Wenn älter, dann rückdatierte Teil-Schenkungen, schriftlich mit eidesstattlicher Versicherung, das der Alte wirtschaftlich Berechtigter an den EM ist und alles aus voll versteuertem Einkommen bezahlt wurde.
Mit solchermassen ausgestatteten Dokumenten kann das Kind problemlos 20 Jahre später die Barren auf den Tisch legen.
Übrigens, ein weit verbreiteter Irrtum ist, das man Schenkungen dem FA melden MUSS.
Das wird bei Internetsuche immer nett umschrieben, mit dem Ziel , melde bloss ALLES, Angst, Angst...
Stimmt nicht! NUR ein (und jetzt kommts) STEUERPFLICHTIGES Geschenk muss gemeldet werden.
Zitat: Ab einem bestimmten Wert müssen Sie eine Schenkung dem Finanzamt melden.
Und dieser bestimmte Wert wird durch die sog Freibeträge definiert! Basta....
Natürlich würde ich das immer per Schenkungsvertrag begleiten.
Hintergrund: ich habe meinem Sohn einen grösseren Betrag zukommen lassen und dann war gut. Nach einem 3/4 Jahr las ich von den drei Monaten Anzeigepflicht. Steuerberater gefragt, Entwarnung.