Presseerklärung zu der gegen mich gerichteten Antisemitismus-Kampagne in der Schweiz:
Angestoßen durch die unsachliche und unzutreffende Berichterstattung der katholischen Medienplattform „kath.ch“ wurde ich in verschiedenen Presseorganen in der Schweiz und in Belgien in rufmörderischer Weise und verleumderischer Absicht als Antisemit beschimpft.
Als „Kronzeugen“ dieser wahrheitswidrigen Behauptung stellten sich der „Antisemitismus-Beauftragte“ der Landesregierung Baden-Württemberg, Herr Michael Blume und der Professor der Theologie im Bistum Chur, Herr Christian Cebulj zur Verfügung.
Die Argumentation, die zur Begründung dieses ungeheuerlichen Vorwurfs herangezogen wird, ist so konstruiert wie abenteuerlich. Meine Kritik am Programm der sogenannten „Frankfurter Schule“, einer neomarxistischen / kulturmarxistischen Strömung, die ihre Wurzeln in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts hat und die ihre Wirkung mit dem „Marsch durch die Institutionen“ unsere heutige Politik entscheidend mitprägt wird flugs umgedeutet in eine „antisemitische Verschwörungstheorie“, die „Frankfurter Schule“ hierfür ahistorisch umbenannt in „Jüdisch-deutsche Frankfurter Schule“ (Ein unsinniger Begriff, den sich Herr Blume ausgedacht hat und der allein damit begründet wird, dass dieser Denkrichtung auch Professoren jüdischen Glaubens bzw. jüdischer Herkunft nahestanden).
Herr Blume, der sich mit diesen Ausführungen erstmals vor einigen Jahren in der „Belltower News“, dem Organ der linken „Antonio Amadeu“ Parteistiftung zu Wort meldete zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass er laut Gerichtsurteil selbst antisemitisch genannt werden darf, sich durch als „Israelkritik“ getarnte Feindschaft gegenüber dem Staat Israel auszeichnet und es sich zur Gewohnheit gemacht, seine vom Steuerzahler alimentierte Position dafür zu missbrauchen, Andersdenkende mit haltlosen Unterstellungen des Antisemitismus öffentlich anzugreifen.
Bisher ist er der juristischen Verfolgung seiner Äußerungen dadurch entgangen, dass er vorsichtig formulierte und den von ihm verleumdeten Personen nicht direkt Antisemitismus unterstellte, sondern - wie in meinem Fall - fabulierte, die von ihnen vertretenen Meinungen und Thesen würden „antisemitischen Narrativen Vorschub leisten“.
Solche Vorsicht haben die in übelster Verleumdungsabsicht auftretenden Journalisten bei kath.ch und ihre Stichwortgeber dieses Mal allerdings nicht walten lassen. Sie haben damit die Schwelle vom (leider) nicht justiziablen Geraune und Schwurbeln zum straf- und zivilrechtlich verfolgbaren Tatbestand der Verleumdung und üblen Nachrede, der Geschäfts- und der Kreditschädigung klar überschritten.
Angesichts der deutschen Geschichte ist der Vorwurf des Antisemitismus nicht einfach nur ein Angriff auf die Ehre, sondern der Versuch der sozialen Exekution, der Vernichtung der bürgerlichen Existenz. Zu Recht betrachtet unsere Gesellschaft den Antisemitismus, der seine bösartigste Ausprägung im Hass auf Angehörige des Judentums findet, als nicht hinnehmbar.
Ich werde mich diesem Angriff auf meine Ehre daher mit allen juristischen Mitteln des Zivil- und des Strafrechts widersetzen. Nicht nur ist der Vorwurf konstruiert und entbehrt jeder realen Grundlage, er steht auch im Widerspruch zu meinem privaten, öffentlichen und publizistischen Wirken. Seit fast 30 Jahren trage ich als Mitglied des „Vereins gegen das Vergessen“ mit finanziellen Zuwendungen zum Erhalt von Auschwitz als Gedenkstätte an das Verbrechen des Holocaust bei. Seit 20 Jahren bin ich aktiv als Kurator und Vorstand der Stiftung „Hagia Maria Sion“ des Benediktinerordens in Jerusalem, die sich aktiv für die Aussöhnung im Heiligen Land engagiert. Eine jüdische Gemeinde in Deutschland unterstützt die von mir gegründete und geleitete Atlas-Initiative für Freiheit und Recht aktiv finanziell beim Aufbau, von mir gibt es keine einzige dokumentierte Aussage antisemitischen oder anti-Israelischen Inhalts aus einem einfachen Grund: So etwas käme mir nie über die Lippen, weil der Antisemitismus eine Ausprägungsform totalitären Denkens ist, die ich zeitlebens bekämpft habe und weiter bekämpfe.
Der Missbrauch des gerechten Kampfes gegen den Antisemitismus für den Rufmord an Andersdenkenden durch linke Propaganda desavouiert und schwächt diesen Kampf und leistet so indirekt dem Antisemitismus Vorschub.
Dass dieser ungerechte Angriff auf meine Integrität ausgerechnet von Institutionen der katholischen Kirche ausgeführt wurde, denen das 8. Gebot (Du sollst nicht falsch Zeugnis geben gegen deinen nächsten!“) geläufig sein sollte, erfüllt mich als zeitlebens engagierten katholischen Christen mit großer Enttäuschung. Dazu gehört insbesondere auch das öffentliche Schweigen des Bischofs von Chur, der nicht nur als Dienstherr des Generalvikars und des Dekanats Gelegenheit hatte, sich kundig zu machen, sondern von mir persönlich ins Bild gesetzt wurde.
Ich fordere „kath.ch“, insbesondere seinen Chefredakteur Raphael Rauch, die Redakteurin Barbara Ludwig, den Prof. der Theologie an der Hochschule Chur, Christian Cebuli, den Generalvikar des Bistums Chur, und Herrn Michael Blume daher öffentlich auf, ihre Falschdarstellungen zu widerrufen und zu korrigieren, andernfalls die zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen zu gewärtigen. Das gleiche gilt für alle Medien, die diese Darstellung im Inland oder Ausland, insbesondere auch in Belgien, wo kirknet.be dies bereits getan hat, abschreiben oder wiederholen.
Ich habe volles Vertrauen in die Funktionsfähigkeit der Schweiz als Rechtsstaat und habe eine Anwaltskanzlei mit entsprechender Qualifikation und Erfahrung mit der Durchsetzung meiner Rechte beauftragt und bin zuversichtlich, dass die Schweizer Gerichtsbarkeit ihrem guten Ruf einmal mehr gerecht werden wird.
Frankfurt, den 29. November 2022, Dr. Markus Krall