Die Spanne des Verkäufers ist doch mal gerade zehn Euro.
Der Aufwand beträgt mindestens 50 jetzt.
Da ist doch die Sicht seiner Dinge zumindest verständlich.
Grüßle von der Laus
Nein, ist sie nicht.
Als Käufer habe ich einen Anspruch auf einwandfreie Ware.
Als Verkäufer habe ich mich dazu verpflichtet, einwandfreie Ware zu liefern.
Hat der Verkäufer dies nicht getan, dann muß er es regulieren, in welcher Form auch immer.
Das ist nicht nur seine rechtliche Verpflichtung, sondern auch seine moralische, weswegen sich normale Käufer hier ordentlich entschuldigen und einem nicht mit pampigen Sprüchen kommen.
Seine Gewinnmarge ist alleine Sache des Verkäufers. Wenn die anschließend nicht mehr stimmt ist das nicht im Geringsten eine Rechtfertigung für Unfreundlichkeit !
Gruß,
Goldelefant