Beiträge von Goldzorro
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Köln wird durch sein Grundgesetz geschützt
'Et her scho ewer jut jegonge'
Nun ja, es gibt auch:
"Et kütt, wie et kütt"

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Im Namen des Volkes
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Achtung, alle schriftlichen Mitteilungen, Angebote etc. mit einem Verfalldatum versehen! „An dieses Angebot halte ich mich bis zum xxx gebunden, danach gilt es als ungültig/zurückgezogen.“
Eine "angemessene Zeit" gilt das schriftliche Angebot. Ich hätte da erstmal keine Bedenken.
Man kann auch widerrufen oder z.B. nach einer Woche eine Frist setzten.
Das könnte auch etwas Druck erzeugen.
Schriftlich finde ich persönlicher, ansonsten übermittelt der Makler mein Angebot nur mündlich.
Ich glaube, jeder hat da seine eigene Strategie und ggf. Intuition !

Es ist doch so, als wenn man einen jungen Spatz in der Hand hält.
Lässt man die Hand zu locker, fliegt er weg. Drück man zu fest, war es das.....

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