Ich verstehe die ganze Diskussion hier nicht und erst recht nicht die Auforderung an die Mods, hier etwas zu klären, was schon gesetzlich geregelt ist.
§ 145 BGB: Wer einem anderen ein Angebot macht, der ist an selbiges gebunden, sofern er dies nicht ausgeschlossen hat (dann isses aber kein richtiges). Wem dies nicht gefällt, dem steht es frei, eine Annahme- bzw. Bindungsfrist zu setzen, innerhalb derer er sich an sein Angebot gebunden fühlt (was insbesondere bei volatilen Märkten üblich und sinnvoll ist). Das Angebot kann dann nur innerhalb dieser Frist angenommen werden (§ 148 BGB).
Eien verbindliche Angebotsannahme lautet schlicht und ergreifend "ja" - ohne Zusätze, Änderungen o.ä., sonst wäre es eine Ablehnung des alten verbunden mit einem neuen Angebot.
Die Anzeigen im Marktplatz-Fred würde ich noch nicht bereits als Angebote im rechtlichen Sinne werten, sondern lediglich als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (so zumindest haben`s die Gerichte für Anzeigen in Zeitungen entschieden; ist aber Auslegungssache). Daher sind hier Änderungen möglich.
Die anderen Themen wie Frachtkosten, Versandrisiko, Schadensersatz etc. sind ebenfalls alle gesetzlich geregelt und können nach Bedarf verhandelt werden.
So sieht`s aus
Gruß,
Goldelefant