Beiträge von Goldeiche


    303, 1kg Silber Münchenpanda wieder kein Gebot für 16200,-


    Praktisch alles natürlich an Chinesen verkauft, die aber auch immer noch über die schlechte Marktlage stöhnen.


    @ henkyhenk


    Das finde ich erstaunlich. Der 12 Oz Münchenpanda mit einer Auflage von 250 Exemplaren wurde in der Vergangenheit in der Bucht für ca. 12.000 € mehrmals gehandelt, während der 1 Kilo Panda mit einer Auflage von nur 99 Exemplaren keinen Käufer ab 16.200 € findet? Ist dieser irgendwie beschädigt gewesen?



    okay und die anderen Münzen alle gefälscht? Anhand der Bilder kann ich dies leider überhaupt nicht feststellen. Wenn ER/SIE andere Münzen liefert wie abgebildet, hätte doch irgenwer auch mal dementsprechend bewertet, oder? Das ist auf den ersten Blick ein Account bei dem ich mitbieten würde, da dieser einen sehr guten Eindruck macht und das sage ich mit 13 Jahren ebayerfahrung. Wenn es so ist wie Ihr sagt, wüsste ich nicht woran man die "Bösen" noch erkennen kann ?) :cursing:


    Gruß Goldeiche


    Ich sagte doch schon, da wird ein ganz besonderes Osterei ausgebrütet. :D


    Hab deswegen nochmal nachgefasst.


    Die Spatzen feifen es ja schon von den Dächern:


    Kreise: Umschuldung Griechenlands im Sommer wahrscheinlich
    Montag, 18. April 2011, 14:22 Uhr


    Berlin (Reuters) - Die Wahrscheinlichkeit einer Umschuldung Griechenlands wird nach Informationen der Nachrichtenagentur Reuters mittlerweile in Teilen der Bundesregierung als sehr hoch eingeschätzt


    . "Maßgebliche Stimmen in der Bundesregierung gehen davon aus, dass es Griechenland nicht ohne eine Umschuldung über den Sommer schaffen wird", hieß es am Montag im Regierungsbündnis in Berlin. Das bedeute nicht, dass die Bundesregierung dies anstrebe. Ein solcher Schritt werde sich aber kaum vermeiden lassen. Diese Darstellung wurde auch von anderen hochrangigen Koalitionspolitikern gegenüber Reuters bestätigt. Der Euro fiel in Folge der Aussagen auf ein Tagestief bei 1,4271 Dollar. Dies war der niedrigster April seit dem 7. April.


    © Thomson Reuters 2011 Alle Rechte vorbehalten. Quelle



    Auf den Nenner gebracht: 1 x Verkauf à 50.000 € Steuerfrei; 500 x Verkäufe (innherhalb eines bestimmten Zeitraumes, Finanzamt fragen 8| ) à 1.000 € Steuerpflichtig da "Gewerblich"
    :wall:


    Ist nur meine Meinung.ist keine Rechtsberatung!

    Grundsätzlich gilt: Die Investition in Silber und/oder Gold und das Sammeln von Münzen fällt grundsätzlich ins Privatvermögen. Verkauft der Steuerpflichtige seine Münzen wieder und vergeht zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr, ist der Gewinn oder Verlust steuerfrei. Wird die Münze/der Barren innerhalb eines Jahres verkauft, dann ist der Gewinn oder Verlust steuerpflichtig (Sonstige Einkünfte: § 22 Nr. 2 i.V.m. § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG).


    Eine Begrenzung in €uro gibt es nicht! :)

    1. Allgemein: Die Umsatzsteuer auf Münzen a. M. hängt ab vom zugrunde liegenden Metall (Gold, Silber, unedle Metalle), von der Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel im Ausgabestaat sowie vom Preis im Verhältnis zu Nenn- und/oder Metallwert.
    2. Steuerbefreiung: Goldmünzen (Feingehalt mindestens 900 ‰), die als gesetzliches Zahlungsmittel gelten (anerkannter Staat, nicht außer Kurs gesetzt, Auflagenhöhe mindestens 25.000 Stück), sind umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 8 b UStG, A 70a UStR). Eine Liste der Goldmünzen, die diese Bedingungen erfüllen, wird im Bundessteuerblatt (Teil I) in unregelmäßigen Abständen veröffentlicht. Steuerfrei sind ferner alle (anderen) Münzen, die gesetzliches Zahlungsmittel sind, sofern sie nicht wegen ihres Metallgehaltes oder ihres Sammlerwertes umgesetzt werden. Von den beiden letzten Fällen ist auszugehen, wenn der Preis über dem Nennwert liegt (§ 4 Nr. 8b UStG, A 59 UStR). Steuerfreiheit besteht somit nur bei Preisen bis zum Nennwert.
    3. Steuerpflichtig sind alle anderen Umsätze mit Münzen.
    a) Nach Pos. 54 der Anlage zu §12 II Nr. 1 UStG wird der ermäßigte Satz (7 %) für Sammlungsstücke von münzkundlichem Wert
    gewährt. Hiervon geht man bei Münzen aus unedlen Metallen stets aus, bei Münzen aus Edelmetallen dann, wenn der Preis mehr als 250 % des Metallwertes beträgt.
    b) Als voll steuerpflichtig mit dem Regelsatz (16 %) verbleiben somit: Nicht-Zahlungsmittel aus Gold oder Silber mit einem Preis bis zu 250 % des Metallwertes; Zahlungsmittel aus Silber mit einem Preis über dem Nennwert, aber unter 250 % des Metallwertes. Es besteht eine Liste der dem Regelsatz unterliegenden Silbermünzen (Anlage zum Schreiben des Bundesminister der Finanzen vom 27.12.1983, BStBl 1983 I 567), die bislang (Schreiben des Bundesminister der Finanzen vom 30.12.1997, BStBl 1997 I 1049) weiter gültig ist.
    4. Zur Berechnung des Metallwertes kann bei Goldmünzen aus Vereinfachungsgründen der Durchschnittspreis von einem Kilogramm-Goldbarren (Feingehalt 999,9 ‰) in den Monaten Januar bis November des Vorjahres zugrunde gelegt werden. Bei Silbermünzen gilt der letzte DEGUSSA-Silberpreis je Kilogramm Feinsilber im Monat November. Diese Gold- und Silberpreise werden vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht. Eine EU-einheitliche Regelung der umsatzsteuerlichen Behandlung von Umsätzen mit Gold stand bislang noch aus. Am 12.10.1998 wurde vom Rat der EU die Richtlinie 98/80/EG verabschiedet, mittels derer die 6. EG-RL geändert und ein neuer Art. 26b eingefügt wurde..........



    Quelle: http://www.wirtschaftslexikon2…atzsteuer-auf-muenzen.htm


    Gilt natürlich nur bei Gewerblichen Käufen und/ oder Verkäufen!