Hi,
man darf allerdings nicht vergessen, dass das Angebot keine NP ist - sondern eine Fälschung.
Eine NP muss immer gekennzeichnet sein.
Genau diese Stücke werden öfter mal angeboten; dann angeblich aus altem Familienbesitz etc. und erzielen dann mal fix nen vierstelligen Auktionsbetrag
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In meinen Augen sind diese Angebote eine Straftat...(verstößt ja eindeutig gegen das Münzgesetz).
Ich würde für so eine Fälschung max. den Spotpreis zahlen - allerdings würde ich mir dann eine deutlich bessere Fälschung zulegen; die Stücke, die dort angeboten werden, erkennt man sofort.
-> Schmelze!
Mithras: Schmidt/Hausmann hat doch Massenfertigungen betrieben...
Schöne Grüße
cc