KI:
Fällt der Speicherstand im Winter zu schnell (z. B. unter 40 % schon im Januar), steigt die Wahrscheinlichkeit der Notfallstufe enorm, da der Puffer für Kältewellen fehlt.
Es gibt keinen festen Prozentwert, bei dem automatisch eine bestimmte Stufe ausgerufen wird.
Es ist nicht so geregelt, dass bei 50 % die Alarmstufe und bei 30 % die Notfallstufe kommt. Die Entscheidung ist komplexer und hängt nicht nur vom Füllstand ab.
Die Stufen sind politische Entscheidungen, keine mathematischen Automatismen.
Die „kritische Kurve“ (Der 40%-Indikator)
Auch wenn es keinen harten Auslöser gibt, schauen Experten auf bestimmte Warnschwellen.
Ein entscheidender Wert ist oft die 40 %-Marke zum 1. Februar.
Das Energiesicherungsgesetz gibt vor, dass die Speicher am 1. Februar noch zu ca. 40 % gefüllt sein sollen. Warum? Damit wir genug Restgas haben, falls es im Februar oder März nochmal extrem kalt wird („Kältepeitsche“).
Wenn Prognosen zeigen, dass wir diese 40 % deutlich verfehlen: Dann steigt die Wahrscheinlichkeit für die Alarmstufe massiv an, um Sparmaßnahmen zu erzwingen bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist.
Wenn die Speicher im Winter gegen 0 % laufen: Die Notfallstufe (Rationierung) würde nicht erst bei 0 % ausgerufen, sondern viel früher (vielleicht schon bei 15–20 %), wenn absehbar ist, dass der Druck in den Leitungen bald nicht mehr gehalten werden kann. Man muss bremsen, bevor der Tank leer ist.
1. Die Frühwarnstufe
(Ausgerufen, wenn es konkrete Hinweise auf eine Verschlechterung der Versorgungslage gibt)
Der Zustand: Die Gasversorgung ist noch gesichert, aber es brauen sich Probleme zusammen (z. B. Lieferstopps aus dem Ausland, extrem kalter Winter, technische Störungen).
Wer hat das Sagen? Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Was passiert dabei?
Krisenstab: Ein Krisenstab tritt zusammen (Ministerium, Bundesnetzagentur, Fernleitungsnetzbetreiber).
Marktregelung: Der Staat greift noch nicht ein. Die Gasversorger und Netzbetreiber müssen die Situation selbst regeln (z. B. Gas aus anderen Quellen kaufen, Speicher nutzen).
Beobachtung: Die Füllstände der Speicher und die Gasflüsse werden extrem genau überwacht.
2. Die Alarmstufe
(Ausgerufen, wenn eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage vorliegt)
Der Zustand: Die Lage ist ernst. Es kommt weniger Gas an oder es wird extrem viel verbraucht. Aber: Der Markt ist noch in der Lage, die Versorgung zu bewältigen, ohne dass der Staat das Ventil zudrehen muss.
Wer hat das Sagen? Immer noch das Wirtschaftsministerium (BMWK).
Was passiert dabei?
Preise: Energieunternehmen können theoretisch höhere Kosten direkt an Kunden weitergeben (dieser Paragraph im Energiesicherungsgesetz ist jedoch politisch umstritten und wird oft durch andere Maßnahmen wie die Gaspreisbremse ersetzt/ergänzt).
Appelle: Die Regierung ruft dringend zum Gassparen auf (Industrie und Privathaushalte).
Kraftwerkswechsel: Gaskraftwerke (zur Stromerzeugung) sollen möglichst heruntergefahren werden; stattdessen werden z. B. Kohlekraftwerke aus der Reserve geholt, um Gas zu sparen.
Speicher: Es wird versucht, die Speicher nicht zu schnell zu leeren.
3. Die Notfallstufe
(Die höchste Eskalationsstufe – wenn die Maßnahmen des Marktes nicht mehr ausreichen)
Der Zustand: Die Gasversorgung für ganz Deutschland ist nicht mehr gedeckt. Es ist physisch zu wenig Gas da, um alle zu bedienen.
Wer hat das Sagen? Die Bundesnetzagentur wird zum sogenannten „Bundeslastverteiler“. Der Staat übernimmt die Kontrolle.
Was passiert dabei? (Rationierung)
Der Staat entscheidet nun aktiv, wer noch Gas bekommt und wer abgeschaltet wird. Dabei gibt es eine klare Hierarchie:
Die Abgeschalteten (Nicht geschützte Kunden):
Zuerst wird der Industrie das Gas abgedreht oder die Zuteilung stark reduziert. Das betrifft große Fabriken, Schwimmbäder oder Freizeitstätten. Dies hätte massive wirtschaftliche Folgen (Produktionsstopps, Kurzarbeit).
Die Geschützten (Geschützte Kunden):
Diese Gruppe wird bis zum Schluss versorgt. Dazu gehören:
Private Haushalte.
Soziale Einrichtungen (Krankenhäuser, Pflegeheime).
Polizei, Feuerwehr, Bundeswehr.
Gaskraftwerke, die zwingend für die Fernwärmeversorgung von Haushalten nötig sind.