@All
Gestern wurde hier lang und breit diskutiert, ob beim Kauf die Geldinstitute Auflagen haben.
So ist es !
Jedenfalls hat meine Erkundigung bei einem grösseren Kreditinstitut ergeben, daß das "Geldwäschegesetz" zwingend auferlegt, jedes Geschäft zu dokumentieren.Auch seien Bargeschäfte untersagt.
Darüberhinaus sei bei Verdachtsmomenten, zu denen zB. häufigere oder größere derartige Abwicklungen gehören, Meldung zu machen.
In jedem Fall ist Handel nur über persönliches Konto möglich.Eine Weitergabe an "den großen Bruder "erfolgt nicht, Ausnahme,sh.oben.
Dies hier gilt im übrigen für Gold- und Silbermünzen und - Barren.