Beiträge von ECU

    Nun hat sich er erste Klima Held am Richtertisch festgeklebt.

    Hatte ich im Locus gelesen und der zweite Kommentar dazu war mein erster Gedanke:


    Eine Richterin kann auch in die Geschlossene einweisen, worauf warten !
    Die Unzurechnungsfähigkeit hat er unter Beweis gestellt !

    Makler/Bank oder Privatverkauf?

    Wenn du dich dafür nicht fit fühlst, dann Makler (ggf. der Bank).
    Problem, ich kenne Makler, die erzielen Höchstpreise, lassen sich vom Verkäufer aber keine Finanzierungs-bestätigung vorlegen.


    Die Rückabwicklung wegen leerer Brieftasche des Käufers ist nicht witzig und dauert ewig.


    Daher der wichtigste Hinweis, vor dem Notartermin legt der Käufer eine Finanzierungsbestätigung seines Kreditinstitutes vor. (der Wert des Zettels ist zwar auch begrenzt, aber immerhin weiß man, der Käufer könnte solvent sein).


    Sonst keine Spielchen des Käufers mitmachen. Alles einfach und gerade.


    Da wo der Notar im Vertrag stehen hat, die Parteien wurden über Risiko belehrt und bestanden trotzdem darauf, immer den Notar fragen, welches Risiko, wie kann man minimieren, welche Regelung ist üblich, welche alternative Regelung gibt es.


    Der Vertragsentwurf kommt min. 14 Tage vorher, auch da kann man den Notar schon fragen.


    Passt beim Notartermin was nicht, insbesondere möchte die andere Partei Dinge, die nicht vorher abgesprochen waren, kann man bis zur Unterschrift jederzeit aufstehen und gehen. Die meisten sitzen beim Notar, wie das Kaninchen vor der Schlange und trauen sich, weder zu fragen noch bei unklaren Sachen, eine Alternative einzufordern, die beide Parteien mittragen.

    Geht man in ein Dorf in Osteuropa und fragt einen, ob es nicht besser wäre zu Miete zu wohnen, würde man ausgelacht werden.

    Da musst du nicht so weit fahren. Auch die Dörfer im Osten Deutschlands sind da bereits Osteuropa.
    Man darf mehrere Aspekte dabei nicht vergessen. Der Eigennutzer spart auch Sanierungskosten, da er es sich leisten kann, die Immobilie ggf. abzuwohnen. Als Vermieter musst du für jede Neuvermietung dem Anspruch Fremder gerecht werden. Die Wohnqualität ist in der eigenen Immobilie (ETW mal ausgenommen) in der Regel höher. Du öffnest die Tür bist im Garten, immer noch im eigenen Verfügungs-und Gestaltungsbereich. Und dann kommt bei Immobilien mit ausreichend Garten hinzu, dass man jedenfalls hier im Osten, gelernt hatte, das Selbstversorgung ein großer Vorteil sein kann. Ggf. konnte man noch den staatlichen Handel mit versorgen.

    Was auf Deponie A kein Problem darstellt, kann schon 5km weiter auf Deponie B unlösbare Umstände auslösen.

    Da reichen 20 m. Kenne den NL Leiter einer privaten Baustoffrecyclingfirma. Die ist direkt neben der kommunalen Deponie. Beim Privaten haben sie (kommunale Umweltamt im kommunalen Abbruchmaterial) Asbest gefunden. Genau ein Postkarten großes Stück. Das hat er in die Mülltonne vor seinem Büro geworfen. Darauf hin kam das Umweltamtund wollte den Entsorgungsnachweis. Da hat er auf die Tonne verwiesen. Musste er raus holen. Hat er zur kommunalen Deponie gebracht (20m), einen Entsorgungsschein bekommen und die haben es vor seinen Augen in den kommunalen Bauabfall-Sammelcontainer geworfen, der neben seinem Zaun stand. Noch Fragen ?

    Max Otte spricht unter anderem über einen möglichen "Grünen Pass",

    Da kannste dann wieder nen Verbrauchsausweis erstellen lassen, nachdem du im Winter in Malle gelebt hast.


    Gibt es schon, ist beim Verkauf verpflichtend und der größte Beschiß am arglosen Nureinmal-Käufer !

    Wer als Heimwerker sein Bad saniert, dem sei empfohlen, möglichst kleine Mengen an Abfall zu produzieren und vor allem, keine Fragen zu stellen und sich unbedarft zu verhalten

    Man kann auch mal in das Dokument schauen und lesen.


    Definition Kleinmengen:


    Mineralische Bau- und Abbruchabfälle, die bei Sanierungs- und Abbrucharbeiten in einer geringenMenge von bis zu 10 m3 pro Baumaßnahme anfallen.


    weiter geht es:


    Im Falle von Baumaßnahmen an Bauwerken, mit deren Errichtung vor dem 31.10.1993 begonnen wurde, bei denen jedoch nur Kleinmengen zu erwarten sind, kann auf die Erstellung eines Rückbau-und Entsorgungskonzeptes verzichtet werden. Maßgebend hierfür ist, dass diese Abfälle nicht nachweislich als asbestfrei gemäß Kapitel 5.2.1 gelten können und somit einer entsprechenden Entsorgung, gegebenenfalls als gefährlicher Abfall, zugeführt werden (s. a. Fallkonstellationen Anhang 2).



    Und auf Seite 62 steht dann im Zusammenhang mit Kleinmengen :



    2.3 Keine Vorerkundung gemäß VDI 6202 Bl. 3


    - Abfall wird behandelt wie ein asbesthaltiger Abfall mit geringen Asbestgehalten < 0,1 M.- % (z. B. Kleinmengen unter 10 m3)


    - Zuordnung AVV 17 01 xx [b]„geringfügig asbesthaltig“, Entsorgung auf einer Deponie/Nachweisführung




    AVV 17 01 xx als Abfallschlüssel liest sich noch ganz gut.


    Gewerbliche Umbauten werden also entsprechend teurer, wen du privat baust, jedes Gewerk ne extra Baustelle und immer schön unter 10 m³ bleibst, kann man das sicher im Rahmen halten mit dem Aufwand und den Kosten.