Beiträge von Goldelefant

    psychogr


    Also ich schlage vor, Du prüfst im ersten Schritt mal, um welche Münzen genau es sich handelt, z.B.


    hier.


    Danach kannst Du dann den Goldgehalt errechnen.


    Der wert hängt von verschiedenen Faktoren ab. So bekommst Du z.B. für erstklassig erhaltene Münzen in der Regel ein paar Euro mehr als für extrem abgenutzte. Sofern es sich in der Tat um Sovereigns handelt, hat Dir Misanthrop ja schon mal ne Hausnummer genannt.


    Du kannst sie ja hier im Forum anbieten, dann aber möglichst mit Foto ;)


    Gruß,
    Goldelefant

    Auch mein Tip lautet, Dir erst einmal preisgünstigere Münzen zuzulegen, die Du ohne großen Verlust wieder verkaufen kannst. Dies vor allem auch vor dem Hintergrund, daß Du, da Deine Sammelleidenschaft erst am Anfang steht, diese noch nicht wirklich ausgeprägt hast. Wenn Du mal ein wenig länger dabei bist und ein wenig mehr Erfahrung hast, dann wirst Du Dich vorausichtlich für ein bestimmtes (oder mehrere) Gebiete entscheiden. Ging mir so, ging denke ich vielen hier so ^^ . Und dann ist es praktisch, wenn Du die anderen Münzen wieder schnell und günstig verkaufen kannst.


    Gruß,
    Goldelefant

    theoretisch KEIN Rückgaberecht bei GOLD


    BGB §312d Abs. 4 Nr. 6
    Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen ... die die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Finanzdienstleistungen zum Gegenstand haben, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt (hier: Edelmetalle / Gold) auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können.


    Aber bei Falschlieferung, Mangelware, etc ... JA !!!


    Ach herrje, die Hobbyjuristen sind wieder unterwegs :pinch:


    Es geht hier doch nicht um ein Verbraucher-Widerrufsrecht, sondern schlicht darum, daß etwas anderes geliefert als bestellt wurde. Die Rechte des Käufers bestimmen sich also nach dem Sachmängelrecht (§ 434 BGB). Und wenn ich es richtig verstanden habe, dann will der gute goldrocky hier auch nicht widerrufen, zurücktreten oder ähnliches, sondern statt des 1979er einen 2009er Krügerrand. Und den kriegt er nicht über die §§ 312, 355 BGB, sondern über die §§ 434, 437 Nr. 2, 439 BGB, sofern der Verkäufer ausdrücklich 2009er angeboten und sich den Jahrgang nicht vorbehalten hat.


    Gruß,
    Goldelefant

    :thumbup: Daumen hoch für Bluechen :thumbup:


    Supernetter Kontakt, faire Preise, schnelle Abwicklung und erstklassige Ware - besser geht`s nicht !


    [smilie_blume] Nochmals herzlichen Dank für die schönen Münzen [smilie_blume]


    Jederzeit gerne wieder.


    Viele Grüße,
    Goldelefant

    Der Schaden fuer die Banken ist immens. Jetzt trauen die Buerger den Karten eher weniger. Ergo: Bargeldnutzung wird wieder ansteigen. Das ist genau das was aber einige Politiker bereits gerne abschaffen wollten.


    Eine Verschwoerung ist viel zu weit hergeholt.


    Otoshi


    Sehe ich genauso. Betrachtet man zudem noch die Ausfälle, die der Einzelhandel u.a. beklagen und die Schadensersatzforderungen, die jetzt diskutiert werden müssen, dann ist der volkswirtschaftliche Schaden einfach zu hoch, als daß das im Interesse der Politik sein könnte.


    Gruß,
    Goldelefant

    Der private Verkäufer braucht in diesem Fall nur den Nachweis erbringen, dass er die Ware wie vereinbart,
    auf den Weg gebracht hat. Wenn er den Einlieferungsschein vorweisen kann ist er aus allem raus.


    Nicht ganz. Der Verkäufer muß beweisen, daß er die WARE zum Versand gebracht hat. Der Einlieferungsaschein beweist nur, daß er ein Paket verschickt hat. Das heißt, der Verkäufer muß den Nachweis erbringen, daß er die Ware in das Paket getan und dieses dann zum Spediteur gebracht hat. DANN ist er raus und die Gefahr übergegangen.


    Und wie führt man diesen Beweis ?


    Nun, indem man sich bspw. beim Verpacken von einem Zeugen zuschauen (oder besser natürlich noch helfen :D) und sich von diesem idealerweise auch zur Post oder sonstwohin begleiten läßt. Zur Sicherheit kann man sogar noch ein paar Fotos machen. Dieses Vorgehen ist im Übrigen auch dann hilfreich, wenn das Paket versichert war, denn auch die Versicherung forscht nach.


    Gruß,
    Goldelefant