Hallo Salorius,
da, wie bereits in obigen Beiträgen erwähnt, ein Abriss und Neubau quasi unmöglich ist, ist das Grundstück ja offensichtlich "weniger" Wert.
Daher besteht bei denkmalgeschützen Objekten die Möglichkeit beim Kauf (Notar) den Grundstückswert und den Gebäudewert getrennt auszuweisen (Bodenwert runter - unter den Bodenrichtwert - / Gebäudewert rauf).
Dies hat zur Folge, dass sich die AfA erhöht !!! (Kostet nicht - bringt was ! )
Übrigens:
Der Denkmalschutz unfasst immer das GANZE Gebäude !!!
Im Zweifelsfall kann sogar über die Farbe getritten weden mit der die Zimmer innen gestrichen werden.
Kommt immer darauf an wie erhaltenswert auch das Innenleben des Gebäudes ist (Stuck, Terazzo, Kamine, etc.) und wie die Person bei Deiner zuständigen Denkmalschutzbehörde tickt.
Grüße benzbusfahrer