"Dem 37-jährigen Angeklagten aus Frankenhardt wurde zur Last gelegt, zwei Goldbarren-Imitate vorsätzlich als echtes Gold für insgesamt 544,53 Euro über Ebay an eine Frau verkauft zu haben. Deshalb musste er sich wegen Betruges verantworten.
Als Goldmünzen aus einer Familienerbschaft mit 99,9 Prozent Feingoldanteil hatte der Mann die zwei Zehn-Gramm-Barren im August 2015 auf Ebay angeboten. Dass die Preziosen lediglich aus billigem, vergoldetem Metall bestehen, habe er nicht gewusst.
Die Barren hatte der Mann zuvor selbst auf Ebay erstanden - einen für 50 Euro, an den Preis des anderen konnte er sich nicht mehr erinnern. Den Zusatz "aus Familienerbschaft" habe er zur Produktbeschreibung hinzugefügt, "damit es schmackhafter rüberkommt". Die Echtheit des Goldes habe er gar nicht prüfen lassen können, da er die in Plastik verschweißten Barren ungeöffnet an die Frau weiterverkauft hat.Über die Kauf- und Verkaufsprotokolle des Ebay-Accounts vollzog Richterin Uta Herrmann die Transaktionen des Mannes nach. Daraus ergab sich, dass zumindest ein Barren vom Ursprungsverkäufer als "plated" (englisch für: "überzogen") bezeichnet worden war. Somit hätte dem Angeklagten eigentlich klar sein müssen, dass er kein echtes Gold gekauft hatte.
Der Mann wehrte sich gegen diesen Vorwurf und gab an, kein Englisch zu können. Er wüsste nicht, was "plated" bedeutet. "Ich war der Meinung, echtes Gold zu verkaufen", beteuerte er. Derweil entnahm Richterin Herrmann den Akten, dass zwei Juweliere der Kundin die Echtheit der Barren bestätigt hatten. Erst die Bank, der sie das Gold verkaufen wollte, hatte die Frau darauf hingewiesen, dass es sich um zwei vergoldete Metallstücke handelt.
Das Verfahren gegen den Mann wurde letztlich ohne Auflagen eingestellt, weil ihm nur eine geringe Schuld nachzuweisen war. Zuvor hatte der Angeklagte noch darauf bestanden, freigesprochen zu werden. Als Richterin Herrmann ihn aber darüber aufklärte, dass sie ihn - falls er denn auf einen Urteilsspruch bestünde - auch verurteilen könnte, stimmte der Mann einer Verfahrenseinstellung zu. Den Verkauf hatte er zum Zeitpunkt des Prozesses noch nicht rückgängig gemacht."
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Der Umstand das es wohl kaum einen echten Goldbarren 10 gr. für 50€ zu kaufen gibt und der Käufer sich daher schon im klaren sein müßte das er kein echtes Gold kauft scheint nicht belastend zu sein.
Erstaunlich auch, dass zwei Juweliere die Echtheit bestätigt hatten und das es bis zum Urteilspruch keine Rückzahlung gegeben hatte. Eigentlich ein "Freifahrtschein" für den Vekauf von gefälschten Goldmünzen/Barren, unglaublich, paßt aber voll in die derzeitige deutsche Justiz.