Beiträge von Goldzorro
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In Praxi kaum. Das Erbbaurecht ist ein vom Grundstück getrenntes Recht, das separat veräußert werden kann. Im Erbbaugrundbuch sind die Verträge, und damit auch die Verzinsungen (inkl. Preisgleitklauseln) festgelegt. Verkaufst Du das Erbbaurecht, gehen alle Regelungen das Verhältnis Grundstückseigentümermer - Erbbaurecht, also auch die Verzinsung, 1:1 auf den neuen Eigentümer über.
Möglichkeiten zur Preisanpassung hast Du als Erbbaurechtsgeber in dem Fall keine. Eine kleine Klippe ist, dass der Grundstückseigentümer bei Verkauf Zustimmung erteilen muss. Klingt zwar gut (und böte ja potentiell einen Hebel), allerdings kannst Du die Zustimmung nicht einfach so verweigern, sondern bist zustimmungspflichtig, wenn nichts gravierendes entgegen steht.Gut und umfassend erklärt !

Z
Im Namen des Volkes
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Mit ner Anpassungsklausesl für den Erbbauzins, gekoppelt an den Lebenshaltungs-Index !
Korrekt, man schaut so alle 7-10 Jahre und rechnet bzw. Wiedervorlage für eine Erbpachanpassung. Die neuen Tabellen kommen jedes Jahr raus.
Bei den momentanen Inflationszenarien könnte der Zeitraum auch kürzer werden.
Wie so vieles steigen wird (Strom, Gas, Lebensmittel).
Aber wenn es galoppiert, dann könnte eh vieles den Bach runtergehen.Z
Im Namen des Volkes
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