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Klar, geht es hier um ein Extremszenario, aber im Fall der Fälle möchte ich nicht gegen die Uhr agieren müssen und gerichtlich gegen die Bank vorgehen müssen. Bis dahin ist das Häuschen zweimal versteigert. Hieraus können sich auch noch zusätzlich ganz schnell Schwierigkeiten mit anderen Vertragpartnern ergeben. D.h. man kämpft dann an mehreren Fronten gleichzeitig. ...
Ja genau und solch ein Extremszenario kann ruck zuck eintreten, lass es mal nur der Bank "schlecht" gehen, dann könnte jede Sicherheit in Bares umgewandelt werden oder irgendwelche Verwerter machen sich über die Insolvenzmasse der Bank her. Dann könnte denen 5000,- Euro aus einer Zwangsversteigerung mehr bedeuten als jahrelang 100 000,- Euro brav abgestottert. Und zack ist das EFH weg, das bisher Abgezahlte ist verloren.
Dazu kommt noch, dass neuerdings Gesetze und Vereinbarungen nichts gelten und selbst von der Regierung schnell gebrochen werden. Wenn mal wieder die Banken jammern, dann halt mal wieder zu deren Gunsten und ganz bestimmt zu Lasten der hinterlegten Sicherheiten (auch Grundschuldbestellungen).
Ein anderer Aspekt:
Es reicht meiner Ansicht nach nicht, die Grundschuldbestellungsurkunde und das abstrakte Schuldversprechen von der Bank im Original zurückzuholen und den Tilgungsnachweis aufzubewahren. Denn im Grundbuch steht der Notar mit seiner Urkundenrolle drin. Dort liegen die Unterlagen nochmal und irgendein Schlitzohr wird es schaffen daraus einen Beutezug gegen den Grundschuldner zu konstruieren. Daher auf jeden Fall beim Notar löschen oder umschreiben lassen!
Am besten in eine Eigentümergrundschuld umwandeln, denn die steht idealerweise dann im ersten Rang und blockiert diesen! Wenn einem mal die Gemeinde (Anschlussgebühren, unberechtigte Forderungen) ans Leder will oder sonst jemand (z.B. einer der eine Schadensersatzpflicht behauptet oder das FA o.ä.), dann können diese nichts mehr in Dein Grundbuch im ersten Rang eintragen und man kann sich in Ruhe um die Problemlösung kümmern (wie von bembelpetzer auch schon beschrieben).