Das ist Unfug. Die Nachprägungen der Austria Mint sind auch nicht gekennzeichnet.
Die waren/ sind auch offiziell in Ordnung - allerdings schaut das in Deutschland gesetzlich anders aus
Und doch, ja, eine NP muss in Deutschland gekennzeichnet sein - andere Länder, andere Sitten ![]()
->>
ZitatAlles anzeigen
§ 11 Münzschutz
(1) Es ist verboten,
1. außer Kurs gesetzte oder sonst als Zahlungsmittel ungültig
gewordene Münzen
a) nachzumachen oder zu verfälschen oder
b) solche nachgemachten oder verfälschten Münzen zum Verkauf
vorrätig zu halten, feilzuhalten, in den Verkehr zu bringen oder in
das Inland einzufahren;
2. Gegenstände herzustellen, zum Verkauf vorrätig zu halten,
feilzuhalten oder in den Verkehr zu bringen, wenn sie den Anschein erwecken,
als wären sie früher gültige Münzen gewesen.
Satz 1 gilt nicht für Stücke, die als Nachahmungen gestaltet oder
vor dem Jahr 1850 hergestellt worden sind.
Quelle: http://www.gesetzesweb.de/MuenzG.html
Dieses Gesetz resultiert ja aus den Schmidt-/Hausmannschen Prägungen. Davor gab es so ein "konkretes" Gesetz nicht. Lest euch mal die Akte vom Prozess durch, ist mitunter ganz interessant.
Vor allem, auch wo beschrieben wird, dass die Schwester (? ) durch Deutschland getingelt ist und die Stücke an Banken vertrieben hat ![]()
Viele Grüße
cc