Kann man denn die Unterlagen vom Notar anfordern bzw. zu Herausgabe bewegen ? so rein Rechtlich gesehen ?
Meines Wissens nach nicht, diese werden vom Notar archiviert (also der Vorgang selbst und eine Kopie der Unterlagen, denn die Originalurkunden bekommt der Grundschuldner ja zurück). Die Löschung wird aber vom Notar dokumentiert und die Zahlungsströme sind im Massenbuch, das jeder Notar führt, verzeichnet und laufen über ein Notaranderkonto. Der Notar löscht selbst direkt nicht, sondern das Grundbuchamt.
Mehr Sicherheit bekommt man derzeit als Grundschuldner in Deutschland eben nicht. Es sollte an sicherer Abwicklung auch reichen, aber man weiß eben nie was Morgen so alles möglich ist... 
Würde eine Teillöschung das Schadenspotential, das eine Bank mit der Grundschuld anrichten kann, verringern? Sollte man das machen, wenn z.B. die Hälfte der eingetragenen Grundschuld erreicht ist?
Ich bin da der Ansicht, es bringt nicht viel. Denn die Tatsache, DASS eine Grundschuld eingetragen ist, wiegt schwerer als die Höhe der Grundschuld! Wenn man aber eine sehr lange Laufzeit hat, steigen die Unwägbarkeiten der äußeren Umstände noch an und eine Grundschuld-Reduzierung kann dieses Risiko etwas mildern.
Es kann beruhigen, die Grundschuldreduzierung zu veranlassen. Aber das Primärziel sollte immer die Löschung bzw. Eigentümergrundschuld sein.