Aber goldchild-8888, es geht nicht um Gewinn. Es geht hier um die Möglichkeit, es zu dürfen. Was hilft uns denn eine Nominalsicherung weiter? Du als Goldhändler(?) müsstest das doch wissen, oder? Wie sicher ist den ein Konto, angeschlossen bei der Einlagensicherung, welches mit >100.000 euro gefüllt wird?
Wo ist da die Regelung?
Es geht um Sicherheit und wenn mir Erlaubt ist Edelmetall zu kaufen, dann sichere ich das Gewicht so gut wie andere Möglichkeiten die Menge Euro sichern würden.
Hast in der Sache schon recht, aber darum geht es hier nicht.
Sinn der entsprechenden gesetzlichen Regelungen ist es, das Mündel, welches ja üblicherweise aus irgendwelchen Gründen nicht oder zumindest nicht voll geschäftsfähig ist, zu schützen. Aus diesem Grund wird der (Vermögens-)Betreuer verpflichtet, das Geld mündelsicher anzulegen, d.h. sein bestes dafür zu tun, daß dem Mündel sein Vermögen erhalten bleibt und idealerweise soagr vermehrt wird. Um dem Betreuer hierzu eine Richtlinie zu geben, hat der Gesetzgeber in § 1807 BGB definiert, was er für mündelsicher hält.
Aber Vorsicht - allein der Umstand, daß man eine der dort genannten Anlageformen wählt, entbindet den Betreuer noch nicht von einer möglichen Haftung ! Geprüft werden muß stets im Einzelfall.
Für außerordentliche, nicht vorhersehbare und nicht in der Verfügungsmacht des Betreuers stehende Umstände oder Ereignisse (z.B. ein Bankencrash) haftet dieser mangels Verschulden auch nicht.
Gruß,
Goldelefant