Die Herstellung von Reichsgoldmünzen stellt eine Ordnungswidrigleit dar und ist keine Straftat.
Der Handel und Besitz ist straffrei.
Fälschungen müssen nicht gekennzeichnet werden.
Ich halte die Münze für falsch. Die Randperlen sind in der Form zu unregelmäßig. Der Glanz ist typisch für die nachgemachten Fälschungen von PP Münzen. Im Kaiserreich gab es im eigentlichen Sinne auch gar keine PP Münzen auch wenn es in vielen Katalogen so steht. Für eine PP Münze müssen Ronden und Stempel vor der Prägung poliert werden. Bei den PP Münzen des Kaiserreiches wurden aber lediglich die Stempel poliert. Die Merkmale einer typischen PP Münze ( matt/Glänzend) war nicht so extrem wie bei heutigen Münzen.
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Sorry wenn ich Dir am Heiligen Abend widersprechen muß, aber mehrere der von Dir vorstehend getroffenen Aussagen sind entweder falsch oder zumindest nicht vollständig.
Zum einen:
Die Herstellung zum Eigengebrauch ist wohl nicht strafbewehrt, das In-den-Verkehr-Bringen in Täuschungsabsicht bspw. aber sehr wohl, da es zweifelsfrei den Straftatbestand des Betrugs erfüllt. Daher ist die Aussage, daß der Handel mit solchen Kopien straffrei ist, nur unter der Voraussetzung richtig, daß man ausdrücklich kenntlich macht, daß es sich nicht um ein Original handelt und somit einen möglichen Irrtum vermeidet. Daher bitte Vorsicht mit solchen Aussagen !
Zum zweiten:
Eine Fälschung, die gekennzeichnet ist, ist keine Fälschung, sondern eine Kopie, eine Repro oder sonst etwas in der Art. Und sehr wohl müssen solche Kopien als solche ausgewiesen werden. Wie man das macht, ist zwar im Ergebnis egal, aber wie bereits oben erwähnt darf es zu keiner Täuschung kommen.
Zum dritten:
Mit Deiner Aussage, daß es im Kaiserreich keine PP-Münzen gab, stehst Du wohl ziemlich allein. Sicherlich waren die Möglichkeiten was die Prägequalität etc. anbelangt damals noch nicht so ausgereift wie heute, was aber nichts an der Tatsache ändert, daß es sich trotzdem um Münzen in PP-Qualität handelt.
Weihnachtliche Grüße,
Goldelefant