fall die meiner Meinung nach 7% richtig oder übersehe ich etwas und es werden 19 % fällig?
Liegt es an der Definition "Sammlungsstück" 
Als Begründung steht in dem Schreiben:
Danach sind als Sammlungsstücke Gegenstände anzusehen, die geeignet sind in eine Sammlung aufgenommen zu werden, das heißt Gegenstände, die einen gewissen Seltenheitswert haben, normalerweise nicht ihrem ursprünglichen Verwendungszweck gemäß benutzt werden, Gegenstand eines Spezialhandels außerhalb des üblichen Handels mit ähnlichen Gebrauchsgegenständen sind und einen hohen Wert haben. Ferner dokumentieren sie einen charakteristischen Schritt in der Entwicklung der menschlichen Errungenschaften oder veranschaulichen einen Abschnitt dieser Entwicklung.
Folglich ist ein Gegenstand, der lediglich gesammelt wird - auch wenn er als Belegstück für eine bestimmte Entwicklung in Museen oder in wissenschaftlich aufgebauten Sammlungen anzutreffen ist - nicht als Sammlungsstück einzureihen.
Bei der Einfuhr von Münzen aus Edelmetallen muss neben der Sammlungseignung zusätzlich auch ein münzkundlicher Wert gegeben sein.
Bei den streitbefangenen Münzen ist ein münzkundlicher Wert nicht gegeben, da die Münzen nicht als Quelle für die Forschung im Bereich der Wirtschafts-, Kulturgeschichte oder in anderen Bereichen dienen. Sie veranschaulichen auch keinen charakteristischen Schritt in der Entwicklung der menschlichen Errungenschaften.