Anonymer Goldkauf nur noch bis 2.000 €?
Für heftiges Stirnrunzeln bei manchen Edelmetall- und Münzhändlern sorgt derzeit ein aktueller Gesetzentwurf zur Umsetzung geltender EU-Geldwäsche Richtlinien. Aber auch für Privatkäufer könnte sich einiges zum Nachteil ändern.
Der Hintergrund
Terroranschläge, Geldwäsche, Panama-Papers, Vormarsch der Kryptos: Um nicht machtlos im Kampf gegen alte und neue Kriminalitäts-Szenarien zu sein, ist man auf EU-Ebene schon lange aktiv. Resultat ist ein ganzer Richtlinienkatalog, salopp auch bekannt als Geldwäschegesetz (GWG) oder Geldwäsche-Richtlinie. Die aktuellste Fassung trat im Juli 2018 in Kraft als Richtlinie (EU) 2018/843. Hierin aufgeführt diverse Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismus.
Verbunden mit dieser neuen EU-Richtlinie ist die Pflicht an die EU-Mitgliedsstaaten, diese Vorgaben auf nationaler Ebene bis 10. Januar 2020 in Gesetze umzusetzen. Also war man beim Bundesministerium für Finanzen fleißig und hat diesen Referentenentwurf erstellt. Der Gesetzentwurf wurde im Mai 2019 der deutschen Öffentlichkeit und Verbänden präsentiert, bevor er dem Parlament vorgelegt wird zur endgültigen Abstimmung.
Worum geht es?
Die Absicht ist edel. Doch was sich bei genauerer Betrachtung hinter diesem seitenlangem Bürokratendeutsch verbirgt, hat es in sich. Edelmetallhändler sollen allgemein stärker in die Pflicht genommen werden bei der Umsetzung des Know-Your-Customer-Prinzips (= KYC, kenne deinen Kunden).
Zwar richtet sich der Referentenentwurf nicht nur an die Edelmetallbranche, sondern grundsätzlich an alle Branchen, die als besonders anfällig gelten für Geldwäsche, wie die Immobilien-, Glücksspiel-, Kunst-, Auktions- oder die Krypto-Branche.
Allerdings soll für Edelmetallhändler eine Besonderheit gelten: Die Senkung der Bargeldobergrenze für anonyme Tafelgeschäfte von bisher 10.000 Euro auf nur noch 2.000 Euro. Ein rabiater Schnitt, der für Händler wie Privatanleger deutliche Nachteile haben würde.
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